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© Depositphotos | depally | Wälder sollen erst mal nicht angerechnet werden, stattdessen soll vor allem der Energiesektor mehr CO2 einsparen.

Analyse zeigt: Windkraft in Bayern ist tot – Atomausstieg massiv gefährdet

Der Ausbau der Windenergie in Bayern ist durch die im November 2014 eingeführte 10-H Abstandsregelung praktisch komplett zum Erliegen gekommen. Dies zeigt pdf eine an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf durchgeführte wissenschaftliche Analyse (674 KB) .

Sowohl die Genehmigungsanträge als auch die tatsächlichen Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen sind seit 2014 massiv zurückgegangen.

Trotz eingehender Experten-Warnungen vor einem massiven Ausbremsen der Windenergie, hat die CSU Mehrheit im bayerischen Landtag gegen die Stimmen der Opposition im November 2014 die 10-H Abstandsregelung in Bayern eingeführt. Die Regelung besagt, dass der Abstand von Windkraftanlagen mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung betragen muss. Der Ausbau der Windkraft solle laut der bayerischen Regierung dadurch keinen dramatischen Niedergang erleben. „Mit dem 10H-Gesetz habe die Staatsregierung einen „vernünftigen Ausgleich“ geschaffen zwischen dem Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Landschaft auf der einen Seite und einem realistischen Ausbau der Windkraft auf der anderen,“ so damals Professor Martin Burgi, Vertreter der bayerischen Staatsregierung.

Die wissenschaftliche Analyse „Entwicklung der Windkraft in Bayern unter dem Einfluss der 10-H Abstandsregelung und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017“ von Karina Tyroller zeigt nun, dass der Ausbau der Windenergie in Bayern durch das 10-H Gesetz praktisch komplett ausgebremst wurde. Die Zahl der Genehmigungsanträge für den Bau von Windkraftanlagen ist von 215 im Jahr 2014 auf 0 im Jahr 2016 gesunken. Folglich hat auch die Zahl der erteilten Genehmigungen von 244 im Jahr 2014 auf 13 im Jahr 2016 abgenommen. „Während der Windkraftausbau in Bayern bis 2014 noch auf klarem Wachstumskurs war, ist absehbar, dass dieser in Kürze komplett zum Erliegen kommen wird,“ so Tyrollers Fazit.

„Durch die 10-H Regelung ergibt sich ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von rund 2 km, sodass weniger als 0,05 Prozent der bayerischen Landesfläche potenziell für Windenergie übrigbleiben. Diese massive Einschränkung gepaart mit der ablehnenden Haltung von Regierung und einem kleinen, aber lautstarken Teilen der Bevölkerung bewirkt ultimativ eine Abwanderung der Windkraftprojektierer aus Bayern – trotz bestehend gutem Windkraftpotential,“ unterstreicht Hans Arpke, Vorstand des Vereins Klimaschutz – Bayerns Zukunft, die Ergebnisse der Analyse.

Der Verein unterstützte Hans-Josef Fell, früherer Grünen-Bundestagsabgeordnete und Präsident der Energy Watch Group, sowie den Würzburger Stadtrat Patrick Friedl bei ihrer Klage gegen die 10-H Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof. Diese wurde im Mai 2016 abgelehnt. Nichtsdestotrotz habe die Staatsregierung ihre Kompetenz mit dem 10-H Gesetz komplett überspannt, da sie damit den Ausbau der Windkraft völlig abwürge, sind sich die Kläger einig. Und sie weisen auf einen entscheidenden Punkt hin:

„Ohne einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien wird der Atomausstieg bis 2022 in Bayern nicht gelingen. Da mit den letzten EEG Novellen die Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert wurden und damit der jährliche Ausbau für Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie und Photovoltaik auf sehr niedriges Niveau gedrückt wurde, müsste die Windkraft hierzu einen nennenswerten Beitrag leisten. Ohne sie kann der noch große Anteil an Atomstrom in Bayern bis 2022 nicht ersetzt werden. Der Atomausstieg ist dadurch massiv gefährdet,“ warnt Fell.

Bis zu 1500 Windräder sollten bis 2021 in Bayern neu errichtet werden, hieß es im Energiekonzept der bayerischen Staatsregierung vom Mai 2011. Die Windkraft sollte einmal wenigstens sechs bis zehn Prozent des Strombedarfs im Freistaat decken. 2011 waren es gerade mal 0,6 Prozent. Bis 2015 wurden immerhin 3,2 Prozent erreicht, eine große Erfolgsgeschichte bürgerlichen Engagements. Im Energiekonzept von 2016 wurden diese Zahlen jedoch schon nach unten korrigiert. Bis 2025 soll der Anteil erneuerbarer Energien von aktuell 40 auf rund 70 Prozent steigen, davon nur fünf bis sechs Prozent Windenergie. Doch auch diese werden unter den aktuellen Bedingungen nicht erreicht. „Die 30 Prozent Steigerung bei erneuerbaren Energien bis 2025 ohne die Windkraft und mit dem aktuellen EEG ist absolut unrealistisch,“ sagt Fell.

„Tyrollers wissenschaftliche Analyse zeigt, dass Bayern mit der 10-H Regelung nicht nur den Atomausstieg, sondern auch die nationale Energiewende gefährdet. Klimaschutz findet so nicht statt. Wir fordern daher die Abschaffung der 10-H Regelung,“ so das Fazit von Hans-Josef Fell und Hans Arpke.

Quelle

Hans-Josef Fell 2017 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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