‹ Zurück zur Übersicht
panthermedia | diego_cervo

© panthermedia | diego_cervo | Eine „Mobilitätsgarantie“ soll den öffentlichen Verkehr zum Maß der Dinge machen.

Grün-Schwarz einigt sich bei Fahrverboten

So oder so ähnlich könnte es bei einer möglichen Jamaika-Koalition im Bund laufen. Die baden-württembergische Landesregierung aus Grünen und CDU geht gegen das Fahrverbotsurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts von Ende Juli vor.

Allerdings geht Grün-Schwarz nicht einfach in Berufung, was bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung viel Zeit gekostet hätte, sondern wählt die sogenannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das wurde am Montag bekannt.

Mit der Entscheidung können beide Koalitionspartner ihr Gesicht wahren. Den Grünen wäre es lieber gewesen, das Stuttgarter Urteil einfach zu akzeptieren. Dann hätten aber ab Anfang 2018 Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw gedroht. Die CDU wollte unter allen Umständen Fahrverbote verhindern und wäre lieber in die langwierige Berufung gegangen.

Die Grünen betonen nun, die Entscheidung sei rundum positiv. Stuttgart werde zu einem Beispiel dafür, „ob die Länder in eigener Verantwortung Projekte für die Luftreinhaltung wie die ‚blaue Plakette‘ einführen dürfen“, sagte Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Sein Parteifreund Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, argumentiert ähnlich.

Auch die Deutsche Umwelthilfe, die gegen unzureichende Luftreinhaltemaßnahmen geklagt hatte, begrüßte die Zustimmung zur Sprungrevision. Zwar habe man darauf gehofft, dass die Landesregierung das Stuttgarter Fahrverbotsurteil anerkennt, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. „Doch wir können auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben.“

Zugleich forderte der Umweltverband für Stuttgart „als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes- beziehungsweise Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung des Euro-6-Abgasgrenzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter zehn Grad Celsius“.

Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung am 22. Februar fällen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (vk) 2017 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!   

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren