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Depositphotos | deskcube | Die Umsetzung von PV-Projekten in Deutschland wird nicht einfacher, die Politik greift die großen Probleme nicht an. Stattdessen schafft sie weitere bürokratische Hürden und Unsicherheiten, die Investoren abschrecken.

© Depositphotos | deskcube | Die Umsetzung von PV-Projekten in Deutschland wird nicht einfacher, die Politik greift die großen Probleme nicht an. Stattdessen schafft sie weitere bürokratische Hürden und Unsicherheiten, die Investoren abschrecken.

Will die Politik Solarstrom überhaupt?

In den vergangenen Wochen haben – insbesondere durch den Entwurf des Energiesammelgesetzes – wieder Diskussionen über den politischen Umgang mit der Photovoltaik in Deutschland begonnen. Ein Bericht von Jörg Sutter

Man befürchtet, dass diese durch die Regulierung wieder einmal unter die Räder kommt. Nachdem in den vergangenen Jahren neben zahlreichen Herstellern auch bereits Handels-, Handwerks und Planungsunternehmen vom Markt verschwunden sind, soll es den noch bestehenden Betrieben jetzt noch schwieriger gemacht werden. Ein Überblick.

Vergütungshöhe

Der Entwurf des Energiesammelgesetzes traf die Branche wie ein Blitz: Zum 1.1.2019 soll der anzulegende Wert, der für PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp die Vergütungshöhe für die eingespeiste Strommenge regelt, um 20 % reduziert werden. Als Argument wird vom BMWi die „Überförderung“ genannt, die aufgrund europäischer Regelungen abgestellt werden muss. Doch gerade im Segment der gewerblichen Dachanlagen, in dem auch viele Bürger-Solaranlagen errichtet wurden, ist es in den vergangenen Monaten wieder aufwärts gegangen. Nun ist zu befürchten, dass der neue Marktzuwachs schon wieder abgewürgt wird. Laufende Projekte werden durch die Ankündigung in Frage gestellt, die Unsicherheit in groß.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes sah sich das Ministerium mit einer breiten Ablehnung durch Opposition, Solar- und Energieverbände, aber auch mit Gesprächsbedarf durch den Koalitionspartner konfrontiert. Der Gesetzesentwurf wurde nach 1. Lesung im Bundestag an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Zeitplan zur Verabschiedung des Paketes, das auch zahlreiche Änderung von Regelungen zum Meßstellenbetriebsgesetz bis zur Umrüstung bei der Gasinfrastruktur enthält, ist ambitioniert: Bis Ende November soll die Verabschiedung erfolgen. Zum Redaktionsschluss war nur klar, dass weitere Gespräche geführt werden und auch eine Veranstaltung mit den Verbänden, auch die DGS ist da dabei, beim Ministerium stattfindet.

Mieterstrom

Das Thema Mieterstrom wurde im vergangenen Jahr politisch aufs Tablett gehoben und mit großen Erwartungen in zähen Verhandlungen in das EEG integriert. Das Resultat nach einem Jahr war jedoch bescheiden: Nur wenige Mieterstromprojekte wurden realisiert, gerade mal 1% des maximal geplanten Jahreszubaus von 500 MW. Lange Projektlaufzeiten, aber auch viele regulatorische Komplexitäten und Unklarheiten führten zur Zurückhaltung, auch bei der Wohnungswirtschaft. Die Rentabilität der Projekte ist nur gering, auch unter Berücksichtigung der Mieterstromförderung. Und würde der Entwurf des Sammelgesetzes Realität, wäre das Thema wohl nahezu tot: Dann würde für größere Projekte der Mieterstromzuschlag aufgrund der angestrebten Vergütungsabsenkung auf null reduziert. Die Idee, die Energiewende damit auch in die Städte zu bringen, wird dann scheitern. „Wir werden die bestehende Mieterstromregelung optimieren“, hieß es noch im Koalitionsvertrag.

Sonderausschreibungen

Schon lange wurde ein zusätzlicher Marktimpuls für PV und Wind in Form von Sonderausschreibungen gefordert, diese wurden auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Zeitlich gestreckt sollen diese nun in den Jahren 2019 bis 2021 kommen, für PV werden im kommenden Jahr 1 GW, 2020 1,4 GW und 2021 1,6 GW ausgeschrieben. Trotz der Ankündigung der Sonderausschreibungen bleibt die Kritik von DGS, dass die Zubaumengen, auch bei Wind, trotzdem weit hinter dem für effektiven Klimaschutz nötigen Größenordnung zurückbleibt.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage bleibt nach wie vor ein Ärgernis, sowohl in finanzieller als auch in bürokratischer Hinsicht. Seit Sommer 2018 ist politisch der Weg eigentlich frei, um sie ersatzlos abzuschaffen. Denn das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten haben sich in der neue EE-Richtlinie der EU geeinigt. Beschlossen wurde, dass auf die Produktion mittels Erneuerbarer Energiequellen, der innerhalb der eigenen Räume verbraucht wird, keinerlei „Steuern, Abgaben oder Gebühren jeglicher Art“ erhoben werden sollen. Spanien hat diesen neuen Geist bereits umgesetzt: In einem Dekretepaket hat die Madrider Regierung im vergangenen September die umstrittene Sonnensteuer abgeschafft. Doch in Deutschland gibt es derzeit keine Signale, dass hier in naher Zukunft Änderungen zu erwarten sind.

52 GW-Deckel

Im EEG wurde im Jahr 2012 der „52 GW-Deckel“ eingeführt. Dieser besagt, dass neue PV-Anlagen keine EEG-Vergütung mehr erhalten, wenn insgesamt 52 GW Solarstromleistung in Deutschland aufgebaut sind. Ende 2017 waren laut BSW Solar 43 GW bereits installiert, der BSW schätzt daher, dass der Deckel im Jahr 2020 erreicht wird. Grund ist, dass die Zubaumenge der Sonderausschreibung (4 GW) nicht angerechnet wird. Trotzdem muss zeitnah der Deckel fallen, um einen stabilen weiteren Ausbau der PV-Erzeugung in Deutschland zu gewährleisten.

Förderung für PV+Speicher

Das KfW-Förderprogramm für Speicher mit PV-Anlage wird zum 31.12.2018 vollständig eingestellt. Bis zum Stichtag können noch Anträge bei der Hausbank gestellt werden. Hauptargument des Wirtschaftsministeriums für das Auslaufen ist das Gelingen der Markteinführung. Die DGS hatte im September gemeinsam mit der HTW Berlin einen Vorschlag zur Fortführung einer Speicherförderung formuliert. Das BMWi verweist auf den steigenden Markt und den bereits seit längerem sinkenden Förderanteil und verneint eine Fortsetzung.

Fazit

Die Umsetzung von PV-Projekten in Deutschland wird nicht einfacher, die Politik greift die großen Probleme nicht an. Stattdessen schafft sie weitere bürokratische Hürden und Unsicherheiten, die Investoren abschrecken. Vertrauensschutz und Planungssicherheit sind Makulatur. Und insbesondere der Mittelstand – Zulieferer, Handwerker und auch mittelständige Investoren – werden im Regen stehengelassen, obwohl sie sich mit hohem Engagement für die Energiewende einsetzen möchten. Das Ziel von mindestens 55 % erneuerbarer Stromerzeugung in Deutschland bis 2035 steht weiterhin in der Präambel des EEG – doch ohne eine Antwort, wie es erreicht werden soll.

Quelle

Der
Bericht wurde von der Deutsche
Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (Jörg Sutter) 2018
 verfasst – der
Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | SONNENENERGIE 03/2018 |
Das Inhaltsverzeichnis  zum Download!

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