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:: Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten
+ 20.06.2011 + Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bürdet Haushalts- und Gewerbekunden Stromkosten der Großindustrie in Höhe von 2,2 Milliarden Euro auf.
Das ist nach Europarecht verboten und wurde Österreich und Luxemburg bereits untersagt. Die Regelung ist verbraucher- und mittelstandsfeinlich und muss sofort aufhören. Alle Verbraucher müssen die Lasten der Energiewende solidarisch tragen.
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Mit der anstehenden Novelle des EEG soll diese skandalöse Umverteilung noch ausgeweitet werden. Derartige Industriesubventionen sind verfassungswidrig, wirtschaftspolitisch verfehlt und auch nach Europarecht ungesetzlich. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird deshalb mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung vorgehen, zum Beispiel mit Klagen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerde bei der EU in Brüssel oder vor dem EuGH.
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Nach der bisher geltenden Regelung des § 40 EEG sind besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit, sie zahlen nur 0,05 Ct/kWh, Haushalte und alle anderen Verbraucher dagegen 3,5 Ct/kWh. Das EEG führt aber zu einer Senkung der Strombeschaffungskosten der Industrie in Höhe von mindestens 0,6 Ct/kWh (Merit-Order-Effekt). Unter dem Strich zahlen stromintensive Betriebe durch das EEG also einen um 0,55 Ct/kWh geringeren Strompreis.
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Im Jahr 2011 war von dieser Regelung der Bezug von 75 TWh, ein Drittel des Industriestromverbrauchs, begünstigt. Die Industrie hat allein durch den Meritorder-Effekt der erneuerbaren Energien Stromkosten in Höhe von vierhundert Millionen Euro eingespart (0,55 x 75).
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Zusätzlich hat die Industrie aufgrund der Befreiungsregelung 2,2 Milliarden Euro an EEG-Umlagekosten eingespart (Erfahrungsbericht EEG Seite 155 Vorbereitungsbericht Seite 207), die von den übrigen Stromabnehmern aufzubringen waren. Dieser Betrag ist seit 2005 auf das Siebenfache gestiegen, allein zwischen 2010 und 2011 um 75 Prozent. Den gößten Teil dieser Belastungen tragen private Haushalte. Jedoch auch die übrige Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen müssen durch die Befreiungsregelung Zusatzkosten auf sich nehmen (siehe Grafik - Quelle: Vorbereitungsbericht, Seite 207).
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Einem Bäckereinbetrieb entstehen durch die Befreiungsregelung Mehrkosten in Höhe von 13.000 Euro jährlich, einem kleinen Industriebetrieb sogar von 50.000 Euro. Unakzeptable Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittelständischer Betriebe sind die Folge.
Während die Strompreise der Haushalte und Mittelstandsbetriebe durch die EEG-Umlage mit 2,2 Milliarden Euro belastetet werden, spart die stromintensive Industrie Stromkosten in Höhe von mindestens vierhundert Millionen Euro jährlich ein.
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Die EEG-Novelle will noch mehr Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreien. Das ist ungerecht gegenüber den übrigen Stromkunden und bewirkt Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleinerer mittelständischer Unternehmen, die nicht befreit werden. Es ist auch unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (siehe Stellungnahme der Forschungsstelle Umweltenergierecht die Uni Würzburg zur EEG-Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8.Juni 2011, Seite 8 sowie T.Müller in M.Altrock ua. (Hrsg): EEG, 2. Auflage, 2008, § 16, Rn. 19).
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Die geplante Ausweitung der EEG-Befreiung führt zu spürbaren zusätzlichen Zusatzbelastungen der übrigen Stromverbraucher. Denn die EEG-Zahlungen verteilen sich künftig auf weniger Schultern und steigen dadurch. Das Umweltministerium beziffert die Mehrbelastung durch die Ausweitung der Befreiungsregelung zwar auf 300 Millionen Euro. Tatsächlich dürften die Mehrbelastungen aber weitaus höher liegen. Müsste die EEG-Zahlungen nur von privaten Verbrauchern aufgebracht werden, dann wäre die Umlage dreimal höher als derzeit. Jede Befreiung von der Umlage erhöht diese und gefährdet damit das EEG.
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Die EU-Kommission hat unlängst eine ähnliche Befreiungsregelung im österreichischen Ökostromgesetz als unerlaubte staatliche Beihilfe untersagt (vgl. Pressemitteilung IP/11/265). Eine ähnlich gelagerte Entscheidung ist auch zu Luxemburg ergangen. Zweifellos muß die EU-Kommission auch die deutsche Befreiungsregelung untersagen, allein schon unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung.
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Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, dass künftig auch stromintensive Betriebe die volle EEG-Umlage bezahlen müssen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. befürwortet das EEG und die damit verbundenen Zusatzkosten. Er lehnt jedoch die verbraucher- und mittelstandfeindliche Befreiungsregelung und deren Ausweitung entschieden ab.
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"Energiewende bedeutet Demokratisierung und setzt diese voraus. Die Begünstigung von Großkonzernen auf Kosten der Übrigen passt dazu nicht. Die Politik muß deutlich machen, dass sie dies verstanden hat und nicht wieder der Lobby der Großindustrie nachgibt. Die Politik ist gerade hier den Beweis ihrer Unabhängigkeit schuldig. Wenn der Staat aus unerfindlichen Gründen glaubt, die Großindustrie beschenken zu müssen, dann soll er das offen tun und nicht über eine Zusatzbelastung aller Stromverbraucher" fordert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Die Energieverbraucher wollen zwar die Energiewende finanziell unterstützen, nicht aber die ohnehin geringeren Strompreise der Großindustrie subventionieren".
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