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:: Deutschland versagt beim Kühlgeräterecycling

+ 18.07.2011 + Mangelhafte Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte verursacht jährlich Klimagasemissionen von umgerechnet fast sechs Millionen Tonnen CO2.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat bei der EU Beschwerde wegen der seit Jahren andauernden, nicht ordnungsgemäßen Entsorgung von Kühlgeräten in Deutschland eingelegt, die noch den Klima- und Ozonschicht-Killer FCKW (Fluorchlorkohlen-wasserstoffe) enthalten und Umweltkommissar Janez Potočnik um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland gebeten.

 

Hintergrund der DUH-Initiative ist die von der Umweltorganisation seit vier Jahren ohne erkennbaren Erfolg angeprangerte mangelhafte Entsorgung von Kühlschränken und Kühltruhen in Deutschland. Weil immer noch mehr als drei von vier ausrangierten Kühlgeräten FCKW enthalten, summiert sich die jährliche unnötige Klimabelastung auf umgerechnet fast sechs Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Brüssel schreibt in der EU-Altgeräterichtlinie 2002/96/EG eine umweltgerechte Entsorgung von Kühlgeräten nach den besten verfügbaren Techniken vor. Diese Vorgabe wird in Deutschland nach Überzeugung der DUH seit Jahren nicht umgesetzt. Zudem verzichten die für den Vollzug zuständigen Bundesländer EU-rechtswidrig auf eine wirksame Kontrolle.

 

Als beste verfügbare Technik gilt nach EU-Recht der effizienteste und fortschrittlichste Entwicklungsstand, um Umweltauswirkungen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Eine Technik ist demnach dann verfügbar, wenn ihre Anwendung unter wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen möglich ist. Doch während in Deutschland in den vergangenen Jahren nur durchschnittlich 40 bis 60 Prozent der FCKW-Frachten aus alten Kühlgeräten zurückgewonnen wurden, liegt die Quote in Recyclinganlagen anderer Länder bei nachgewiesenen mehr als 90 Prozent.

 

„Eine Mindestrückgewinnung von 90 Prozent der FCKW aus alten Kühlgeräten ist definitiv Stand der Technik. Die Tatsache, dass hierzulande eine Recyclinganlage mit nur knapp über 50 Prozent FCKW-Rückgewinnung legal operieren kann, beweist, dass Deutschland die europäische Gesetzgebung nicht korrekt umsetzt“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Deshalb habe die DUH nun, nach vielen Fachgesprächen und jahrelangen vergeblichen Versuchen, die Behörden und die betroffenen Recyclingunternehmen zu einer EU-rechtskonformen Kühlgeräte-Entsorgung zu bewegen, „zu dem letzten Mittel der EU-Beschwerde gegriffen“. Auf insgesamt elf Seiten wird die Situation dokumentiert.

 

Bei der Kühlgeräteentsorgung werden FCKW sowohl aus dem Kältekreislauf als auch aus der Schaumisolierung zurückgewonnen und unschädlich gemacht. In Kühlgeräterecyclinganlagen in anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Schweden, Griechenland oder in der Schweiz, werden nachgewiesenermaßen durchschnittlich mehr als 90 Prozent der FCKW zurückgewonnen. Die Ermittlung der Rückgewinnungsquoten erfolgt über so genannte Stoffstrombilanzen aller in diesen Anlagen behandelten FCKW-haltigen Kühlgeräte. Dabei wird die tatsächlich zurückgewonnene FCKW-Menge mit der in den behandelten Kühlgeräten insgesamt enthaltenen FCKW-Menge verglichen.

 

In Deutschland wurden die Anforderungen an eine Behandlung nach den besten verfügbaren Techniken (sog. Stand der Technik) im Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) zwar formal umgesetzt. Die Präzisierungen zum Stand der Technik für die Behandlung von FCKW-haltigen Kühlgeräten in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und im Altgeräte-Merkblatt der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Merkblatt 31) stellen jedoch die Behandlung nach den besten verfügbaren Techniken offensichtlich nicht sicher. Dies belegen aktuelle Untersuchungen des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI).

 

Zwar erwiesen sich die vier geprüften stationären Recyclinganlagen gemessen an den Vorgaben der TA Luft als dicht, die Grenzwerte wurden eingehalten. Dennoch wurden in keiner der untersuchten Anlagen im Mittel mehr als 90 Prozent der in den Kühlgeräten enthaltenen FCKW zurückgewonnen. Bei einer Anlage lag die Rückgewinnungsrate von FCKW aus dem Kühlkreislauf sogar bei nur 65 Prozent durchschnittlich, bei einer anderen bei nur 52 Prozent aus der Isolierung.

 

„Die Ergebnisse der ZVEI-Untersuchungen bestätigen eindrucksvoll, dass das bisher in Deutschland übliche Verfahren von Selbstüberwachung, jährlichen Leistungstests und Anforderungen an die Dichtigkeit von Recyclinganlagen die Behandlung von FCKW-haltigen Kühlgeräten nach den besten verfügbaren Techniken nicht sicherstellt“, betont die Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Maria Elander. Umso ärgerlicher sei die standhafte Weigerung der Bundesregierung, in Deutschland FCKW-Stoffstrombilanzen verpflichtend einzuführen.

 

„Jede weitere Verzögerung, hierzulande obligatorische Stoffstrombilanzen nach dem Vorbild anderer EU-Staaten einzuführen, kann nur als bewusste Billigung der miserablen Recyclingpraxis zu Lasten des Klimas und der Ozonschicht verstanden werden.“ Deshalb hoffe die DUH nun auf ein konsequentes Durchgreifen der EU.

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