‹ Zurück zur Übersicht
pixabay.com | Hans

© pixabay.com | Hans

PV-Anlagen können ohne EEG-Vergütung weiterbetrieben werden

Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren Betrieb aus der Vergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen, können weiterbetrieben werden. Welche Möglichkeiten sich dafür anbieten, erklärt Magnus Maier, Referent für Energiewirtschaft bei der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), im Intersolar-Experteninterview.

So bieten sich für den Weiterbetrieb der Systeme entweder der Eigenverbrauch oder die Direktvermarktung an. Bis Mitte der 2020er werden vor allem kleine Aufdachanlagen vom Auslaufen ihrer EEG-Vergütung betroffen sein. Sie werden in erster Linie auf Eigenverbrauch ausgerichtet werden. Um ihn zu steigern, können die Besitzer einer Photovoltaikanlage ihren Solarstrom mit einem Speicher, einem Elektroauto oder mit einer Wärmepumpe kombinieren.

Bei der Direktvermarktung gibt es entweder die Option der Direktlieferung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, zum Beispiel Mieterstrom, oder der Einspeisung in das Netz. Die Anlagen haben weiterhin Anspruch auf Netzanbindung und Einspeisevorrang. Um Erlöse mit dem eingespeisten Strom zu erzielen, muss er ohne Förderung vermarktet werden. Will das der Betreiber selbst übernehmen, wird er zu einem Energieversorger mit allen Pflichten und Verantwortungen, was einen hohen Aufwand bedeutet. Als Alternative kann sich der Anlagenbesitzer einen Dienstleister oder Abnehmer, zum Beispiel das örtliche Stadtwerk, suchen.


© intersolar.de

Magnus Maier: „Zukünftig werden immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne Marktprämie auskommen“. Sieben Fragen zum Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen ohne Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an Magnus Maier, Referent für Energiewirtschaft bei der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE).

Herr Maier, 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Betrieb aus der EEG-Vergütung. Welche Perspektiven sehen Sie für den Weiterbetrieb der Systeme?
Es bieten sich zwei Optionen an: Eigenverbrauch oder Direktvermarktung. Bis Mitte der 2020er werden vor allem kleine Aufdachanlagen betroffen sein. Sie werden in erster Linie auf Eigenverbrauch ausgerichtet werden. Um ihn zu steigern, können die Besitzer einer Photovoltaikanlage ihren Solarstrom mit einem Speicher, einem Elektroauto oder mit einer Wärmepumpe kombinieren.

Welche Möglichkeiten bietet die Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung gibt es entweder die Option der Direktlieferung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, zum Beispiel Mieterstrom, oder über die Einspeisung in das Netz. Die Anlagen haben weiterhin Anspruch auf Netzanbindung und Einspeisevorrang. Um Erlöse mit dem eingespeisten Strom zu erzielen, muss er ohne Förderung vermarktet werden. Will das der Betreiber selbst übernehmen, wird er zu einem Energieversorger mit allen Pflichten und Verantwortungen, was einen hohen Aufwand bedeutet. Als Alternative kann sich der Anlagenbesitzer einen Dienstleister oder Abnehmer, zum Beispiel das örtliche Stadtwerk, suchen. Da der Strom nicht mehr über das EEG gefördert wird, erhält der Betreiber Herkunftsnachweise und der Solarstrom kann als „grüner Strom“ vermarktet werden.

In den Folgejahren werden immer mehr Photovoltaikanlagen wegen ihres Betriebsalters keine EEG-Vergütung mehr bekommen. In den Jahren 2030 bis 2032 werden laut Bundesverband Solarwirtschaft jeweils über sieben Megawatt Photovoltaikleistung betroffen sein. Braucht es bis spätestens dahin neue Möglichkeiten der Direkt- oder Börsenvermarktung, damit die Systeme wirtschaftlich weiterproduzieren können? Technisch wäre es kein Problem für die Anlagen.
Hier sind vor allem zwei Ansätze von zentraler Bedeutung. Erstens könnte eine Flexibilisierung der Abgaben, Umlagen und Steuern einen flexiblen Verbrauch entsprechend der Preissignale fördern. Zweitens würde ein sektorenübergreifender CO2-Preis die Vermarktungserlöse von erneuerbarem Strom weiter verbessern.

Inwieweit helfen flexiblere Preise im Strommarkt?
Flexible Strompreise sind ein Schlüssel zur Erschließung der Sektorenkopplung. Bisher können die Preissignale nicht durch die Verbraucher genutzt werden, da Abgaben, Umlagen und Steuern den Großteil des Strompreises ausmachen und diese zu jeder Stunde gleich sind. Der variable Bestandteil des Strompreises ist dagegen zu klein, um Anreize für Flexibilität zu setzen.

Im August 2018 hat der Strom einer Photovoltaikanlage erstmals einen höheren Preis an der Börse erzielt als durch die Förderung und somit auf die EEG-Marktprämie verzichten können. Worum handelt es sich bei der Marktprämie?
Die Betreiber größerer Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten seit der EEG-Novelle 2012 keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen den Strom selbst vermarkten. Seit 2017 wird der Wert von erneuerbarem Strom über Ausschreibungen festgelegt. Die gleitende Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Markterlös und dem in der Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert aus. Je höher der Preis ist, den ein Anlagenbetreiber für seinen Strom an der Börse erzielt, desto geringer fällt die gleitende Marktprämie der Anlage aus. Wird ein Solarpark also in einer Ausschreibung mit 4,5 Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt und der Markterlös an der Börse liegt bei 3,5 Cent, so wird eine Marktprämie von einem Cent ausgezahlt. Verkauft der Betreiber seinen Ökostrom allerdings für 4,5 Cent pro Kilowattstunde oder mehr, so bekommt er keine Marktprämie ausbezahlt, da der Marktwert den anzulegenden Wert der Ausschreibung übersteigt.

Wie ist das Ereignis aus Ihrer Sicht für die erneuerbare Energiebranche zu bewerten?
Zukünftig werden immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen in immer mehr Monaten ohne Marktprämie auskommen. Der Atomausstieg, die Verknappung von Emissionszertifikaten und der Abbau von Überkapazitäten an Kohlekraftwerken werden für höhere Großhandelspreise sorgen und dadurch die Markterlöse der Erneuerbaren Energien weiter erhöhen. Außerdem erhöht sich ihr Marktwert dadurch, dass der Strommarkt flexibler wird, sobald schwerfällige Grundlastkraftwerke vom Netz gehen. Gleichzeitig werden die Stromgestehungskosten der Erneuerbaren Energien weiter sinken.

Entgegen populistischer Äußerungen ist Photovoltaikstrom nicht teuer, sondern senkt den Börsenstrompreis sogar. Die Umlage für EEG-Strom lässt ihn in der Öffentlichkeit allerdings als verteuernd erscheinen. Wie versucht die AEE über die Zusammenhänge aufzuklären?
Die AEE stellt klar, dass die EEG-Umlage nicht das Preisschild der Energiewende ist. Erstens muss eine faire Kostenbetrachtung die externen Kosten der konventionellen Energien durch Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschäden einbeziehen. Diese Kosten stehen schließlich nicht auf der Stromrechnung. Selbst wenn die externen Kosten ausgeklammert werden, ist Solarstrom teilweise schon heute günstiger als Strom aus neuen Kohlekraftwerken. Zweitens wird die EEG-Umlage durch einige Faktoren künstlich erhöht. Die Befreiungen der stromintensiven Industrie sind immer weiter gestiegen und Überkapazitäten sowie niedrige CO2-Preise im EU-Emissionshandel senken den Börsenstrompreis. Die sinkenden Börsenstrompreise kommen leider nur den befreiten Unternehmen zugute. An die Haushaltskunden werden sie oft nicht weitergegeben.

Quelle

Intersolar EUROPE 2019 | Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
e.V. 2019
 | SONNENENERGIE 01/2019 

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren