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:: Marsch nach Afghanistan!
Die Bundesregierung und deutsche Behörden handeln doppelzüngig: Deutsche Tornados werden nach Afghanistan geschickt, weil dort zu viel gemordet wird und das Land aus den Fugen gerät. Afghanen sollen aus Deutschland abgeschoben werden, weil ihre Heimat doch sicher sei und sie kein Asyl bei uns bräuchten. Von Rupert Neudeck.
Zum Beispiel die Familie von Mikhord Rahmati und seiner Frau Nooria mit ihren vier minderjährigen Kindern. Sie leben derzeit im westfälischen Rosendahl-Darfeld, waren über Belgien nach Deutschland eingereist. Sie haben hier Asyl beantragt, damit sie nicht jetzt in Ihr Heimatland zurückgehen müssen. In ein Land, in das unsere Tornados geschickt wurden, weil sie in einem neu aufflammenden Krieg „aufklären“ sollen. Welch ein stolzes Wort, „Aufklärung“, das so unbedrohlich klingt und doch Kampfunterstützung meint!
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Die Familie Rahmati kommt aus dem Distrikt Salang im Norden von Kabul. Mikhord Rahmati wurde 1992, zwischen dem 21. April und 21. Mai 1992, nach einem Überfall der Mujaheddin inhaftiert. Er wurde schwer geschlagen und gefoltert. Er sagt, ihm seien die Schneidezähne ausgeschlagen und der Unterkiefer gebrochen worden. Sein Vater sei von Mujaheddin getötet worden. Er, Mikhord Rahmati, und sein Vater hätten Posten in der Demokratischen Volkspartei Afghanistans innegehabt. Verlassen konnte die Familie Rahmati Afghanistan erst im Juli 2002.
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Ein Verwaltungsgericht in Arnsberg hat nun am 6. November 2006 herausgefunden, die Familie sei „unverfolgt“ aus Afghanistan ausgereist. Ob es für exakt den Zeitpunkt der Ausreise zutraf, kann ich nicht beurteilen. Aber ich weiß: Jemand, der damals vor den Taliban oder den Banden Hekmatyars geflüchtet ist, galt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland per se nicht als verfolgt. Denn in Deutschland war bis zum Jahr 2005 eine Verfolgung nur dann eine Verfolgung, wenn ein Staat sie verübt. Die Taliban waren aber seit Dezember 2001, als die US-Truppen Kabul einnahmen, keine staatliche Macht mehr. Von ihnen oder anderen Banden im Land – das größer ist als Kabul – terrorisiert zu werden, kannte das deutsche Asylrecht nicht. Es hätte die Regierung von Hamid Karzai sein müssen, die die Familie Rahmati verfolgt, damit das deutsche Asylrecht zu bemühen ist. Deshalb hat das Verwaltungsgericht einen Asylgrund seelenruhig abgelehnt.
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Der Richter hat weiter verfügt: Die Familie ist nicht verfolgt, wenn man sie dahin abschiebt, woher sie gekommen ist. Das weiß ein deutscher Richter aufgrund der „in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen“. Der Bundestag hatte bei seinem Tornado-Beschluss offenbar andere „Erkenntnisquellen“ über die Lage in Afghanistan, mit einem Bild, das düsterer gezeichnet wurde. Vielleicht wäre ein Quellen- und Rollentausch gut gewesen: Der Richter hätte aufgrund der „Erkenntnisquellen“ des Bundestages über den Asylantrag zu entscheiden, und der Bundestag aufgrund der „Erkenntnisquellen“ des Richters über den Flugbefehl für die Tornados. Dann wäre der erste gewährt und der zweite verweigert worden, statt umgekehrt. So können jetzt die Tornados in Rahmatis Heimatort „aufklären“, ob sich dort Taliban aufhalten. Und die Familie Rahmati erneut bedrohen, falls sie wieder dort leben muss.
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Die „GRÜNHELME e.V.“ arbeiten seit August 2003 in Afghanistan. Sie haben mit deutschen Bauhandwerkern schon 19 Schulen in der Provinz Herat fertiggestellt. Sieben Schulen wurden von deutschen Schülerinnen und Schülern gespendet. MERKE: Eine Schule in einem Dorf in Afghanistan für 800 Schülerinnen und Schüler und 14 Klassenräumen kostet 40.000 Euro. Die Tornados übrigens kosten in einem halben Jahr allein im Unterhalt 35 Mio Euro. Dafür könnten die Grünhelme 900 Schulen bauen.
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Die Familie Rahmati kommt aus dem Distrikt Salang im Norden von Kabul. Mikhord Rahmati wurde 1992, zwischen dem 21. April und 21. Mai 1992, nach einem Überfall der Mujaheddin inhaftiert. Er wurde schwer geschlagen und gefoltert. Er sagt, ihm seien die Schneidezähne ausgeschlagen und der Unterkiefer gebrochen worden. Sein Vater sei von Mujaheddin getötet worden. Er, Mikhord Rahmati, und sein Vater hätten Posten in der Demokratischen Volkspartei Afghanistans innegehabt. Verlassen konnte die Familie Rahmati Afghanistan erst im Juli 2002.
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Ein Verwaltungsgericht in Arnsberg hat nun am 6. November 2006 herausgefunden, die Familie sei „unverfolgt“ aus Afghanistan ausgereist. Ob es für exakt den Zeitpunkt der Ausreise zutraf, kann ich nicht beurteilen. Aber ich weiß: Jemand, der damals vor den Taliban oder den Banden Hekmatyars geflüchtet ist, galt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland per se nicht als verfolgt. Denn in Deutschland war bis zum Jahr 2005 eine Verfolgung nur dann eine Verfolgung, wenn ein Staat sie verübt. Die Taliban waren aber seit Dezember 2001, als die US-Truppen Kabul einnahmen, keine staatliche Macht mehr. Von ihnen oder anderen Banden im Land – das größer ist als Kabul – terrorisiert zu werden, kannte das deutsche Asylrecht nicht. Es hätte die Regierung von Hamid Karzai sein müssen, die die Familie Rahmati verfolgt, damit das deutsche Asylrecht zu bemühen ist. Deshalb hat das Verwaltungsgericht einen Asylgrund seelenruhig abgelehnt.
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Der Richter hat weiter verfügt: Die Familie ist nicht verfolgt, wenn man sie dahin abschiebt, woher sie gekommen ist. Das weiß ein deutscher Richter aufgrund der „in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen“. Der Bundestag hatte bei seinem Tornado-Beschluss offenbar andere „Erkenntnisquellen“ über die Lage in Afghanistan, mit einem Bild, das düsterer gezeichnet wurde. Vielleicht wäre ein Quellen- und Rollentausch gut gewesen: Der Richter hätte aufgrund der „Erkenntnisquellen“ des Bundestages über den Asylantrag zu entscheiden, und der Bundestag aufgrund der „Erkenntnisquellen“ des Richters über den Flugbefehl für die Tornados. Dann wäre der erste gewährt und der zweite verweigert worden, statt umgekehrt. So können jetzt die Tornados in Rahmatis Heimatort „aufklären“, ob sich dort Taliban aufhalten. Und die Familie Rahmati erneut bedrohen, falls sie wieder dort leben muss.
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Die „GRÜNHELME e.V.“ arbeiten seit August 2003 in Afghanistan. Sie haben mit deutschen Bauhandwerkern schon 19 Schulen in der Provinz Herat fertiggestellt. Sieben Schulen wurden von deutschen Schülerinnen und Schülern gespendet. MERKE: Eine Schule in einem Dorf in Afghanistan für 800 Schülerinnen und Schüler und 14 Klassenräumen kostet 40.000 Euro. Die Tornados übrigens kosten in einem halben Jahr allein im Unterhalt 35 Mio Euro. Dafür könnten die Grünhelme 900 Schulen bauen.
Quelle:
Rupert Neudeck 2007
GRÜNHELMEe.V. 2007
Rupert Neudeck 2007
GRÜNHELMEe.V. 2007
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