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:: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung
+ 12.07.2011 + Ständig neue Vorschriften und kein Ende in Sicht – Energieberater, Architekten, Fachplaner, Bauherren und Verwalter von Gebäuden müssen die aktuelle Gesetzeslage kennen.
Ständig neue Vorschriften und kein Ende in Sicht – Energieberater, Architekten, Fachplaner, Bauherren und Verwalter von Gebäuden müssen die aktuelle Gesetzeslage kennen. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht einfach.
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Denn die Europäische Union (EU) gibt die Richtung vor und die Mitgliedsländer müssen die Vorgaben umsetzen. Deutschland hat jetzt im Sinne der „EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ das erste Erneuerbare Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) geändert. Die erneuerte Fassung des EEWärmeG 2011 ist am 1. Mai 2011 in Kraft getreten.
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Das Gesetz betrifft Energieberater, Architekten, Planer und Anlagenbauer, die sich mit der Technik zum Heizen, Warmwasser und Kühlen in Gebäuden befassen. Im verkündeten Gesetzestext stehen allerdings nur die Änderungen im Vergleich zum Vorgänger-Gesetz und die typische Juristen-Sprache ist für Bauherren und Fachleute nicht so leicht verständlich.
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