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LUBW | Bestehende Solaranlagen auf Freiflächen

© LUBW | Bestehende Solaranlagen auf Freiflächen

Landesweites Solarpark-Potenzial auf einen Blick

Energieatlas Baden-Württemberg bildet alle Freiflächen ab, die sich prinzipiell für Photovoltaikanlagen eignen.

In Baden-Württemberg dürfen Solarparks seit vergangenem Jahr auch auf Äckern und Grünflächen errichtet werden. Die Installation der großen Photovoltaikanlagen ist auf landwirtschaftlich benachteiligte Flächen begrenzt. Wo diese Gebiete im Südwesten genau liegen, zeigt seit Anfang August 2018 eine Übersichtskarte der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). Die Potenzialkarte ist gegliedert in die 3.380 Gemarkungen der insgesamt 1.101 Städte und Gemeinden im Land und weist auf, welche Flächen geeignet oder bedingt geeignet sind. Auch Konversionsflächen und Flächen entlang von Schienenstrecken und Autobahnen sind in der Karte neu markiert.

Auf den in der Karte farblich dargestellten Flächen dürfen Freiflächenanlagen grundsätzlich errichtet werden. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Eine verbindliche Auskunft, auf welchen Flurstücken Photovoltaik-Freiflächenanlagen installiert werden können, erteilen die jeweils zuständigen Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern. Berggebiete, Waldflächen oder Siedlungsgebiete sind für Solarparks tabu, ebenso nicht benachteiligte Landewirtschaftsflächen. 

„Mit der neue Karte ist die Planung von Solarparks jetzt etwas einfacher“, freut sich Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Planer, Grundstückseigentümer, Gemeinderäte und Genehmigungsbehörden sehen nun auf einen Blick, wo Solarparks grundsätzlich möglich sind. Wir hoffen daher, dass es bald mehr Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Land geben wird.“ In dem Branchenverband haben sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um den Ausbau der Solarstromerzeugung im Südwesten voranzutreiben. 

Verordnung des Landes erhöhte Freiflächenpotenzial
Zwischen Mannheim und Friedrichshafen dürfen große Solaranlagen auch auf Äckern und Grünflächen errichtet werden. Das erlaubt die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes seit vergangenem Jahr. Zuvor war der Bau von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen beschränkt. Damit der Zubau künftig nicht mit der Landwirtschaft in Konflikt kommt, ist er auf landwirtschaftlich schlecht nutzbare Flächen begrenzt. 

Die Verordnung gab insgesamt landesweit 700.000 Hektar zusätzlich frei. Der Zubau ist auf 100 Megawatt pro Jahr beschränkt. Rund 150 Hektar sind dafür nötig, was rund 0,01 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in Baden-Württemberg entspricht. Eine Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittelerzeugung und Energiegewinnung ist somit nicht gegeben. 

Grün und Gelb signalisieren prinzipielles Okay
Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt nur für Solaranlagen, die eine installierte Leistung von 750 Kilowatt bis 10 Megawatt haben. Um eine Förderung zu erhalten, müssen sie an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen. Die neue Potenzialkarte der LUBW zeigt nun die Flächen, auf denen die Photovoltaikfreiflächenanlagen prinzipiell möglich sind. Die Farbe Grün veranschaulicht, welche Flächen geeignet sind, die Farbe Gelb die bedingt geeigneten Flächen. Darüber hinaus sind zu jeder Fläche weitere Informationen wie der Flächentyp, die Flächengröße und die Hangneigung abrufbar. Die Potenzialflächen können auch in Tabellenform ausgewertet und bei Bedarf heruntergeladen werden.

Eine Planung vor Ort ersetzt der Energieatlas nicht. In einigen Fällen gibt es innerhalb der als grün ausgewiesenen benachteiligten Gebiete Agrarflächen, die gute Erträge bringen und deshalb nicht für Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Daher ist eine Anfrage an die unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern weiterhin nötig. 

Die neue Karte der LUBW

Quelle

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg | 2017

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