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:: Elektrohändler fantasieren bei Energie-Angaben

+ 08.09.2010 + Verbraucherschützer mahnen Ketten wegen irreführender Werbung ab.

Bei den Angaben zur Energieeffizienz beweisen einige Händler von Elektrogeräten viel Fantasie. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gleich mehrere große Ketten wegen irreführender Werbung abgemahnt. REWE, Media Markt oder auch Pro Markt sowie der Computer- und Technologiekonzern Acer haben mit nichtssagenden Argumenten über den Stromverbrauch für ihre Produkte geworben. Die Konsumenten ließen sie dabei aber oft im Unklaren darüber, wie viel Energie die einzelnen Geräte überhaupt verbrauchen.

 

Fehlende Bezugsgrößen

Um den Absatz anzukurbeln, haben die betroffenen Elektrohändler bei den verschiedensten Produkten täuschende Verkaufsargumente angeführt - egal ob bei Notebooks, LCD-Monitoren, Waschmaschinen, Staubsaugern oder Elektroheizpilzen. "Dabei handelt es sich nach unserer Ansicht um eine Irreführung im wettbewerbsrechtlichen Sinn", erklärt Immo Terborg, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg

 

So warb etwa Acer mit "bis zu 40 Prozent weniger Strom als vergleichbare Notebooks", ohne jedoch einen Bezugswert anzugeben. "Ohne eine klare Bezugsgröße sind die Angaben nichtssagend", erläutert Terborg. Über die vorgegebene Einsparung können sich die Kunden so kein Bild machen. "Die Aussagen können sogar wahrheitsgemäß sein, der Verbraucher kann sie aber nicht überprüfen", sagt Terborg gegenüber pressetext.

 

Erfundene Zeichen

In einigen Fällen zeigten sich die Ketten selbst mit neuen Bezeichnungen für Energieeffizienzklassen (EEK) erfinderisch. Von mehreren Firmen vertriebene Waschmaschinen beispielsweise wurden mit dem Argument "sparsamer als EEK A" beworben. Die Warenhauskette real vergab sogar das Fantasiezeichen "A*".

 

Die Klasse A ist jedoch die höchste Stufe auf der EU-Skala. Sie stellt außerdem "keinen festen Wert, sondern eine Spanne" dar, unterstreicht Terborg. Steigerungsformen wie "A+" und "A++" gibt es nur bei Kühl- und Gefrierschränken. Die abgemahnten Firmen versicherten den Verbraucherschützern, die Werbung nicht mehr zu verwenden.

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