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Grafik 1: Abschalt-Reihenfolge deutscher Atomkraftwerke in der 17. Wahlperiode

Grafik 2: AKW-Stilllegung in der 17. Wahlperiode nach Strommengen (TWh)

Grafik 3: Bruttostromerzeugung und inländischer Erzeugungsbedarf bis 2020 in GWh

Grafik 4: Bruttostromerzeugung nach Energieträgern bis 2020 in TWh

Grafik 5: Direkter C02-Ausstoß in der Stromerzeugung bis 2020 in Tonnen (Die Angaben zu den jährlichen CO2-Emissionen erfassen den Stromerzeugungssektor in der Energiewirtschaft und weichen daher von den Angaben der Bundesregierung ab.) © Alle Grafiken Hans-Kurt Hill
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:: Atomenergie ist unbeherrschbar

Die Häufung von Störfällen und Pannen in deutschen Atomkraftwerken macht deutlich: Die Nutzung der Atomenergie zur Stromgewinnung ist mit unbeherrschbaren Risiken behaftet. Deutsche Reaktoren gehören nicht, wie die Energiekonzerne gern behaupten, zu den sichersten und modernsten der Welt. Vielmehr sind die Atommeiler technisch veraltet und die Betriebsführung ist fehlerbehaftet. Sie entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik und sind völlig unzureichend gegen Einwirkungen von Außen geschützt. Ein Konzept zur Stilllegung der 17 Atomkraftwerke in Deutschlandinnerhalb der 17. Wahlperiode. Von Hans-Kurt Hill

Ein scheinbar sicherer Betrieb kann von RWE, E.On, Vattenfall Europe und EnBW nur durch das Ver­tuschen und Herunterspielen von Gefahren vor­getäuscht werden. Jeder weitere Tag, den ein deutscher Atommeiler läuft, erhöht die Gefahr des Austritts von Radioaktivität bis hin zur Kernschmelze – mit unabsehbaren Folgen für Mensch und Umwelt. Deshalb sollte die unver­zügliche und unumkehrbare Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland durchgesetzt werden.

 

Grund für den Weiterbetrieb ist der enorme Profit, den die Konzerne mit den abge­schriebenen Altanlagen einfahren. Jedes Jahr, das die 17 Reaktoren am Netz bleiben, bedeu­tet ein Zusatzgewinn von mindestens sieben Milli­arden Euro. Jedes weitere Atomstromjahr bedeutet auch: Die Energieversorger sichern ihre kartellarti­ge Stellung auf dem Strommarkt. Und: Erzeugung und Netze bleiben behäbig, unflexibel und störan­fällig. Der Ausbau einer dezentralen Versorgung, basierend auf effizienten und erneuerbaren Energientechniken wird ausgebremst. Deshalb gilt: wo Profite Einzelner derart vor die gesellschaftliche Verantwortung gestellt werden, muss der Staat die Notbremse ziehen.

 

Auch die Frage der Entsorgung des anfallenden Strahlenmülls ist nach wie vor völlig ungeklärt. Der Standort Gorleben ist zur Endlagerung von Brennstäben, die über hunderttausende von Jahren strahlen, nicht geeignet. Die skandalösen Vorgänge im Salzstock Asse, der von der Atomwirtschaft illegal als Atomlager missbraucht wurde, zeigen die Skrupellosigkeit der Atombefürworter im Umgang mit radioaktiven Stoffen. Bisher ist nicht einmal ein ergebnisoffenes Verfahren zur Aufsu­chung eines Endlagers unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eingeleitet worden. Derweil tickt in oberirdischen Zwischenlagern eine täglich wach­sende nukleare Fracht als Zeitbombe. Auch hier gilt: Nur ein unverzüglicher Atomausstieg verrin­gert die Gefahr.

 

Beschäftigungspolitisch ist das Festhalten an der uranbefeuerten Stromerzeugung ein Desaster. In der herkömmlichen Energiewirtschaft ist die Zahl der Arbeitsplätze seit 1998 – dem Jahr der Strom­markt-Liberalisierung – um ein Drittel eingebro­chen. Das ist ein Rückgang um 106.000 Stellen. Allein im Stromsektor ist innerhalb von zehn Jahren ein Beschäftigungsrückgang um fast 25 % zu verzeichnen, obwohl die Stromerzeugung im gleichen Zeitraum um 15 % zulegte. Dem gegenü­ber schafft die Branche der Erneuerbaren Energien jährlich 30.000 neue Stellen. Bereits jetzt arbeiten in dem schnell wachsenden Wirtschaftszweig

280.000 Menschen. Bis 2020 können noch einmal 300.000 hinzukommen – sofern die Zukunftsener­gien nicht politisch ausgebremst werden. Je schnel­ler wir aus der Risikotechnologie Atomkraft aus­steigen, desto eher entstehen zukunftssichere Arbeitsplätze.

 

Atomausstieg unverzüglich durchsetzen

Deutschland kann innerhalb der nächsten Wahlpe­riode vollständig aus der Atomenergie aussteigen. Die Pannen-Meiler Krümmel und Brunsbüttel sol­len nicht wieder ans Netz gehen. Bereits 2010 kön­nen die dann sechs ältesten und gefährlichsten Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ab 2011 fol­gen jährlich drei weitere Anlagen. Damit ist ein Wiedereinstieg in die Risikotechnik nach 2013 ausgeschlossen. Gleichzeitig können in den näch­sten vier Jahren bis zu 120.000 neue Energie- Arbeitsplätze geschaffen und die gesteckten Kli­maschutzziele erreicht werden.

 

Die bisherige Vereinbarung zum Ausstieg aus der Atomenergie, der so genannte Atomkonsens, ist bereits jetzt von den Energiekonzernen einseitig gebrochen worden. Die Abschaltung der ältesten und gefährlichsten Atommeiler wurde bereits um zwei Jahre verzögert. Offen fordern die Atom- Bosse eine Verdoppelung der Laufzeiten auf 60 Jahre und damit eine Aufkündigung des beste­henden Vertrags. Das jetzige Atomgesetz muss daher durch ein Atom-Ausstiegsgesetz ersetzt wer­den. Bis zur Abschaltung ist der Betrieb der Atom­kraftwerke unter staatliche Kontrolle zu stellen. Die Ausstiegskosten sind vollständig den privat­wirtschaftlichen Betreibern anzuhaften. Den Ener­giekonzernen wird mit dem unverzüglichen Atom­ausstieg Gelegenheit gegeben, die Energiewende aktiv mit zu gestalten. Im Zweifel werden die Anla­gen jedoch zur Erfüllung der öffentlichen Interes­sen teilweise oder vollständig enteignet. Die Ent­eignung nach Art. 14 Grundgesetz ist verfassungs­gemäß, da Allgemeinwohlbelange im Vordergrund stehen. Entschädigungen müssen nicht gezahlt werden, da die Atomanlagen im Wesentlichen nur durch staatliches Zutun, wie massive Subventionen und Markt verzerrende Vorrangregelungen, errich­tet werden konnten. Darüber hinaus verursacht die privatwirtschaftliche Atomenergienutzung auch in die Zukunft gerichtet noch erhebliche gesellschaft­liche Kosten.

 

Grafik 1 + 2

 

Die Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutsch­land kann zügig und geregelt erfolgen. Zunächst ist sicherzustellen, dass der Pannen-Reaktor Krümmel nicht wieder in Betrieb geht. Die Anlage liefert schon seit Mitte 2007 keinen Strom mehr und ist für die Energieversorgung ohne Bedeutung. Auch das für Dezember 2009 geplante Wiederanfahren von Brunsbüttel soll untersagt werden. Im April 2010 werden die Atommeiler Neckarwestheim und Biblis A vereinbarungsgemäß vom Netz genom­men. Es folgen in der zweiten Jahreshälfte Isar 1, Philippsburg 1, Unterweser und Biblis B. In den Folgejahren werden die übrigen Anlagen in Dreier­gruppen stufenweise abgeschaltet. 2011: Grafen­rheinfeld, Gundremmingen B und C; 2012: Phil­ippsburg 2, Grohnde, Brockdorf und schließlich 2013: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die Anlagen erreichen im jeweiligen Abschaltjahr noch höchstens drei Viertel der Jahresleistung.

 

Trotz schneller Reaktorabschaltung kann der Inlandsbedarf an Strom zu jeder Zeit gedeckt wer­den. Im Jahr 2008 stellte der deutsche Kraftwerk­spark 639 Terrawattstunden (TWh) bzw. Milliarden Kilowattstunden elektrische Energie bereit. Abzüg­lich der erheblichen Exporte von 23 TWh verblieb hierzulande ein Erzeugungsbedarf von 616 TWh. Derzeit sinkt die Stromnachfrage aufgrund der Konjunkturflaute. Für die kommenden Jahre soll eine zunehmende Stromnachfrage durch Verbesse­rungen bei der Energieeffizienz aufgefangen wer­den. Der unverzügliche Atomausstieg kann in den Jahren 2012 bis 2014 einen vorübergehend gerin­gen Stromimport erforderlich machen. Dieser liegt dann aber deutlich unter den derzeit erheblichen Überschüssen, die die deutsche Energiewirtschaft ins Ausland abgibt. Durch rechtzeitig vereinbarte Strommengenverträge kann der Bedarf jederzeit sichergestellt werden.

 

Grafik 3

 

Indem Energie künftig klüger genutzt wird, sinkt der tatsächliche Strombedarf bis 2020 um rund 30 TWh. Die Wirtschaftsleistung je erforderlicher Kilowattstunde nimmt also zu. Um das Erreichen der Effizienzziele sicherzustellen, soll ein Energie­effizienzgesetz zügig verabschiedet werden. Es muss Hersteller verpflichten, nur die effizientesten Geräten und Maschinen auf den Markt zubringen und laufend Verbesserungen zu erzielen. Die In­dustrie muss als Gegenleistung für Entlastungen bei der Energiesteuer den Stromverbrauch erheb­lich senken. Für Verbraucherinnen und Verbrau­cher soll sich Energiesparen deutlicher lohnen.

 

Die Herausforderung besteht darin, innerhalb von vier Jahren rund 140 TWh risikobehafteten Atom­strom oder 23 % der Erzeugungsmenge durch nachhaltige Energiequellen zu ersetzen. Das Kon­zept zum unverzüglichen Atomausstieg sieht gleichzeitig eine Minderung des Klimagasaussto­ßes bei der Stromerzeugung um 50 % bis 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Dazu muss der kohlebefeuerte Kraftwerkspark deutlich zurückge­drängt werden. Im Bereich der Braunkohle sollten keine neuen Tagebaue in Betrieb gehen und Umsiedlungen ausgeschlossen werden. Die ver­bleibenden Kohlemengen führen zu einem Auslau­fen der bestehenden Kraftwerke bis 2050. Dadurch erfolgen ein gleichmäßiger Rückgang der Braun­kohleverstromung ohne soziale Härten und ein geregelter Übergang zu effizienten und erneuerba­ren Energieträgern.

 

Im Bereich der Steinkohleverstromung ist ein Zubauverbot nach 2012 erforderlich, um ein Erreichen der Klimaschutzziele sicherzustellen. Der bestehende Kraftwerkspark geht demnach eben­falls bis 2050 kontinuierlich auf Null. Dabei müs­sen noch einige bereits genehmigte und in Bau befindliche Anlagen berücksichtigt werden. Eine Verschärfung des Bundesemissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll jedoch sicherstellen, dass be­sonders ineffiziente und klimaschädliche Kohle­kraftwerke auch vorzeitig abgeschaltet werden können. Insgesamt halbiert sich der Anteil von Kohlestrom im elektrischen Energiemix bis 2020 auf knapp ein Viertel.

 

Der konsequente Rückbau des fossil-atomaren Kraftwerksparks erfordert einen schnellen Ausbau hocheffizienter Erdgas-Kraftwerke, die gleichzei­tig Strom und Wärme erzeugen, und Erneuerbarer Energien. Beim künftigen Mehreinsatz von Erdgas in Kraftwerken sinkt dennoch der Gesamtver­brauch in Deutschland. Das gelingt durch Energie­einsparungen im Wärmebereich. Allein die beste­henden gesetzlichen Rahmen reichen dabei aus, um mittels Gebäudedämmung, verbesserter Heiz­technik und den Einsatz von Erneuerbaren Ener­gien im Wärmebereich den erdgasbefeuerten Kraftwerkspark um 50 % zu vergrößern. Erdgas liefert dann im Jahr 2020 knapp ein Viertel des erforderlichen Stroms. Beim gezielten Ausbau der Fernwärme werden weitere Einzelheizungen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben ersetzt und der Erdgasbedarf geht deutlich unter das heuti­ge Niveau zurück. Dabei überwiegen die Kosten­vorteile durch Energieeinsparungen gegenüber den erforderlichen Investitionen um 20 %.

 

Grafik 4

 

Zur Sicherstellung dieser Entwicklung soll u.a. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWär­meG) auf den Gebäudebestand ausgeweitet und mit höheren Pflichtzielen versehen werden. Auch die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungs­programms ist sinnvoll. Zum schnellen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein KWK­Ergänzungsgesetz auf den Weg zu bringen, um Hemmnisse in der bisherigen Förderpolitik ab­zubauen.

 

Das Wachstum der Erneuerbaren Energien wird maßgeblich von der Leistungsfähigkeit der Bran­che und von den politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Eine Begrenzung der Ausbauleistung, wie es CDU/CSU und FDP vorsehen, ist deshalb eine klare Richtungsbestimmung gegen Innovation und Beschäftigung im Energiesektor. Aktuelle Gutachten belegen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich schneller wächst, als von allen bisherigen Prognosen vorhergesagt. Bereits 2020 kann das breite Angebot von Wind, Wasser, Solarenergie, Biomasse und Erdwärme fast die Hälfte der erforderlichen Strommenge liefern. Der Anteil kann in zehn Jahren auf 278 TWh oder rund die Hälfte des inländischen Erzeugungsbedarfs steigen. Ein EEG-Ergänzungs­gesetz sichert dieses Wachstum ab.

 

In diesem breit und dezentral aufgestellten Ener­giemix kann der CO2-Ausstoß im Stromerzeu­gungssektor bis 2020 gegenüber 2007 um 40 % gesenkt werden. Zuzüglich der bisher geleisteten Emissionssenkungen halbiert sich die Klimagasbe­lastung damit gegenüber dem Basisjahr 1990. Der derzeitige Zubau großer Kohlekraftwerke führt ab 2012 zunächst zu einem Wiederanstieg des ener­giebedingten CO2-Ausstoßes. Hier zeigt sich: Nur eine schnelle Energiewende kann die Verschlech­terung bei den Klimagasen wieder auffangen.

 

Gleichzeitig bleibt die Grundlastfähigkeit der Stromversorgung bestehen. Liefen die 17 Atom­kraftwerke in den vergangenen Jahren im Schnitt an 6.740 Stunden im Jahr mit voller Auslastung, beträgt allein der Volllast-Mix aus Windener­gie und schnell regelbaren Erdgaskraftwerken 6.800 Stunden im Jahr. Hinzu kommen Biomasse- und Wasserkraftwerke, die durchgängig Grundlast liefern. Pumpwasserspeicher, deren Kapazität derzeit deutlich ausgebaut wird, liefern in Sekunden­schnelle Strom, um unerwartete Spitzenlasten zu decken. Hinzu kommt Solarstrom, der sich im Sai­son- und Tagesrhythmus mit der Windenergie opti­mal ergänzt.

 

Grafik 5

 

Der unverzügliche Atomausstieg führt nicht zu einer Stromteuerung. Der Strompreis wird an der Energiebörse durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das zugeschaltet werden muss, um die tägliche Stromnachfrage zu decken. Billig erzeug­ter Atom- und Kohlestrom führt also lediglich zu hohen Gewinnen bei den Energiekonzernen. Bereits vor 2020 werden die Strombereitstellungskosten Erneuerbarer Energien unter dem dann zu erwartenden Großhandelspreis liegen. Darüber hinaus senkt ihr schnell wachsender Anteil die Importnachfrage bei den fossilen Energieträgern, die künftig die eigentlichen Preistreiber darstellen werden. Die konsequente Energiewende bei einem schnellen Atomausstieg zahlt sich daher für die Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

Quelle:

Hans-Kurt Hill, MdB 2009

ist energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Ein Quellenverzeichnis zum Artikel kann bei EUROSOLAR oder beim Autor angefordert werden.

Solarzeitalter 3/2009

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