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4. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde mit mehr Flächen gestartet

Die Bundesnetzagentur hat nun die Vorgaben veröffentlicht. Mit der erweiterten Flächenkulisse gibt es neue Gebotsmöglichkeiten und es wird ein verschärfter Preiskampf erwartet. Dazu beitragen könnte auch, dass das Volumen für Zuschläge nur noch bei 125 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur hat die Informationen für die 4. Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Stichtag für die Gebote ist der 1. April. Im Gegensatz zu den drei Pilotausschreibungen im vergangenen Jahr wird es einige Änderungen geben. Mit 125 Megawatt ist das Ausschreibungsvolumen deutlich niedriger als in den Vorrunden. Zudem wird wieder zum pay-as-bid-Verfahren zurückgekehrt. Dies bedeutet, dass die Bieter bei Zuschlägen den von ihnen angebotenen Preis für den Solarstrom über 20 Jahre bekommen, wenn die Photovoltaik-Kraftwerke realisiert sind und die Förderlizenz von der Bundesnetzagentur ausgestellt ist. Der Höchstwert der geboten werden darf, liegt auch bei dieser Ausschreibungsrunde bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Obergrenze für die geplanten Solarparks beträgt weiterhin bei zehn Megawatt Leistung.

Wie in der Verordnung vorgesehen ist auch die Flächenkulisse für die Photovoltaik-Anlagen erweitert worden. Es könnten nunmehr Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden. Zudem dürfe für Solarparks auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten – also solche auf denen sich Landwirtschaft auch naturbedingte Nachteile nicht lohnt – geboten werden. „In dieser Runde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen abzugeben. Man darf gespannt sein, wie das Ausschreibungsergebnis hiervon beeinflusst wird“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Genauere Informationen zu benachteiligten Gebieten seien bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen. Die Bundesnetzagentur will eine Liste dieser Behörden auf ihrer Internetseite bereitstellen. Insgesamt jeweils zehn Projekte, die auf solchen Flächen geplant sind, könnten bei den Ausschreibungen 2016 und 2017 einen Zuschlag erhalten. „Durch die Erweiterung der Flächenkulisse kann sich der Wettbewerb nochmals verschärfen; wir werden sehen, wie sich dies auf das Preisniveau auswirkt“, sagte Homann weiter.

Bei der dritten Ausschreibungsrunde waren noch 43 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 200 Megawatt Gesamtleistung vergeben worden. Der dabei ermittelte Einheitspreis für den Solarstrom der Projekte betrug 8,00 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt waren 2015 bei den drei Ausschreibungsrunden 101 Zuschläge von der Bundesnetzagentur erteil worden. Bis Ende Januar waren davon gerade einmal vier Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert und mit einer Förderlizenz der Behörde ausgestattet. Nach einer ersten Evaluation befand das Bundeswirtschaftsministerium dennoch, dass Ausschreibungen eine geeignete Form sind, um große Photovoltaik-Anlagen zu fördern.

Quelle

pv-magazine | Sandra Enkhardt 2016

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