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Diesel-Subvention kostete 250 Milliarden

Auf Einnahmen von mehr als 250 Milliarden Euro hat die Bundesregierung seit 1990 mit der unterschiedlich hohen Besteuerung von Diesel und Benzin verzichtet.

Von der Summe entfallen knapp 218 Milliarden Euro direkt auf den geringeren Steuersatz für Diesel und rund 36 Milliarden auf die bei einer höheren Dieselbesteuerung zusätzlich anfallende Umsatzsteuer. Diese Zahlen gibt die Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag an.

Bei einer Fahrleistung von jährlich 15.000 Kilometern beläuft sich der steuerliche Vorteil von Diesel- gegenüber Benzin-Pkw derzeit auf nahezu 300 Euro. Nach Angaben der Grünen-Abgeordneten Lisa Paus lag die gesamte steuerliche Begünstigung von Diesel gegenüber Benzin im Jahr 2015 bei rund acht Milliarden Euro, rechnet man die Vorteile für Pkw und Lkw zusammen.

Dennoch streitet die Bundesregierung in der Antwort ab, dass es eine generelle steuerliche Förderung für Dieselkraftstoff gebe. Sie gibt zwar zu, dass der Dieselkraftstoff gegenüber dem Benzin einem geringeren Energiesteuersatz unterliegt. Dem würden aber höhere Sätze für Diesel-Pkw bei der Kraftfahrzeugsteuer gegenüberstehen.

Bundespolitisch gehen die unterschiedlichen Steuersätze auf das „Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchssteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz)“ vom 24. Juni 1991 zurück. Das „Solidaritätsgesetz“ habe dabei die Vorschläge der damaligen EG-Kommission zur Harmonisierung der Mineralölsteuer in der Richtlinie 92/82/EWG berücksichtigt, schreibt die Bundesregierung. Bei der steuerlichen Bevorteilung beruft sie sich außerdem auf die EU-Richtlinie 2003/96/EG zur Harmonisierung der Energiebesteuerung (Energiesteuerrichtlinie).

„Es ist absurd, dass die Bundesregierung darauf verweist, eine EU-Richtlinie würde sie praktisch zur Dieselsubventionierung zwingen“, sagte Paus. Die EU-Kommission habe schon 2011 aus ökologischen Gründen vorgeschlagen, die Energiebesteuerung konsequent nach CO2-Ausstoß und Energiegehalt auszurichten. „Die Kanzlerin selbst hat das damals verhindert“, erklärte die Grünen-Abgeordnete. „Sozusagen als Lobbyistin der veralteten Dieseltechnologie.“

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (jst) 2017 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden! 

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