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:: Röttgen gegen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien

+ 19.05.2011 + Je mehr Fakten auf den Tisch kommen, desto unglaubwürdiger wird die schwarz-gelbe Energiewende.

Umweltminister Röttgen liefert mit seinem Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Steilvorlage für eine Revisionsklausel beim Atomausstieg, wie sie aus Koalitionskreisen in den letzten Tagen immer öfter gefordert wird.

 

Selbst die Kanzlerin hatte verlangt, im Zuge der Energiewende den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor zu beschleunigen. Doch den Umweltminister scheint das nicht zu interessieren, er schreibt das alte 35-Prozent-Ziel bis 2020 fort, als wäre nichts geschehen.

 

Damit nicht genug, kürzt er bei der Förderung für Windenergie an Land ebenso wie bei der Bioenergie und verschlechtert die Bedingungen für die Photovoltaik. Röttgen tritt gerade bei den wachstumsstärksten Erneuerbaren Energien auf die Bremse statt aufs Gaspedal. So hält man Hintertürchen zum Ausstieg aus dem Atomausstieg offen.

 

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) prognostizierte bereits Anfang 2009 bei geeigneten Rahmenbedingungen für 2020 einen Anteil Erneuerbarer Energien im Stromsektor von 47 Prozent.

 

Abschließender Hinweis: Im Sommer 2010 schickte die Bundesregierung ihren Aktionsplan für Erneuerbare Energien zur EU-Kommission nach Brüssel. Darin heißt es, dass die Bundesregierung bis 2020 mit einem Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 38,6 Prozent bis 2020 im Stromsektor rechnet. Von diesem Ziel scheint nun nichts mehr übrig geblieben zu sein.

 

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Der erste Entwurf für das ab 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt vor. Aus dem im Bundesumweltministerium erstellten Papier geht hervor, dass die Produktion von Solarstrom künftig in mehreren Punkten schlechter gestellt werden soll als bislang. Die Vergütung soll insbesondere für neue Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt Leistung gekürzt werden und um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde sinken.

 

Auch Anlagen mit einer Leistung von 500 bis 1000 Kilowatt werden dem Vorschlag zufolge schlechter gestellt: Um rund 2,87 Cent soll die Vergütung hier gegenüber den bisherigen Plänen sinken. Die genauen Werte der geplanten Absenkung hängen vom Zubau 2011 ab, sie können durch die schon nach bisheriger Gesetzeslage möglichen zusätzliche Degressionsschritte leicht variieren. Auf eine explizite Formulierung der Vergütungsabsenkung verzichtet das Gesetz.

 

Sie resultiert jedoch aus einer Veränderung der Anlagenklassen: Anstelle von bisher vier Leistungsklassen soll es künftig nur noch drei geben: Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, solche bis 500 Kilowatt Leistung und solche, die noch mehr leisten. Abstriche gibt es auch für Freiflächenanlagen: Sie sollen auf Konversionsflächen, die unter Naturschutz stehen, künftig keine Vergütung mehr erhalten. Bisher waren hier Einzelfallgenehmigungen möglich, sofern der Bau einer Anlage zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für geschützte Pflanzen und Tiere führte.

 

Weitere Änderungen sind im Bereich des Netzanschlusses geplant: Anlagen ab 30 Kilowatt Leistung sollen künftig grundsätzlich dem Einspeisemanagement unterliegen. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung wird angestrebt, die Wechselrichternennleistung auf 70 Prozent der Solargeneratorleistung zu begrenzen. Das Gesetz soll möglicherweise noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden und könnte noch dieses Jahr in Kraft treten. © PHOTON Europe GmbH

Quelle:

Hans-Josef Fell MdB 2011

Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

PHOTON Europe GmbH 2011

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