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Naturstrom AG | Es muss eine neue Fördersystematik für Mieterstromprojekte her, fordern die Autoren einer neuen Studie für das Bundeswirtschaftsministerium. Denn die Potenziale sind gewaltig.

© Naturstrom AG | Es muss eine neue Fördersystematik für Mieterstromprojekte her, fordern die Autoren einer neuen Studie für das Bundeswirtschaftsministerium. Denn die Potenziale sind gewaltig.

3,8 Millionen Mietwohnungen für Solarenergie geeignet

Fast ein Fünftel aller Mitwohnungen in Deutschland könnte mit Solarstrom versorgt werden, das ist das Ergebnis einer neuen Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Nun muss die Bundesregierung nur noch die Energiewende in den Städten wollen.

Bereits mit der EEG-Reform im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung angekündigt, über eine sogenannte Verordnungsermächtigung neue Regelungen für Mieterstromprojekte zu finden. Aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium kam allerdings bis heute nichts. Nun veröffentlichte das Haus von Sigmar Gabriel eine neue Studie, die Potenziale, Wirtschaftlichkeit und rechtliche Belange von Mieterstrommodellen untersucht hat. Das Ergebnis: Für viele Gebäudeeigentümer, Vermieter und andere Akteure lohnt es sich aktuell nicht, die Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen.

Dabei bescheinigt die Studie der Prognos AG und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich Mieterstromprojekten ein gewaltiges Potenzial: Knapp 370.000 Wohngebäude in Deutschland sind demnach für Mieterstrommodelle geeignet, auf Wohnungen umgerechnet sind das 3,8 Millionen Mietwohnungen, die theoretisch mit Sonnenergie versorgt werden könnten. Das entspricht rund 18 Prozent der hierzulande vermieteten Wohnungen, so die Studie.

Energiewende in die Städte bringen

Aus der Potenzialanalyse geht zudem hervor, dass durch Mieterstromprojekte maximal bis zu 14 Terawattstunden (TWh) pro Jahr Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern erzeugt werden könnten. Bezogen auf die PV-Erzeugung des Jahres 2015 (38,4 TWh) entspräche das einer Steigerung von rund 36 Prozent. „Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zum dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere in verdichteten Gebieten“, so das Fazit der Studie.

Die Potenziale von Mieterstrom mit Solaranlagen auf Wohngebäuden sind nicht nur für den Klima- und Umweltschutz von Bedeutung. Neue Projekte im größeren Maßstab könnten endlich die Energiewende vom Land und von Eigenheimbesitzern in die Stadt holen – dort, wo am meisten Energie verbraucht wird.

Direkter Förderansatz gefordert

Die Studienautoren schlagen dem Wirtschaftsministerium daher eine neue Fördersystematik vor. Bislang fällt auf den Solarstrom für Mieter die volle EEG-Umlage an, Netzentgelte, netzbezogene Umlagen, Konzessionsabgabe und Stromsteuern fallen hingegen in aller Regel weg. Eine indirekte Förderung, die der Analyse zufolge zu kurz greift, „weil bedeutende administrative, organisatorische und rechtliche Hemmnisse entgegenstehen.“

Zwar sei eine einheitliche, weiterhin indirekte Förderung wie die in der Verordnungsermächtigung mögliche Reduzierung der EEG-Umlage für Mieterstromprojekte sinnvoller als der bisherige Status, aber zu allgemein und deshalb oft nicht zielgenau für die verschiedenen Projektgrößen, analysieren die Autoren. „Zielgenauer und besser steuerbar wäre ein direkter Förderansatz, der die Kostenunterschiede verschiedener Anlagengrößenklassen in den Mieterstrommodellen aufgreift“, so die Schlussfolgerung. Zudem könnte dadurch die Fördersystematik von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Photovoltaikanlagen für Mieterstrom vereinheitlicht werden. 

Quelle

energiezukunft.eu | cw 2017

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