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:: Ohne Betäubung in kochendes Wasser
+ 28.07.2010 + Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordern Verbot des Lebendkochens von Hummern.
Der Landesverband Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. freut sich über den Erfolg seiner österreichischen Freunde im Einsatz gegen die bislang übliche Haltung von Hummern in Groß- und Einzelhandel sowie in der Gastronomie.
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«Wir haben einen ganz großen Sieg errungen!» Mit diesen Worten bejubelt der Verein RespekTiere in Österreich die Bestätigung eines Urteils gegen den Mitarbeiter einer Handelskette. Dieser war auf eine Anzeige hin bereits im Jahr 2008 zu einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden, weil in einer Filiale seines Betriebes Hummer «aufeinander getürmt und ohne Rückzugsmöglichkeit» zum Verkauf angeboten wurden. Ein Wiener Verwaltungsgerichtshof hat nun, zwei Jahre danach, den Einspruch des Beklagten abgewiesen.
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Die Vorsitzende des Landesverbandes Menschen für Tierrechte, Ingeborg Livaditis, begrüßt dieses Urteil und hofft, dass es auch für Deutschland juristische Maßstäbe setzt, «... denn die Hälterung und Tötung von Hummern ist mit schwersten Leiden und Schäden für die Tiere verbunden und widerspricht somit dem Tierschutzgesetz.»
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Ihrem Verband ist es deshalb ein besonderes Anliegen, auf die Leiden der Hummer hinzuweisen. Speziell bei Hummern, natürlich auch bei Krebsen und Garnelen, denkt kaum jemand daran, dass es sich um leidensfähige Tiere handelt. Mit Beginn ihres Fangs erwartet die Tiere eine tage- oder sogar wochenlange Leidensgeschichte. Bis zu ihrem Tod müssen sie bewegungslos in artfremden Wasserbehältern verbringen, oft übereinander gestapelt. Dabei sind Hummer in der Natur Einzelgänger und gehen sich gegenseitig aus dem Weg. Damit sie sich in der Enge ihrer Gefangenschaft nicht angreifen, bindet man ihre Scheren zusammen. Sie werden auch nicht gefüttert, weil ihre Ausscheidungen das Wasser verschmutzen könnten.
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Als Tierquälerei bezeichnet der Landesverband, dass die sensiblen Tiere bei lebendigem Leib ohne Betäubung in kochendes Wasser geworfen werden. Wer schon einmal einen Hummer gekocht hat kann bestätigen, dass sie sich heftig winden, wenn sie in den Kochtopf geworfen werden. Sie kratzen an den Topfwänden in dem verzweifelten Versuch, zu entkommen. Es kann mehrere Minuten dauern, bis sie sterben.. «Dabei belegen Studien, dass Hummer sogar ein ausgeprägteres Schmerzempfinden als der Mensch haben,» weiß Livaditis.
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Und niemand kann die Hummer schreien hören. Ihre Schmerzen erregen deshalb auch nicht das Mitgefühl oder das Gewissen ihrer Köche. Die Vorsitzende des Landesverbandes Menschen für Tierrechte führt dazu aus: «Je weniger Ähnlichkeit ein Tier mit uns Menschen hat, desto weniger Mitgefühl entwickeln wir für diese Tierart. Aus diesem vorliegenden Urteil müssen deshalb dringend auch für Deutschland Konsequenzen gezogen werden.»
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In Österreich ist die Hummerhälterung in der bislang üblichen Form ab sofort als Tierquälerei bestätigt und damit strafbar. Dringend erforderlich ist jedoch auch eine Änderung der Schlachtverordnung. In Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Tötung von Hummern mit kochend heißem Wasser zu geschehen hat, selbst wenn das kein sofort wirkendes «Tötungsinstrument» ist. In der Praxis wird diese Vorschrift sogar immer wieder umgangen, wenn zum Beispiel drei oder vier eisgekühlte Hummer gleichzeitig ins Wasser gelassen werden, und die Temperatur dann sofort unter den Siedepunkt sinkt und sich die Qual der Tiere um Minuten verlängert.
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Der Verband fordert von der Politik ein sofortiges Verbot der Hälterung und des Lebendkochens von Hummern, da dies gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
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