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:: NRW bringt erstes deutsches Klimaschutzgesetz auf den Weg
+ 21.10.2011 + Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter beim Klimaschutz.
Die Landesregierung hat Ende Juni 2011 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimaschutzzielen auf den Weg gebracht. Nach der Verbändeanhörung hat nun das Kabinett das Klimaschutzgesetz gebilligt und wird es dem Landtag zuleiten.
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Erstmals in der Bundesrepublik sollen damit Minderungsziele für Treibhausgasemissionen gesetzlich festgelegt werden. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Damit wird NRW einen wichtigen Beitrag leisten, damit die Bundesrepublik und die EU ihre Klimaschutzziele erreichen. Zudem gilt es, die wirtschaftlichen Chancen zu nutzen, die sich durch eine ökologische Erneuerung bieten.
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Bereits heute sind allein in NRW etwa 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt - Tendenz steigend. Prognosen sagen voraus, dass die Zahl bis 2020 bundesweit auf etwa 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ansteigen wird - damit wären mehr Menschen im Bereich der Umweltwirtschaft beschäftigt als heute etwa in der Chemieindustrie.
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Mit dem Fortschrittsmotor Klimaschutz werden neue Arbeitsplätze entstehen, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt. Dass Klimaschutz Wirtschaftsförderung bedeutet, haben zuletzt führende deutsche Wirtschaftsvertreter betont.
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Die Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes
- Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
- Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
- Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.
- Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
- Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.
- Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
- Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.
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