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Verkehrsministerium behindert Carsharing

Das Bundesverkehrsministerium bremst die Umsetzung des Anfang September in Kraft getretenen Carsharing-Gesetzes aus. Bisher wurden keine Vorgaben zur amtlichen Beschilderung von Carsharing-Parkplätzen und zur Kennzeichnung der Fahrzeuge erlassen.

„Das ist Obstruktionspolitik der Verwaltung“, sagt Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverband Carsharing (BCS). Stein des Anstoßes ist die verzögerte Umsetzung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz/CsgG), das bereits vor Monaten verabschiedet wurde und am 1. September in Kraft trat. Hierin wurde eine Verordnungsermächtigung geschaffen, auf deren Grundlage besonders gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge von den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden bevorrechtigt werden können.

Vorgesehen sind die Reduzierung oder Erlass von Parkgebühren sowie die Reservierung von Parkflächen. Zuständig für den Erlass einer entsprechenden Verordnung plus Verwaltungsvorschrift ist das Bundesverkehrsministerium (BMVI). „Das BMVI ist gefordert seine Hausaufgaben zu machen und eine Verordnung hierzu zu erlassen, doch bisher passiert nichts“, ärgert sich Loose. Trotz Bundestagswahl sei ja schließlich die Regierung noch im Amt und ohne die Verordnungen könnte ein Teil der Fördermaßnahmen des CsgG nicht umgesetzt werden.

Regelung läuft ins Leere

„Ohne bundesweite amtliche Vorgaben zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge kann ja beispielsweise die Überwachung von gebührenbefreiten Stellplätzen nicht vor Ort umgesetzt werden und die Regelung läuft so ins Leere“, so Loose. Auch das amtliche Verkehrszeichen für die Kennzeichnung der ausgewiesenen, für alle Carsharing-Fahrzeuge reservierten Stellplätze gibt es bisher nicht. Auch sie müssten eigentlich nun per Verordnung vom BMVI definiert werden, damit sie vor Ort aufgestellt werden können.

Vor allem Freefloater betroffen

Betroffen durch die Verzögerung sind vor allem die Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum für nicht stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge, sogenannte Freefloater. Diese sind besonders in Großstädten populär. Sonderstellplätze für stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge einzelner Unternehmen können dagegen jetzt schon per Sondernutzung von den Kommunen auf ihren Straßen eingerichtet werden. Dies betrifft vor allem Angebote in der Fläche. Der BCS ist derzeit dabei einen Leitfaden für Kommunen zur Umsetzung zu entwickeln, berichtet Loose. Bundesweit gibt es laut seinen Angaben derzeit 17.200 Carsharing-Fahrzeuge, davon 7.800 Freefloater und 9.400 stationsgebundene Fahrzeuge.

carsharing.de
Quelle

energiezukunft.eu | hcn 2017

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