‹ Zurück zur Übersicht
Fotolia.com | Petair

© Fotolia.com | Petair

Laden von Elektrofahrzeugen wird benutzerfreundlicher

Die Bundesregierung hat soeben Änderungen an der Ladesäulenverordnung beschlossen. 

„Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen. E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner. Das wird zusätzliche Nutzergruppen von der E-Mobilität überzeugen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Fahrer sollen künftig flexibel alle öffentlichen Ladestationen nutzen können, auch wenn sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. Auch beim Bezahlen möchte der Gesetzgeber möglichst vielen Kundenwünschen gerecht werden: So sollen Nutzer aus mindestens vier Abrechnungsarten auswählen dürfen: Kartenzahlung, klassisch mit Bargeld, ein webbasiertes System wie Paypal oder unentgeltlich. SMS-Zahlung und andere Dienste können auf freiwilliger Basis zusätzlich angeboten werden. Auch die Menüführung zum Aufladen und Bezahlen muss mindestens in Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen.

Ausnahmen sieht die Ladesäulenverordnung lediglich für kleine Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 Kilowatt vor. Auch bestimmte Steckervorgaben finden hier keine Anwendung. So sollen auch andere Elektrofahrzeuge, wie z.B. Elektroscooter oder Pedelecs unterstützt und das sogenannte „Laternenladen“ gefördert werden.

„Solange nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind, rechnen sich die öffentlichen Ladesäulen allerdings häufig nicht. Um diese Henne-Ei-Problematik aufzulösen, ist das Ladesäulen-Förderprogramm weiterhin enorm wichtig. Der zweite Förder-Aufruf muss jetzt schnellstmöglich erfolgen und ein deutlich größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Kapferer.

Quelle

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. 2017

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren