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:: UN-Ausschuss bestätigt Gesundheitsgefährdung durch GEN-Food

+ 26.05.2011 + UN-Menschenrechtsausschuss fordert Gesundheitsschutz in Zusammenhang mit GEN-Nahrungsmitteln von der Bundesrepublik.

Erfolg in Genf: Erstmals hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von einer Regierung - hier von der Bundesrepublik Deutschland - eine Politik des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Nahrungsmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten, gefordert .

 

"Das bekommt eine ganz neue Dimension" so Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk "Aktion GEN-Klage", die gegen die Bundesrepublik und damit gegen das sechste Land Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik in Genf eingereicht hat.

 

"Unsere stete Berichterstattung vor der UNO über die Folgen der Nutzung von Gentechnik in Nahrungsmitteln und Landwirtschaft weltweit überzeugt - die von uns vorgetragenen Fakten sprechen eine klare Sprache.

 

Bisher hat der UN-Menschenrechtsausschuss bereits die Regierungen aufgefordert das alte Saatgut und die Bauern vor GMOs und der daraus folgenden Abhängigkeit von Konzernen zu schützen sowie durch einen Stopp von Urwaldabholzungen keine weiteren Anbauflächen mehr zur Verfügung zu stellen, weil dadurch die Lebensgrundlagen der kleinen Bauern zerstört werden und die Armut drastisch zunimmt.

 

Aber dass nun auch die gesundheitlichen Folgen der Verwendung von GEN-Nahrungsmitteln als Menschenrechtsverletzungen bestätigt werden und eine Regierung aufgefordert wird hier zum Schutze der Gesundheit Maßnahmen dagegen zu ergreifen ist erstmalig."

 

Der von der UNO festgestellte Handlungsbedarf wird von einer gerade veröffentlichten Studie untermauert, nach der im Blut von 93 % ungeborener Babys und bei Schwangeren Giftstoffe gefunden wurden, die in der Landwirtschaft bei der Produktion von GEN-Nahrungsmitteln verwendet werden. Damit ist bewiesen, dass - entgegen allen bisherigen Aussagen von GEN-Industrie und Politik - sich durch GEN-Nahrungsmittel gefährliche Rückstände und Gifte im menschlichen Körper - und auch schon bei ungeborenen Babys - anreichern.

 

Darüber hinaus wurde die Bundesrepublik von der UN gerügt, bei seiner Agrar-, Handels- und Entwicklungshilfepolitik sowie in seiner Unterstützung und bei Investitionen von deutschen Konzernen in Entwicklungshilfeländern die Menschenrechte nicht ausreichend zu berücksichtigen.

 

Der geforderte Gesundheitsschutz umfasst damit auch, dass mit deutschen Geldern keine Gen-Nahrungsmittel oder Gen-Saatgut für Entwicklungshilfeländer beschafft, transportiert oder verteilt wird.

 

Die Regierung ist daher aufgefordert folgende Maßnahmen umgehend umzusetzen:

  • Die Einführung der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft zu verbieten
  • Die Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln - auch für Tierfutter und tierische Produkte - einzuführen, bis dieses generelle Verbot Gültigkeit hat.
  • Sämtliche Gen-Freilandversuche in Deutschland umgehend einzustellen
  • Die Saatgutreinheit von 100 % zu erhalten und keine Gen-Anteile darin gesetzlich zu erlauben.
Quelle:

Aktion GEN-Klage 2011 | Stoppt Gennahrungsmittel

Christiane Lüst | Berengariastr. 5  | 82131 Gauting | Tel.: 089 / 893 11 054

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