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:: Marburger Modell weist den Weg

Das „Solarhaus pur“, das in architektonisch anspruchsvoller Weise schon ohne Mehrkosten erstellt worden ist, hat immer noch Seltenheitswert. Man sucht sogar in sonnenreichen Ländern vergeb­lich danach. Der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer zur solaren Baupflicht in der hessischen Universitätsstadt.
Dahinter steckt mehr als nur ein Problem mangelnder Information: Selbst bei vorhandenen Informationen halten Gewohnheit, Trägheit und Indif­ferenz die Mehrheit der Menschen davon ab, sich durch wirtschaftliche Anreize zu Initiativen bewegen zu lassen - selbst wenn sie mit erneuerbaren Energien sym­pathisieren.
 
Für den Wechsel zu erneuerbaren Energien sind deshalb auch gesetzlich auferlegte Pflichten ein unverzichtbares Element. Derartige Pflichten gibt es be­reits in zahlreichen Varianten: von Wär­medämmstandards bei Neubauten bis zu Immissionsschutzvorschriften, von poli­tischen Auflagen bei der Kraftstoffquali­tät bis zum Verbot des Einsatzes umwelt­schädigender Stoffe. Auch die „Ökosteu­er“ stellt eine „Umweltkaufpflicht“ dar, ebenso das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nachdem die anfallenden Mehr­kosten von den Stromkunden bezahlt werden. Die Normalität solcher Pflichten gehört zu den wichtigsten rechtswissen­schaftlichen Begründungen des EEG. Sie fällt nur deshalb nicht auf, weil sie in den Strompreis integriert und damit „unsicht­bar“ ist.
 
Es gibt keinen Grund, auf „sichtbare“ Kaufpflichten für die Mobilisierung er­neuerbarer Energien zu verzichten. Im Gegenteil: je mehr Transparenz, gepaart mit der einschlägigen Begründung, die den individuellen Nutzen laufender Ener­giekostensenkung und den gesellschaftli­chen Nutzen erläutert, desto größer die Chancen einer breiten öffentlichen Ak­zeptanz. Dass für die solare Wärmever­sorgung davor noch zurückgeschreckt wird, ist nur Ausdruck mangelnder poli­tischer Courage.
 
Der wichtigste Ansatz dazu ist, die Nut­zung erneuerbarer Energien in neu erstell­ten und zu renovierenden Gebäuden zur Baupflicht zu machen. Überall, wo der­artige politische Beschlüsse erfolgten, ist es gelungen, dafür eine breite öffentliche Akzeptanz zu bekommen. Das Berliner Stadtparlament hat einen solchen Be­schluss 1997 sogar einstimmig gefasst; er wurde jedoch von der Stadtregierung nie umgesetzt. Es gab zwar öffentliche Ak­zeptanz dafür, aber keine bei der Energie- und Bauwirtschaft, auf die dann trotz des Beschlusses Rücksicht genommen wurde.
 
In der kleinen hessischen Stadt Vellmar hatte die Initiative des Stadtverordneten Fabio Longo hingegen Erfolg. In einem Bebauungsplan mit städtebaulichem So­larvertrag wurde der Sonnenkollektor zum Baustandard für ein ganzes Neubau­gebiet - zu Zeiten, als der Ölpreis bei ei­nem Viertel des heutigen Niveaus lag. Der Marburger Bürgermeister Franz Kahle will nun einen Schritt weiter gehen und den Solarstandard durch eine stadtweit gelten­de Solarsatzung für Neu- und auch für zu renovierende Altbauten durchsetzen. Da­mit geht Marburg über das hinaus, was im Bund gerade zaghaft vorbereitet wird: das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit vielen Kautelen unter Ausklammerung des Gebäudebestands.
 
Wir dürfen uns mit der technisch mög­lichen und wirtschaftlich sinnvollen En­ergierevolution im Baubereich nicht mehr viel Zeit lassen. Gebäude werden für rund 50 bis 100 Jahre errichtet - eine halbe Ewigkeit angesichts der drängenden Kli­ma-, Ressourcen- und Energiepreisproble­me. Das „Solarhaus pur“ bundesweit zum Standard im Neubaubereich zu machen, ist ein mutiger Fahrplan. Für den Altbaube­reich brauchen wir Vorgaben nach Marburger Vorbild und gleichzeitig eine Strategie zum Ausbau der Nah- und Fern­wärmeversorgung in Altbau­siedlungen. Die spannende Frage lautet: Wie erhöhen wir die Zahl der Freiwilligen, und wie können Unfreiwillige - die deshalb nicht böswillig sein müssen - auf demokratischem und zumutbarem Wege im In­teresse aller zu einem „Pflicht­beitrag“ veranlasst werden?
 
Auch viele engagierte Ver­fechter erneuerbarer Energien diskutieren vorwiegend in den Kategori­en von aktuellen Kosten und Preisen und lassen sich damit in eine einseitige Dis­kussion ziehen. Dies ist eine psychologi­sche Falle, die die vielfältigen Motive der Menschen außer Acht lässt. Der Mensch ist mehr als ein nicht über den Tag hi­naus denkender „homo oeconomicus“. Neben kurzfristigen gibt es auch lang­fristige wirtschaftliche Interessen, das Interesse an Sicherheit und Lebensqua­lität, an der eigenen Stadt, am eigenen Land, an der Welt. Deshalb müssen die Menschen in der Breite ihrer Motive an­gesprochen werden, um die Gesellschaft für erneuerbare Energien aktivieren zu können. Eine Studie der Universität Kassel über die Akzeptanz der Vellma­rer Solarpflicht bei den Bewohnern der Solarsiedlung gibt einen wichtigen Fin­gerzeig: Menschen lassen sich gerne auf sinnstiftende Vorgaben des Staates und der Kommunen ein, wenn sie von ihrem vielfältigen Nutzen überzeugt werden. Der von Gegnern der Marburger Solar­satzung ins Feld geführte Kampf begriff der „Ökodiktatur“ ist absurd. Ordnungs­recht ist ein legitimes Mittel der Politik, und auch mit der Katalysator-Pflicht ist in den 80er-Jahren kein totalitäres Um­weltregime eingeführt worden.
Quelle:
Hermann Scheer 2008
Erstveröffentlichung
PHOTON März 2008
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