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:: LichtBlick: Kunden müssen auf Ökostrom aus Deutschland verzichten

+ 27.06.2011 + Regierung verhindert Verkauf von Grünstrom an Verbraucher. LichtBlick legt Gutachten vor und fordert Nachbesserungen.

Der führende Ökostrom-Anbieter LichtBlick übt scharfe Kritik am reformierten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), das der Deutsche Bundestag am Donnerstag verabschieden will. Das EEG schließt künftig eine Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden aus.

 

"Das ist ein Schildbürgerstreich. Deutschland erzeugt immer mehr Ökostrom, doch die Verbraucher können ihn nicht nutzen", kritisiert der Vorstandsvorsitzende von LichtBlick, Dr. Christian Friege und warnt: "Die Akzeptanz der Ökostrom-Förderung ist in Gefahr."

 

Nach den Plänen der Koalition soll der Ökostrom-Anteil bis 2020 von heute 17 auf mindestens 35 Prozent steigen. Bleibt es beim aktuellen EEG-Entwurf, müssten Ökostrom-Kunden trotzdem auf den hierzulande erzeugten Strom aus Wind, Wasser, Biomasse und Sonne verzichten und stattdessen mit sauberem Strom aus dem Ausland versorgt werden. Dabei wird der hierzulande erzeugte EEG-Strom dank steigender Produktion und sinkender Kosten für Energieversorger und Kunden immer attraktiver.

 

Der Grund sind Mängel im Gesetz. Der EEG-Entwurf sieht derzeit keine praktikable Möglichkeit vor, Ökostrom zur Kundenversorgung einzusetzen. LichtBlick begrüßt zwar das geplante "Marktprämien"-Modell, mit dem erneuerbare Energien schrittweise aus der Förderung entlassen und in den freien Strommarkt integriert werden können.

 

"Leider hat die Marktprämie jedoch einen schwerwiegenden Geburtsfehler. Denn ein Stromanbieter kann den Wind- oder Sonnenstrom zwar kaufen, darf ihn aber nicht als Ökostrom kennzeichnen. Er muss ihn als Graustrom verkaufen. Das versteht kein Kunde", erläutert Friege. "Ein Federstrich im Gesetz reicht aus, um diese absurde Regelung aufzuheben." Dazu müsse die grüne Stromqualität einfach vom Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden. Dann kann der aus EEG-Anlagen gekaufte Strom in der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden.

 

Die Bundesregierung macht gegen die Übertragung der Stromqualität europarechtliche Bedenken geltend. Ein aktuelles Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Raue zeigt, dass es keine rechtlichen Hindernisse dafür gibt, Ökostrom aus Deutschland auch als Ökostrom zu vermarkten. Denn schon heute erlaubt ein zweites Instrument der Stromvermarktung im EEG - das sogenannte "Grünstromprivileg" - Energieanbietern, geförderten EEG-Strom auch als Ökostrom an Kunden zu liefern.

 

Neue Vermarkungshürden und geringere finanzielle Anreize führen laut LichtBlick jedoch zu einer faktischen Abschaffung des Grünstromprivilegs. Nur massive Nachbesserungen wie einfachere Bilanzierungsregeln und eine nach Kraftwerksarten differenzierte Förderung könnten auch dieses zweite Instrument der Ökostrom-Vermarktung noch retten.

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