Erneuerbare Energien
Hermann Scheer fordert das "Solarhaus pur"
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"Marburg: Solarpflicht bei Neu- und Umbau" | PHOTON 2008-03 März, Seite 20
Als erste deutsche Stadt will das hessische Marburg Hauseigentümer zum Bau von Solaranlagen verpflichten.
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:: Marburger Modell weist den Weg
Das „Solarhaus pur“, das in architektonisch anspruchsvoller Weise schon ohne Mehrkosten erstellt worden ist, hat immer noch Seltenheitswert. Man sucht sogar in sonnenreichen Ländern vergebÂlich danach. Der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer zur solaren Baupflicht in der hessischen Universitätsstadt.
Dahinter steckt mehr als nur ein Problem mangelnder Information: Selbst bei vorhandenen Informationen halten Gewohnheit, Trägheit und IndifÂferenz die Mehrheit der Menschen davon ab, sich durch wirtschaftliche Anreize zu Initiativen bewegen zu lassen - selbst wenn sie mit erneuerbaren Energien symÂpathisieren.
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Für den Wechsel zu erneuerbaren Energien sind deshalb auch gesetzlich auferlegte Pflichten ein unverzichtbares Element. Derartige Pflichten gibt es beÂreits in zahlreichen Varianten: von WärÂmedämmstandards bei Neubauten bis zu Immissionsschutzvorschriften, von poliÂtischen Auflagen bei der KraftstoffqualiÂtät bis zum Verbot des Einsatzes umweltÂschädigender Stoffe. Auch die „ÖkosteuÂer“ stellt eine „Umweltkaufpflicht“ dar, ebenso das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nachdem die anfallenden MehrÂkosten von den Stromkunden bezahlt werden. Die Normalität solcher Pflichten gehört zu den wichtigsten rechtswissenÂschaftlichen Begründungen des EEG. Sie fällt nur deshalb nicht auf, weil sie in den Strompreis integriert und damit „unsichtÂbar“ ist.
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Es gibt keinen Grund, auf „sichtbare“ Kaufpflichten für die Mobilisierung erÂneuerbarer Energien zu verzichten. Im Gegenteil: je mehr Transparenz, gepaart mit der einschlägigen Begründung, die den individuellen Nutzen laufender EnerÂgiekostensenkung und den gesellschaftliÂchen Nutzen erläutert, desto größer die Chancen einer breiten öffentlichen AkÂzeptanz. Dass für die solare WärmeverÂsorgung davor noch zurückgeschreckt wird, ist nur Ausdruck mangelnder poliÂtischer Courage.
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Der wichtigste Ansatz dazu ist, die NutÂzung erneuerbarer Energien in neu erstellÂten und zu renovierenden Gebäuden zur Baupflicht zu machen. Überall, wo derÂartige politische Beschlüsse erfolgten, ist es gelungen, dafür eine breite öffentliche Akzeptanz zu bekommen. Das Berliner Stadtparlament hat einen solchen BeÂschluss 1997 sogar einstimmig gefasst; er wurde jedoch von der Stadtregierung nie umgesetzt. Es gab zwar öffentliche AkÂzeptanz dafür, aber keine bei der Energie- und Bauwirtschaft, auf die dann trotz des Beschlusses Rücksicht genommen wurde.
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In der kleinen hessischen Stadt Vellmar hatte die Initiative des Stadtverordneten Fabio Longo hingegen Erfolg. In einem Bebauungsplan mit städtebaulichem SoÂlarvertrag wurde der Sonnenkollektor zum Baustandard für ein ganzes NeubauÂgebiet - zu Zeiten, als der Ölpreis bei eiÂnem Viertel des heutigen Niveaus lag. Der Marburger Bürgermeister Franz Kahle will nun einen Schritt weiter gehen und den Solarstandard durch eine stadtweit geltenÂde Solarsatzung für Neu- und auch für zu renovierende Altbauten durchsetzen. DaÂmit geht Marburg über das hinaus, was im Bund gerade zaghaft vorbereitet wird: das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit vielen Kautelen unter Ausklammerung des Gebäudebestands.
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Wir dürfen uns mit der technisch mögÂlichen und wirtschaftlich sinnvollen EnÂergierevolution im Baubereich nicht mehr viel Zeit lassen. Gebäude werden für rund 50 bis 100 Jahre errichtet - eine halbe Ewigkeit angesichts der drängenden KliÂma-, Ressourcen- und EnergiepreisprobleÂme. Das „Solarhaus pur“ bundesweit zum Standard im Neubaubereich zu machen, ist ein mutiger Fahrplan. Für den AltbaubeÂreich brauchen wir Vorgaben nach Marburger Vorbild und gleichzeitig eine Strategie zum Ausbau der Nah- und FernÂwärmeversorgung in AltbauÂsiedlungen. Die spannende Frage lautet: Wie erhöhen wir die Zahl der Freiwilligen, und wie können Unfreiwillige - die deshalb nicht böswillig sein müssen - auf demokratischem und zumutbarem Wege im InÂteresse aller zu einem „PflichtÂbeitrag“ veranlasst werden?
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Auch viele engagierte VerÂfechter erneuerbarer Energien diskutieren vorwiegend in den KategoriÂen von aktuellen Kosten und Preisen und lassen sich damit in eine einseitige DisÂkussion ziehen. Dies ist eine psychologiÂsche Falle, die die vielfältigen Motive der Menschen außer Acht lässt. Der Mensch ist mehr als ein nicht über den Tag hiÂnaus denkender „homo oeconomicus“. Neben kurzfristigen gibt es auch langÂfristige wirtschaftliche Interessen, das Interesse an Sicherheit und LebensquaÂlität, an der eigenen Stadt, am eigenen Land, an der Welt. Deshalb müssen die Menschen in der Breite ihrer Motive anÂgesprochen werden, um die Gesellschaft für erneuerbare Energien aktivieren zu können. Eine Studie der Universität Kassel über die Akzeptanz der VellmaÂrer Solarpflicht bei den Bewohnern der Solarsiedlung gibt einen wichtigen FinÂgerzeig: Menschen lassen sich gerne auf sinnstiftende Vorgaben des Staates und der Kommunen ein, wenn sie von ihrem vielfältigen Nutzen überzeugt werden. Der von Gegnern der Marburger SolarÂsatzung ins Feld geführte Kampf begriff der „Ökodiktatur“ ist absurd. OrdnungsÂrecht ist ein legitimes Mittel der Politik, und auch mit der Katalysator-Pflicht ist in den 80er-Jahren kein totalitäres UmÂweltregime eingeführt worden.
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Für den Wechsel zu erneuerbaren Energien sind deshalb auch gesetzlich auferlegte Pflichten ein unverzichtbares Element. Derartige Pflichten gibt es beÂreits in zahlreichen Varianten: von WärÂmedämmstandards bei Neubauten bis zu Immissionsschutzvorschriften, von poliÂtischen Auflagen bei der KraftstoffqualiÂtät bis zum Verbot des Einsatzes umweltÂschädigender Stoffe. Auch die „ÖkosteuÂer“ stellt eine „Umweltkaufpflicht“ dar, ebenso das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nachdem die anfallenden MehrÂkosten von den Stromkunden bezahlt werden. Die Normalität solcher Pflichten gehört zu den wichtigsten rechtswissenÂschaftlichen Begründungen des EEG. Sie fällt nur deshalb nicht auf, weil sie in den Strompreis integriert und damit „unsichtÂbar“ ist.
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Es gibt keinen Grund, auf „sichtbare“ Kaufpflichten für die Mobilisierung erÂneuerbarer Energien zu verzichten. Im Gegenteil: je mehr Transparenz, gepaart mit der einschlägigen Begründung, die den individuellen Nutzen laufender EnerÂgiekostensenkung und den gesellschaftliÂchen Nutzen erläutert, desto größer die Chancen einer breiten öffentlichen AkÂzeptanz. Dass für die solare WärmeverÂsorgung davor noch zurückgeschreckt wird, ist nur Ausdruck mangelnder poliÂtischer Courage.
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Der wichtigste Ansatz dazu ist, die NutÂzung erneuerbarer Energien in neu erstellÂten und zu renovierenden Gebäuden zur Baupflicht zu machen. Überall, wo derÂartige politische Beschlüsse erfolgten, ist es gelungen, dafür eine breite öffentliche Akzeptanz zu bekommen. Das Berliner Stadtparlament hat einen solchen BeÂschluss 1997 sogar einstimmig gefasst; er wurde jedoch von der Stadtregierung nie umgesetzt. Es gab zwar öffentliche AkÂzeptanz dafür, aber keine bei der Energie- und Bauwirtschaft, auf die dann trotz des Beschlusses Rücksicht genommen wurde.
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In der kleinen hessischen Stadt Vellmar hatte die Initiative des Stadtverordneten Fabio Longo hingegen Erfolg. In einem Bebauungsplan mit städtebaulichem SoÂlarvertrag wurde der Sonnenkollektor zum Baustandard für ein ganzes NeubauÂgebiet - zu Zeiten, als der Ölpreis bei eiÂnem Viertel des heutigen Niveaus lag. Der Marburger Bürgermeister Franz Kahle will nun einen Schritt weiter gehen und den Solarstandard durch eine stadtweit geltenÂde Solarsatzung für Neu- und auch für zu renovierende Altbauten durchsetzen. DaÂmit geht Marburg über das hinaus, was im Bund gerade zaghaft vorbereitet wird: das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit vielen Kautelen unter Ausklammerung des Gebäudebestands.
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Wir dürfen uns mit der technisch mögÂlichen und wirtschaftlich sinnvollen EnÂergierevolution im Baubereich nicht mehr viel Zeit lassen. Gebäude werden für rund 50 bis 100 Jahre errichtet - eine halbe Ewigkeit angesichts der drängenden KliÂma-, Ressourcen- und EnergiepreisprobleÂme. Das „Solarhaus pur“ bundesweit zum Standard im Neubaubereich zu machen, ist ein mutiger Fahrplan. Für den AltbaubeÂreich brauchen wir Vorgaben nach Marburger Vorbild und gleichzeitig eine Strategie zum Ausbau der Nah- und FernÂwärmeversorgung in AltbauÂsiedlungen. Die spannende Frage lautet: Wie erhöhen wir die Zahl der Freiwilligen, und wie können Unfreiwillige - die deshalb nicht böswillig sein müssen - auf demokratischem und zumutbarem Wege im InÂteresse aller zu einem „PflichtÂbeitrag“ veranlasst werden?
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Auch viele engagierte VerÂfechter erneuerbarer Energien diskutieren vorwiegend in den KategoriÂen von aktuellen Kosten und Preisen und lassen sich damit in eine einseitige DisÂkussion ziehen. Dies ist eine psychologiÂsche Falle, die die vielfältigen Motive der Menschen außer Acht lässt. Der Mensch ist mehr als ein nicht über den Tag hiÂnaus denkender „homo oeconomicus“. Neben kurzfristigen gibt es auch langÂfristige wirtschaftliche Interessen, das Interesse an Sicherheit und LebensquaÂlität, an der eigenen Stadt, am eigenen Land, an der Welt. Deshalb müssen die Menschen in der Breite ihrer Motive anÂgesprochen werden, um die Gesellschaft für erneuerbare Energien aktivieren zu können. Eine Studie der Universität Kassel über die Akzeptanz der VellmaÂrer Solarpflicht bei den Bewohnern der Solarsiedlung gibt einen wichtigen FinÂgerzeig: Menschen lassen sich gerne auf sinnstiftende Vorgaben des Staates und der Kommunen ein, wenn sie von ihrem vielfältigen Nutzen überzeugt werden. Der von Gegnern der Marburger SolarÂsatzung ins Feld geführte Kampf begriff der „Ökodiktatur“ ist absurd. OrdnungsÂrecht ist ein legitimes Mittel der Politik, und auch mit der Katalysator-Pflicht ist in den 80er-Jahren kein totalitäres UmÂweltregime eingeführt worden.
Quelle:
Hermann Scheer 2008
Erstveröffentlichung
PHOTON März 2008
Hermann Scheer 2008
Erstveröffentlichung
PHOTON März 2008
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