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BUND fordert Verkaufsverbot für Diesel-Pkw

Kraftfahrtbundesamt muss Verkauf aller Diesel-Pkw untersagen, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt, wenn diese im Realbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten. Zunächst betroffen sind 26 Modelle der Marken Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo. Die Umweltschutzorganisation geht davon aus, dass eine Reihe weiterer Fahrzeuge anderer Hersteller ebenfalls betroffen sind.

Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die Modelle so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, sagte der BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.

„Es ist absolut inakzeptabel, dass weiter Diesel-Neufahrzeuge verkauft werden, die gegen die gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte verstoßen. Verkehrsminister Dobrindt hätte längst handeln müssen. Der Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen hat nachgewiesen, dass der Großteil der untersuchten Euro-6-Dieselautos deutlich mehr giftige Stickoxide ausstößt als erlaubt. Es geht um den Schutz von Gesundheit und Umwelt, dieser darf nicht kurzfristigen Profitinteressen der Autokonzerne zum Opfer fallen“, sagte Weiger.

Zur rechtlichen Begründung sagte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die im Auftrag des BUND die Untersagung des Verkaufs der betroffenen Pkw beim KBA beantragt hat: „Emissionsgrenzwerte sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Ist die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Stickstoffoxid nicht möglich, darf das Fahrzeug nicht verkauft werden. Dies durchzusetzen, obliegt in Deutschland dem KBA. Das KBA hat nicht nur die Möglichkeit einer Verkaufsuntersagung im Falle von Grenzwertüber­schreitungen, es ist dazu unmittelbar nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar verpflichtet. Kommt das KBA seiner Handlungspflicht nicht nach, bedeutet das die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen über die kommenden Jahrzehnte hinweg zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.“

„Der von uns an das Kraftfahrtbundesamt gerichtete Antrag auf Untersagung des Verkaufs der betroffenen Diesel-Neufahrzeuge muss schnellstmöglich bearbeitet und aus unserer Sicht dann auch vollzogen werden. Vor allem in den Städten verschärft jeder neu verkaufte Diesel-Pkw, der nicht den Regeln entspricht, die Belastung der Menschen mit Stickoxiden. Sollte das KBA unserem Antrag nicht entsprechen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen“, sagte der BUND-Vorsitzende Weiger.

Quelle

BUND 2016

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