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© bigstock | katatonia82 | Bei der Bundestagswahl 2021 wird über eine Regierung ent-schieden, die in der folgenden Legislaturperiode die Verant-wortung trägt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Deutschland seinen gerechten und wirksamen Beitrag dazu leistet, die weltweite Erwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deutschland hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen dazu verpflichtet.

Bundestag winkt Energiegesetz durch

Ohne weitere Aussprache hat der Bundestag am gestrigen späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition umfangreiche Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie am Erneuerbare-Energien-Gesetz durchgewinkt.

Die Reden der Abgeordneten wurden, wie bei solchen späten Debatten üblich, nur zu Protokoll gegeben.

Trotz massiver Kritik, die es im Vorfeld unter anderem aus den Bundesländern am Gesetzespaket gegeben hatte, blieb dieses in weiten Teilen unverändert, wie die letztlich beschlossene Vorlage aus dem Wirtschaftsausschuss zeigt. So beließ die Koalition die künftig zur Ausschreibung vorgesehenen Mengen an neuen Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei 100 Megawatt für 2017 sowie bei jeweils 200 Megawatt für die drei folgenden Jahre. Unionsabgeordnete loben laut den vorliegenden Reden auch die Möglichkeit, per Verordnung eine Förderung „hocheffizienter“ und sonst unwirtschaftlich werdender Kohle-KWK einzuführen.

Angesichts vieler stillgelegter KWK-Anlagen hätten wenigstens die Ausschreibungsmengen erhöht werden müssen, bemängelte Julia Verlinden von den Grünen. Besonders wichtig seien bei KWK auch Sicht des Klimaschutzes der Umstieg von Kohle auf erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwärme. Auch hier habe die Koalition keine Verbesserungen geschaffen, so Verlinden. So blieben in den Ausschreibungen für innovative KWK-Anlagen sogenannte ORC-Prozesse oder die Abwärmenutzung weiterhin außen vor. Diese Technologien einzubeziehen hatten auch die Bundesländer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben verlangt.

Die Linke kritisiert zwar ebenfalls den Übergang zum Ausschreibungsmodell bei KWK, was große und finanzstarke Investoren bevorteile, erkannte aber das Bemühen der Regierungskoalition an, mit geänderten EEG-Regelungen „Projekten, die nur unter dem Deckmantel Bürgerenergie auftreten und dann nach kurzer Zeit verkauft werden sollen, einen Strich durch die Rechnung zu machen“, wie die Energiepolitikerin Eva Bulling-Schröter erklärte.

Positiv sieht der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), wie er mitteilte, die beschlossenen Änderungen für Energiespeicher und Mieterstrommodelle. Für Letztere werde nun – ähnlich wie beim Solarstrom-Eigenverbrauch – nur eine anteilige EEG-Umlage erhoben. Das mache den Weg für sinnvolle Mieterstrommodelle frei.

Bei Speicherkonzepten soll Strom, der ein- und wieder ausgespeichert, aber nicht vor Ort verbraucht wird, laut BNE künftig von Umlagen und Abgaben befreit sein. „Für Speicher bedeutet das einen entscheidenden Durchbruch“, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. 

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (jst) 2016 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!     

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