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:: NRW gibt grünes Licht für Ausbau der Windenergie

+ 13.07.2011 + NRW startet die Aufholjagd bei der Windenergie.

Als erster Baustein der neuen Klimaschutzstrategie des Landes hat Klimaschutzminister Johannes Remmel am 11. Juli 2011 den Windenergieerlass in Kraft gesetzt. „Das Atomzeitalter geht zu Ende. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien. Wir haben nun die Weichen für den Ausbau der Windenergie gestellt und aus einem Windkraftverhinderungserlass einen Windenergieermöglichungserlass gemacht“, sagte Minister Remmel.

 

Die Landesregierung will den Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2020 von derzeit gut 3 auf 15 Prozent anheben. Der neue Erlass baut Hürden für die Planung ab und starre Vorschriften, die bisher viele Investoren abschreckten, fallen weg.

 

Der neue Windenergieerlass ist Teil der ehrgeizigen Klimaschutzpolitik der Landesregierung. Erst vor gut zwei Wochen wurde der Entwurf des ersten deutschen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, die Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. „Windenergie dient aber nicht nur dem Klimaschutz. Der Windenergieerlass soll auch Wirtschaftsmotor werden“, sagte Remmel.

 

Die Windenergie ist bereits ein wichtiger Innovationsmotor der Wirtschaft. Rund 2.800 Windkraftanlagen produzieren mittlerweile fast 40 Prozent des regenerativ erzeugten Stroms in Nordrhein-Westfalen, mit 26.000 Beschäftigten erwirtschaftet die Branche mehr als 8 Mrd. Euro. „Wir brauchen die Windenergie, wenn wir aus der Atomenergie aussteigen. Die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in NRW brauchen eine sichere Stromversorgung. Wir müssen jetzt in die richtigen Strukturen investieren und für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung sorgen“, so Remmel.

 

Der von der Landesregierung versprochene neue Stil wird auch über eine neue Gesprächskultur umgesetzt. Der neue Erlass ist im intensiven und konstruktiven Dialog mit zahlreichen Behörden, Verbänden und Organisationen erstellt worden. Im über mehrere Monate geführten Dialog wurden zahlreiche Vorschläge aufgegriffen. Remmel: „Der neue Windenergieerlass ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen Konsens.“

 

Repowering

Zentraler Bestandteil der Windenergiepolitik in NRW ist das Repowering. Dabei werden alte Anlagen durch neue effiziente und leistungsstarke Anlagen am gleichen Standort ersetzt. Schon allein damit kann es gelingen, den Anteil der Windenergie an der erzeugten Strommenge deutlich zu erhöhen. Der neue Windenergieerlass ermöglicht Repowering, unter anderem dadurch, dass die pauschale Höhenbeschränkungen von 100 Metern anders als im alten Windkrafterlass für nicht mehr zulässig erklärt wurden. Ein wirtschaftlicher Betrieb erfordert unter heutigen Bedingungen im Normalfall Anlagen von 150 Metern Höhe.

 

Schutz von Mensch und Natur

„Mit dem Windenergieerlass werden keine Abstriche am Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf oder  am Natur- und Artenschutz gemacht“, betonte Minister Remmel. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssen künftig die vorgeschrieben Grenzwerte, etwa für Lärm, eingehalten werden. Die Berechnung der konkreten notwendigen Abstände zu Wohnbebauung wird weiterhin streng zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner gehandhabt. Auch im Wald soll künftig Windenergie genutzt werden können. Der Windenergieerlass berücksichtigt auch den Schutz der Natur.

 

In Naturschutzgebieten und in für den Naturschutz bedeutsamen Gebieten wird es weiterhin keine Windenergienutzung geben. Dagegen setzt der Windenergieerlass neue Akzente, wie zum Beispiel die erleichterte Errichtung  von Anlagen an Infrastrukturtrassen wie Bahntrassen oder Autobahnen. „Statt pauschaler Abstände schaffen wir Gerechtigkeit durch die Abwägung der Interessen im Einzelfall. Wir hoffen, dass Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Anlagenbetreiber unseren Impuls für eine saubere, wirtschaftliche nachhaltige und dezentrale Energieversorgung aufgreifen“, sagte Minister Remmel.

 

Beratung, Dialog und Bürgerbeteiligung

Das Umweltministerium wird die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützen. Mit dem EnergieDialog.NRW ist eine neue Informations- und Beratungsplattform für alle Fragen zu Erneuerbaren Energien, geschaffen worden. Sie ist angesiedelt bei der EnergieAgentur.NRW und dient als Anlaufstelle für Kommunen, Bürger und Anlagenbetreiber. Sie soll auch Mediationsarbeit im Vorfeld von Planungen rund um das Thema Erneuerbare Energien leisten. Zudem soll der EnergieDialog.NRW auch die Gründung so genannter Bürgerwindparks durch Beratungstätigkeiten unterstützen, bei denen Bürgerinnen und Bürger sich an Projekten beteiligen und davon profitieren können. „Die Kommunen sollen im Namen der Bürgerinnen und Bürger das Beste für ihre Region aus dem Erneuerbaren Energiemix aussuchen. Dabei helfen wir den Städte und Gemeinden“, so Remmel.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des  Windenergieerlasses im Überblick

  • Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
  • Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur
  • weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks
  • Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)
  • Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering
  • Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
  • Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen zu der Wohnbebauung
  • Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
  • Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
  • erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen
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