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:: Röttgen stellt AKW-Stresstest-Kriterien vor

+ 31.03.2011 + Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat soeben in Berlin zusammen mit dem Chef der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland, die Kriterien für den so genannten AKW-Stresstest vorgestellt.

Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan insbesondere im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind und wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungsüberschreitenden Ereignissen sind.

 

Bei der Sicherheitsüberprüfung sollen gezielt die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan berücksichtigt werden. Welche konkreten Überprüfungsthemen festgelegt sind, steht im Hintergrundpapier

 

Es würden auch die Auswirkungen von Hochwasser oder Erdbeben, die Folgen von Flugzeugabstürzen oder Terroranschlägen sowie Naturereignissen wie Extremwetterlage untersucht.

 

Sieben Kernkraftwerke für drei Monate außer Betrieb

Rechtliche Grundlage für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen ist § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes. Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

 

Alle Anlagen werden vorbehaltlos analysiert

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen - denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde - ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, werden diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz genommen.

 

Umweltminister Röttgen sagte, er erwarte am Ende des Moratoriums eine Änderung des deutschen Atomgesetzes.

Quelle:

© Franz Alt 2011

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