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© Depositphotos | olivermayer | Dem staatlichen französischen Energiekonzern EDF wachsen die Probleme mit seiner alternden AKW-Flotte über den Kopf.

EU-Kommission genehmigt Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen in Frankreich

Frankreich will mit der Regelung 2,1 Gigawatt neuer Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit bis zu 100 Kilowatt Leistung anreizen. Brüssel entschied, dass die Regelung mit den Beihilferichtlinien vereinbar ist. Damit ist auch der Weg für die Förderung von Photovoltaik-Eigenverbrauch bei kleinen Photovoltaik-Anlagen endgültig frei.

Die EU-Kommission hat drei Regelungen zur Förderung kleiner Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanalgen an Land sowie Klärgasanlagen in Frankreich genehmigt. Die Regelungen für mehr als 17 Gigawatt an zusätzlichen Ökostromkapazitäten seien mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, hieß es am Freitag aus Brüssel. Bei der Solarstromregelung gehe es um kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung. Diese sollen über 20 Jahre mit einer Einspeisevergütung gefördert werden. Die Höhe der Tarife richte sich dabei nach der Größe der Anlage und dem Geschäftsmodell – also Volleinspeisung oder partieller Eigenverbrauch. Die französische Regierung geht davon aus, dass mit dieser Förderung etwa 2,1 Gigawatt an neuen Photovoltaik-Kapazitäten gebaut werden. Die vorläufige Mittelausstattung liege bei rund 190 Millionen Euro jährlich für die Förderung.

Bereits im Februar hatte die EU-Kommission drei Förderregelungen für neue Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen beihilferechtlich genehmigt. Diese zielen auf die Entwicklung von rund 2,6 Gigawatt neuen Photovoltaik-Anlagen ab. Sie bezogen sich zum einen auch auf Einspeisetarife für private und gewerbliche Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung, die einen Einspeisetarif erhalten. Zum anderen ging es um Photovoltaik- Anlagen mit einer Leistung von 100 bis 250 Kilowatt sowie mit einer Leistung von mehr als 250 Kilowatt, die zwischen Juli 2011 und März 2013 Zuschläge über Ausschreibungen erhalten haben. Ihnen solle nun über 20 Jahre ein Einspeisetarif gezahlt werden.

Anfang März hatte das französische Parlament den finalen Gesetzentwurf, der Eigenverbrauch für Erneuerbaren-Anlagen regelt, verabschiedet. Zu dieser Zeit war der Einspeisetarif noch nicht final bestätigt, obwohl die Regierung erklärte, dass es Anreize für Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen bis 100 Kilowatt geben werde. Vor dieser Regelung stockte die Entwicklung von Eigenverbrauchsprojekten in Frankreich wegen der fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und mangelnder Wirtschaftlichkeit. Die französische Energieministerin Segolene Royal hatte erklärt, dass die Neuregelung unmittelbar etwa 5000 Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betreffe, die bereits auf Eigenverbrauch setzten.

Die neue Regulierung zum Eigenverbrauch wird voraussichtlich auch niedrigere Netzentgelte für den Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen bis 100 Kilowatt enthalten. Zudem sollen die Betreiber von der Zahlung der CSPE-Umlage befreit werden, die wie die EEG-Umlage in Deutschland über die Endverbraucher abgerechnet wird, um die Förderung des Erneuerbaren-Energien-Programms zu finanzieren. Auch seien weitere lokale Steuerausnahmen geplant für den selbstverbrauchten Strom.

Quelle

pv-magazine.de 2017 |

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