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Bild 1: Kasten „Der Vergleich“ Volleinspeisung/Eigenverbrauch © Claus Scheuber

Bild 2: Erzeuger / Verbraucherprofil einer 5 kWp-Anlage im 4 Pers. Haushalt © Claus Scheuber
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:: Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?

Rückwirkend zum 1. Juli 2010 gelten neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom. Ins Auge springt die völlig neue Bewertung des sog. Eigenverbrauchs. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), als Urheber der Gesetzesinitiative, will ganz offensichtlich den Selbstverbraucher stärken; ob es das dafür geeignete Instrumentarium anbietet ist noch sehr die Frage. Kommentar von Claus Scheuber

Seit Januar 2009 haben Betreiber neuer Solarstromanlagen die Wahl. Entweder sie speisen den erzeugten Solarstrom ganz ins Netz ein und rechnen über die Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber ab, oder Sie verrechnen den selbstverbrauchten Anteil über die sog. Eigenverbrauchsregelung (§ 33/2 EEG). Dazu nötig ist nur ein weiterer spezieller „Zwei-Richtungen-Zähler“ und die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber als „Eigenverbrauchsanlage“. Diese Regelung wurde jedoch nicht wirklich stark genutzt, so dass das BMU jetzt Nach-besserungsbedarf zugeben musste.

 

Lohnt sich Eigenverbrauch?

Seit 1. Juli 2010 wird der Eigenverbrauch deutlich besser gefördert und mancher Anlagenbetreiber fragt sich, ist diese Art der Abrechnung nun lukrativ, gar lukrativer als die Volleinspeisung? Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich schnell: Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Mindestens fünf Faktoren nehmen wesentlich Einfluss auf die Lukrativität der Eigenverbrauchsregel.

 

  • Faktor 1: Relation von Gesamtstromerzeugung zum Eigenverbrauchsanteil. Nur der gleichzeitig erzeugte und verbrauchte Strom zählt als Eigenverbrauch.
  • Faktor 2: Tarif des bezogenen Stroms. Wie viel zahlt der Haushalt für eine Kilowattstunde? Strompreise differieren z.T. erheblich!
  • Faktor 3: Anfallende zusätzliche Kosten, z. B. Zählermiete für Eigenverbrauchszähler, Aufwand für Abrechnung mit Mietern etc.
  • Faktor 4: steuerliche Situation des Anlagenbetreibers.
  • Faktor 5: Bonitätsfragen bei Finanzierung

Der Grad der Nutzung zum Eigenverbrauch bezogen auf den Gesamtertrag der Anlage spielt eine wesentliche Rolle. Der Gesetzgeber gewährt den lohnenden Tarif erst ab einer Quote von 30 %. Wer also weniger als 30 % des mit der Anlage erzeugten Stroms selbst verbraucht bleibt besser bei der Volleinspeisung.

Desweiteren ist der regionale Strombezugspreis von Interesse. Ist dieser sehr niedrig, kann durch den Eigenverbrauch nicht so viel eingespart werden, dass die Rechnung aufgehen könnte.

 

Beratung dringend empfohlen

Eine grob vereinfachte Gegenüberstellung der Rentabilität der beiden Abrechnungsformen zeigt der Kasten  „Der Vergleich“. Gezeigt wird ein Beispiel, bei dem sich die Abrechnung nach Eigenverbrauchsregel deutlich lohnt. Aber man muss kein Mathegenie sein um zu erkennen, dass nur durch die Änderung der oben beschriebenen Faktoren die Rechnung sehr schnell weniger positiv ausfallen kann.

 

Deshalb ist es unerlässlich zur Erhebung und  Bewertung dieser Daten unbedingt den fachkundigen Berater mit hinzuziehen. Sollte dennoch ein Rest an Unsicherheit bestehen bleiben, ist es ratsam erst mal den Gesamtertrag ins Netz einzuspeisen und normal nach Volleinspeisetarif  abzurechnen. Nach einem Beobachtungszeitraum können die Fakten neu bewertet und die Umstellung auf Eigenverbrauchsabrechnung später vorgenommen werden.

 

  • Bild 1: Kasten „Der Vergleich“ Volleinspeisung/Eigenverbrauch
  • Bild 2: Erzeuger / Verbraucherprofil einer 5 kWp-Anlage im 4 Pers. Haushalt

Die Schwächen der vorliegenden Regelung sind offensichtlich: Einem normalen Haushalt wird es schwerfallen die 30 % Quote des Eigenverbrauchs ohne Weiteres zu erreichen. Um die Quote des Eigenverbrauchs deutlich zu verbessern kommen also Zusatzkomponenten in Betracht, die den tags erzeugten Strom speichern und abends, nachts, frühmorgens verfügbar machen. Diese sogenannten „Homesystems“ benötigen einen zusätzlichen Wechselrichter, Spezialakus, Laderegler etc., und erlauben in günstigen Fällen eine Eigenverbrauchsquote von 50-  80 % zu erreichen.

 

Dadurch verbessert sich der Ertrag so deutlich, dass auch die Zusatzkosten für die Komponenten durch die Mehreinnahmen kompensiert werden.

 

„Stromausfallversicherung“

Zusätzlicher Vorteil der Homesystems ist die Sicherstellung der Stromversorgung bei Netzausfall.

 

Bisher verfügen Solaranlagenbetreiber entgegen anderer kursierender Meinungen bei Stromausfall nicht über eine „eigene Stromquelle“. Denn bei Netzausfall wird die Anlage sofort vom Netz getrennt und abgeschaltet. Ein Homesystem schaltet dagegen bei Netzabschaltung auf „Inselbetrieb“ um und versorgt, je nach Kapazität der Speichereinheiten das Gebäude weiter mit Wechselstrom.

 

Noch sind die „Homesystems“ am Markt nicht erhältlich. Zu unvorbereitet trafen die Änderungen zum Eigenverbrauch die Solarbranche. Einige Unternehmen, wie die soltechnics GmbH, bundesweit agierender Solarsystemeanbieter aus dem schwäbischen Baienfurt, will noch in diesem Jahr, nach Ablauf der Testphase, ein praktikables, leistungsstarkes Homesystem in den Vertrieb bringen.

 

Ein weiterer großer Vorteil einer entsprechend groß dimensionierten Anlage mit Homesystem ist die Bereitstellung von selbst erzeugtem Solarstrom für die Elektromobilität: Zuhause gratis „tanken! Eine Vision, die schnell Realität werden könnte.

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