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Ausgrenzung der Bürger bei Umweltentscheidungen: Eine Bedrohung für die Demokratie

Bericht weist auf Probleme in der gesamten EU hin.

Ein neuer Bericht des Europäischen Umweltbüros (EEB) zeigt Beispiele dafür, dass EU-Regierungen Gesetze nicht einhalten, die die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung im Umweltbereich sicherstellen sollen. Der Bericht „Macht für die Menschen“ fasst einige dieser Fälle zusammen und hebt die in der EU bestehenden Probleme hervor. Er enthält auch Empfehlungen, wie die Öffentlichkeit und NRO besser in Umweltfragen einbezogen werden können. 

Das European Environmental Bureau (EEB) ist das größte Netzwerk von Umweltorganisationen in Europa mit rund 150 Mitgliedern in über 30 Ländern. 
  
Francesca Carlsson, Legal Officer der EEB, sagt: „Einige der Beispiele, die wir gefunden haben, sind wirklich schockierend. Die Regierungen tun alles, um zu verhindern, dass Menschen Entscheidungen treffen, die ihr Leben betreffen. Das EU-Recht sollte das Recht auf Mitwirkung bei Umweltentscheidungen gewährleisten, und dieses Recht wird heute nicht allen Menschen und Umweltgruppen in Europa gleichermaßen gewährt. “ 
  
Der Raum, der der Zivilgesellschaft in einigen Mitgliedstaaten eingeräumt wird, spiegelt nicht die mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention eingegangenen Verpflichtungen wider. Diese Vereinbarung gewährleistet, dass NRO und die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten haben.“ 

Francesca Carlsson fügt hinzu: „Die Kommission muss sicherstellen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in der EU respektiert wird. Es ist ihre Aufgabe als Hüterin des Vertrags, dies zu tun. “ In den letzten Jahren haben Änderungen der Gesetzgebung und der politischen Ausrichtung die Beteiligung einiger NRO in der EU mitunter stark eingeschränkt; 

Österreich
NGOs müssen mindestens 100 Mitglieder haben, um an öffentlichen Beteiligungsprozessen teilnehmen zu dürfen. 

Ungarn
Wenn eine NRO mehr als 23.000 ¤ von außerhalb des Landes erhält, muss die NGO als „aus dem Ausland finanziert“ gekennzeichnet sein und alle Veröffentlichungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Andernfalls kann die NGO aufgelöst werden. 

Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit riskierte Ungarn, das Stimmrecht in der EU gemäß Artikel 7 des Vertrags zu verlieren. 

Deutschland
Vor kurzem hat ATTAC Deutschland – eine Organisation, die an der Globalisierungsbewegung beteiligt ist – ihren gemeinnützigen Status verloren, weil ihre Arbeit nicht zu einer der 25 Prioritäten der Regierung passte.

Polen
Während der UN-Klimaverhandlungen in Kattowitz im Dezember 2018 wurde mindestens zwölf Mitgliedern der UN-Akkreditierungsgruppe die Einreise nach Polen verweigert, da sie als „Sicherheitsbedrohung“ galten. Dieser Fall ist besonders beunruhigend angesichts der Bedeutung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Bekämpfung des Klimawandels. 

Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde in Polen ebenso wie in Ungarn Maßnahmen nach Artikel 7 verhängt (Artikel 7 ist eine Sanktion gegen einen Mitgliedstaat, die zur Aussetzung des Stimmrechts führen kann). 

Großbritannien
Für den Ausbau des Flughafens Heathrow wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden jedoch erst veröffentlicht, nachdem das Parlament seine Entscheidung in dieser Angelegenheit bereits getroffen hatte.

Empfehlungen der EEB: 

• Eine breite Interessenvertretung ist Voraussetzung für eine gesunde Demokratie. Die nationalen Behörden und die EU müssen sicherstellen, dass NRO uneingeschränkt am politischen Dialog teilnehmen und nicht nur als Formalität einbezogen werden. 
  
• Die Kommission muss gewährleisten, dass Umweltaspekte stets gleichwertig mit wirtschaftlichen Erwägungen berücksichtigt werden. 
  
• Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre nationalen Gesetze mit der Charta der Grundrechte im Einklang stehen, um Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zu gewährleisten. 
  
• Die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen müssen klare und öffentliche Leitlinien für die Entscheidungsfindung (Haushaltspläne, Strategien, politische Linien usw.) haben. 
  
• Nichtregierungsorganisationen haben dank ihrer Kampagnen die öffentliche Aufmerksamkeit wirksam geschärft und öffentliche Debatten begonnen. NGO-Kampagnen müssen als direkter Ausdruck des demokratischen Willens anerkannt werden.

Quelle

oekonews.at | 2019

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