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:: Stop den Abschiebungen von Afghanen!
Seit dem angedrohten Todesurteil für Abdul Rahman in Afghanistan wissen die Freunde der Afghanen nicht mehr, wohin die Menschenrechtsreise in Afghanistan geht. Die Bürger in Deutschland sind unsicher. Gastkommentar von Rupert Neudeck.
Weshalb verteidigen die deutschen (und andere) Bundeswehrsoldaten die neue afghanische Post-Taliban - Ordnung verteidigen, wenn es denn keine neue ist? Heute müssen wir von den deutschen Innenbehörden fordern: Stop der Abschiebung von Afghanen aus Deutschland zurück nach Afghanistan.
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Wir haben das schon Anfang 2005 kritisiert, als der Hamburger Innensenator Udo Nagel nach einem Hauruckbesuch in Kabul seinen Innenministerkollegen erklärte: „Die Lage ist positiv. Mit Rückführungen kann begonnen werden“. Daraufhin gab die Konferenz der Innenminister aller 16 Bundesländer am 24. Juni 2005 die „Grundsätze zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge“ heraus. 16.000 Afghanen, alleinstehende Personen zuerst, sollten von Deutschland nach Afghanistan zurückgeflogen werden.
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Dass man Frauen, zumal alleinstehende, besser nicht einfach nach Afghanistan zurückschicken darf, hätten die Innenminister ganz schnell wissen können, wenn sie sich mit einigen Hilfsorganisationen und Frauengruppen der Afghanen beraten hätten. Aber das staatliche Interesse, Afghanen und Afghaninnen loszuwerden aus Deutschland, war ganz offenbar höher als jedes Beratungsinteresse. So erhielt – wie wir aus der  ZEIT erfahren – die afghanische Juristin Linda E. eine Abschiebung von der Hamburger Behörde. Ihr Fall zeigt deutlich, wie die deutschen Behörden von fast nichts in Afghanistan eine Ahnung haben. Nicht mal der Fall des ins Gefängnis geworfenen Abdul Rahman hat zur Zurücknahme der Rückführungsverordnung der deutschen Innenminister geführt.
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Dabei kursiert im Berliner Auswärtigen Amt ein klarer („streng geheim“; „Nicht ins Ausland mitnehmen“ steht oben drauf!) Bericht über die – wie es im Beamtendeutsch heißt – „abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan“: Vor allem Frauen würden systematisch Opfer von Verbrechen. Es gäbe Übergriffe gegen Frauen und Oppositionelle durch Männer und Warlords. Frauen im Gefängnis (in Kabul z.B.) haben den sehnlichen Wunsch, dort inhaftiert zu bleiben, weil das der einzige Ort ist, in dem sie vor Ihren Männern Schutz finden können. Frauen – so heißt es in dem Bericht – können nicht mit der „Verwirklichung elementarer Menschenrechte“ rechnen, da der Geist der Taliban weiter herrschte. Die Konsequenz: Abschiebungen nach Afghanistan sind „nicht ohne Risiko für Leib und Leben möglich.“
Linda E. war ausgebildete Juristin in Herat. Arbeiten in deutschen Landen durfte sie nicht, sie hatte eine „Duldungskarriere“. Sie durfte nur zwei Stunden am Tag in einem Hamburger Hotel als Tellerwäscherin arbeiten. Sie hielt sich an diese Auflage. Sie war deshalb abhängig von deutschen Steuerzahlern, bekam Sozialhilfe, weil sie nicht arbeiten durfte.
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Sie war 1997 hierher gekommen, in der erregenden Schlussphase der Taliban. Sie hatte Mädchen in Herat unterrichtet, konnte das kaum mehr tun. Linda E. hatte keine Chance, mit einem Asylantrag durchzukommen, baute sich ein Leben als Geduldete auf. Sie pflegte ihre Krebskranke Mutter und ihren erkrankten Bruder. Beide haben ein Bleiberecht in Hamburg. Für die Kosten der Betreuung muss nach der Abschiebung von Linda E. die zuständige Hamburger Behörde aufkommen.
Es gibt hanebüchene Abschiebungs-Fälle unter den Afghanen. Eine unbarmherzig-kalte Bürokratie verweigert diesen Menschen jedes Verständnis. Homosexuelle Menschen sind in islamischen Ländern sehr gefährdet. Da war ein schwuler Afghane wegen der mittelalterlichen Auslegung der Scharia nach Deutschland geflohen. Als dieser Mann gegen die Abschiebung geklagt hatte, bekam er folgende wunderbare Auskunft in Hamburg am Verwaltungsgericht: Die Stadt Kandahar sei wie San Francisco bekannt für das „dort weit verbreitete Homosexuellenverhalten“. Was Richter so alles an Expertenwissen haben. Insbesondere bei Militärkommandanten sei es nämlich die Regel, „minderjährige Jungen zum Tanzen und zum Sex aufzufordern“.
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Nach Abdul Rahman, der unabhängig von seiner Konversionsgeschichte, ein exemplarischer Fall von Menschenrechtsverletzung ist, fordern wir: Die Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland müssen sofort eingestellt werden. Es muss von der EU und den Regierungen der EU wie der USA jetzt wirklich erklärt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand nach Afghanistan zurückgeschickt werden kann. Ganz eindeutig sitzen im Polizei und Justizsystem die alten Kameraden von der Talibanfront.
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Dass die Regierung Hamid Karzai es nicht geschafft hat, die aus den wichtigen Ämtern herauszujagen, ist ein Armutszeugnis. Ein schweres Versäumnis bedeutet das auch für die ausländischen Beraterbataillone und die 1000 Dollar pro Tag Experten, die nach Afghanistan gekommen sind, um einen großen Batzen des Geldes zu vernaschen, der für die Bevölkerung und ihre zivilgesellschaftliche Entwicklung gedacht war.
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Zum Fall des Konvertiten müssen wir sagen: Das Recht, seine Religion zu wechseln, ist ein Menschenrecht ist. Das hat der deutsche Grünhelm in Afghanistan in Anspruch genommen, der dort bei der Arbeit für die Grünhelme zum Islam übertrat und konvertierte. Daran darf überhaupt nicht gerüttelt werden.
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Wir haben das schon Anfang 2005 kritisiert, als der Hamburger Innensenator Udo Nagel nach einem Hauruckbesuch in Kabul seinen Innenministerkollegen erklärte: „Die Lage ist positiv. Mit Rückführungen kann begonnen werden“. Daraufhin gab die Konferenz der Innenminister aller 16 Bundesländer am 24. Juni 2005 die „Grundsätze zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge“ heraus. 16.000 Afghanen, alleinstehende Personen zuerst, sollten von Deutschland nach Afghanistan zurückgeflogen werden.
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Dass man Frauen, zumal alleinstehende, besser nicht einfach nach Afghanistan zurückschicken darf, hätten die Innenminister ganz schnell wissen können, wenn sie sich mit einigen Hilfsorganisationen und Frauengruppen der Afghanen beraten hätten. Aber das staatliche Interesse, Afghanen und Afghaninnen loszuwerden aus Deutschland, war ganz offenbar höher als jedes Beratungsinteresse. So erhielt – wie wir aus der  ZEIT erfahren – die afghanische Juristin Linda E. eine Abschiebung von der Hamburger Behörde. Ihr Fall zeigt deutlich, wie die deutschen Behörden von fast nichts in Afghanistan eine Ahnung haben. Nicht mal der Fall des ins Gefängnis geworfenen Abdul Rahman hat zur Zurücknahme der Rückführungsverordnung der deutschen Innenminister geführt.
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Dabei kursiert im Berliner Auswärtigen Amt ein klarer („streng geheim“; „Nicht ins Ausland mitnehmen“ steht oben drauf!) Bericht über die – wie es im Beamtendeutsch heißt – „abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan“: Vor allem Frauen würden systematisch Opfer von Verbrechen. Es gäbe Übergriffe gegen Frauen und Oppositionelle durch Männer und Warlords. Frauen im Gefängnis (in Kabul z.B.) haben den sehnlichen Wunsch, dort inhaftiert zu bleiben, weil das der einzige Ort ist, in dem sie vor Ihren Männern Schutz finden können. Frauen – so heißt es in dem Bericht – können nicht mit der „Verwirklichung elementarer Menschenrechte“ rechnen, da der Geist der Taliban weiter herrschte. Die Konsequenz: Abschiebungen nach Afghanistan sind „nicht ohne Risiko für Leib und Leben möglich.“
Linda E. war ausgebildete Juristin in Herat. Arbeiten in deutschen Landen durfte sie nicht, sie hatte eine „Duldungskarriere“. Sie durfte nur zwei Stunden am Tag in einem Hamburger Hotel als Tellerwäscherin arbeiten. Sie hielt sich an diese Auflage. Sie war deshalb abhängig von deutschen Steuerzahlern, bekam Sozialhilfe, weil sie nicht arbeiten durfte.
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Sie war 1997 hierher gekommen, in der erregenden Schlussphase der Taliban. Sie hatte Mädchen in Herat unterrichtet, konnte das kaum mehr tun. Linda E. hatte keine Chance, mit einem Asylantrag durchzukommen, baute sich ein Leben als Geduldete auf. Sie pflegte ihre Krebskranke Mutter und ihren erkrankten Bruder. Beide haben ein Bleiberecht in Hamburg. Für die Kosten der Betreuung muss nach der Abschiebung von Linda E. die zuständige Hamburger Behörde aufkommen.
Es gibt hanebüchene Abschiebungs-Fälle unter den Afghanen. Eine unbarmherzig-kalte Bürokratie verweigert diesen Menschen jedes Verständnis. Homosexuelle Menschen sind in islamischen Ländern sehr gefährdet. Da war ein schwuler Afghane wegen der mittelalterlichen Auslegung der Scharia nach Deutschland geflohen. Als dieser Mann gegen die Abschiebung geklagt hatte, bekam er folgende wunderbare Auskunft in Hamburg am Verwaltungsgericht: Die Stadt Kandahar sei wie San Francisco bekannt für das „dort weit verbreitete Homosexuellenverhalten“. Was Richter so alles an Expertenwissen haben. Insbesondere bei Militärkommandanten sei es nämlich die Regel, „minderjährige Jungen zum Tanzen und zum Sex aufzufordern“.
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Nach Abdul Rahman, der unabhängig von seiner Konversionsgeschichte, ein exemplarischer Fall von Menschenrechtsverletzung ist, fordern wir: Die Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland müssen sofort eingestellt werden. Es muss von der EU und den Regierungen der EU wie der USA jetzt wirklich erklärt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand nach Afghanistan zurückgeschickt werden kann. Ganz eindeutig sitzen im Polizei und Justizsystem die alten Kameraden von der Talibanfront.
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Dass die Regierung Hamid Karzai es nicht geschafft hat, die aus den wichtigen Ämtern herauszujagen, ist ein Armutszeugnis. Ein schweres Versäumnis bedeutet das auch für die ausländischen Beraterbataillone und die 1000 Dollar pro Tag Experten, die nach Afghanistan gekommen sind, um einen großen Batzen des Geldes zu vernaschen, der für die Bevölkerung und ihre zivilgesellschaftliche Entwicklung gedacht war.
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Zum Fall des Konvertiten müssen wir sagen: Das Recht, seine Religion zu wechseln, ist ein Menschenrecht ist. Das hat der deutsche Grünhelm in Afghanistan in Anspruch genommen, der dort bei der Arbeit für die Grünhelme zum Islam übertrat und konvertierte. Daran darf überhaupt nicht gerüttelt werden.
Quelle:
Rupert Neudeck 2006
Rupert Neudeck 2006
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