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Ein zweifelhafter „Freispruch“ für Fracking

Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“, genauer gesagt: ihr Autor, Johannes Winterhagen – hat „zu Gericht gesessen“ – und zwar über’s Fracking. Gastkommentar von Jürgen Döschner

Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“, genauer gesagt: ihr Autor, Johannes Winterhagen – hat „zu Gericht gesessen“ – und zwar über’s Fracking. Immerhin eines der umstrittensten umwelt- und energiepolitischen Themen der letzten Jahre. Allein das ist schon bemerkenswert. Denn es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, Richter zu spielen. Wir urteilen nicht, schon gar nicht verurteilen wir. Wir sammeln Fakten, arbeiten sie auf, beurteilen sie vielleicht, wenn es ein Kommentar ist.  

Noch bemerkenswerter als diese anmaßende Grenzüberschreitung ist allerdings das Urteil selbst. Es lautet: Freispruch fürs Fracking. Das jedenfalls ist die Überschrift, die über dem Artikel und auf dem Titelblatt des von der Erdgas-/Erdöl-Lobbyverband WEG verbreiteten Sonderdrucks prangt. Ein überraschend eindeutiges „Urteil“, wenn man berücksichtigt, wie komplex in der Sache und wie umstritten in der Debatte das Thema bei Bürgern, Politikern und Wissenschaftlern ist. Wie kommt also Richter, sorry: Autor Johannes Winterhagen in einem vergleichsweise kurzen Zeitschriftenartikel zu einem Urteil übers Fracking, wie es in solcher Eindeutigkeit  ganze Heerscharen von Wissenschaftlern nicht einmal am Ende buchdicker Gutachten zu fällen wagten?

Die „Zeugen“

Schauen wir uns das „Urteil“ genauer an, zuerst die Zeugen bzw. Kronzeugen. Aus dem Artikel geht hervor, dass J.Winterhagen insgesamt fünf Personen zu dem Thema befragt hat. Dies sind in der Reihenfolge ihres Auftretens:

  • Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Deutschlands bekanntester  „Anwalt“ fürs Fracking
  • Harald Kassner, Chemiker, Angestellter beim Erdgasunternehmen Exxon Mobil Deutschland
  • Rolf Emmermann, Gründungsdirektor Geoforschungszentrum Potsdam, bekannt als engagierter Fürsprecher des Frackings
  • Armin Wicker, verantwortlich für Bohrungen beim Erdgasunternehmen DEA
  • Martin Bachmann, Vorstandsmitglied beim Erdgasförderer Wintershall

Die Bank der „Verteidigung“ ist also prominent und üppig besetzt, alle involvierten Unternehmen und die prominentesten Pro-Fracking-Anwälte sind dabei.

Vertreter der „Anklage“ allerdings sucht man auf den sechs Seiten des Autors vergebens! Kein einziger Kritiker des Frackings kommt in dem „Bild der Wissenschaft“-Artikel namentlich zu Wort! An einer einzigen Stelle wird UBA-Präsidentin Krautzberger mit einem einzigen Wort, dem Begriff „Hochrisikotechnologie“, zitiert. Aber J.Winterhagen hat erkennbar weder mit Krautzberger, noch mit einem der vielen anderen Kritiker des Frackings gesprochen (wenn, dann findet dies jedenfalls keinen Niederschlag in dem Artikel).

Die „Urteilsbegründung“

Mit dieser Auswahl der „Zeugen“ sind Verlauf der „Verhandlung“, „Urteil“ und  „Urteilsbegründung“ vorhersehbar. Egal welches Argument, welchen Vorbehalt Winterhagen aufgreift – er kommt stets zu einem Ergebnis im Sinne der Fracking-Befürworter. Und da die Fracking-Gegner in diesem Artikel nicht zu Wort kommen, ist auch das Muster, wie Winterhagen deren Einwände „widerlegt“, immer dasselbe. Der Einwand wird kurz angerissen, darauf folgen ausführlich und nicht hinterfragt die Entgegnungen der Befürworter.

Beispiel Erdbebengefahr/Grundwasserschutz: Diese Befürchtungen und Risiken tut Winterhagen schon bei der ersten Erwähnung als „flüchtige Betrachtung“ ab, um dann als Beleg dafür, dass diese Befürchtungen unbegründet sind, eine Testbohrung der Firma Halliburton am 16. Juni 2014 in dem Ort Saal am Ribnitzer Bodden (Mecklenburg-Vorpommern) anzuführen. Dabei wurden für kurze Zeit (wie lange genau, wird nicht gesagt) 450 Kubikmeter Frack-Flüssigkeit in 2700 Meter tiefe Gesteinsschichten gepresst.  „Spezialdienstleister“ hätten das Experiment begleitet und alle zehn Minuten  Wasserproben entnommen und Labors „sofort“ untersuchen lassen. Das „Ergebnis: Es gab weder verseuchtes Trinkwasser noch ein Erdbeben.“ Jeder gute Richter, aber wenigstens der Anwalt der Gegenseite hätte gefragt: Wer war dieser „Spezialdienstleister“, war es ein unabhängiges Institut? Oder war es eine kommerzielle Firma, und in welchem Verhältnis stand diese möglicherweise zu Halliburton oder der Firma, die diese Bohrung veranlasst hat? An welchen Stellen wurden Wasserproben entnommen? War es sinnvoll, „sofort“ Proben zu entnehmen, hätte man mögliche Verunreinigungen so schnell überhaupt feststellen können? Gleiches gilt für die Messung möglicher Beben. Wo wurde gemessen? Welche geologischen Bedingungen herrschten in dem Gebiet überhaupt? Wären zeitlich versetzte Beben auszuschließen? Und schließlich die entscheidende Frage: Wie Aussagekräftig ist ein solcher „Test-Frack“ mit 450 Kubikmetern Flüssigkeit (welcher Zusammensetzung überhaupt?), wo doch bei einem normalen Frackvorgang rund die fünffache Menge an Flüssigkeit in den Boden gepresst wird? Aber all diese Fragen wurden nicht gestellt.

Beispiel Bohrlochintegrität: Undichte Bohrlöcher sind in den USA eine der Hauptursachen für die Kontamination von Grundwasser mit Methan oder – wie jüngst berichtet – sogar mit Frack-Chemikalien. Das Problem wird in dem „BdW“-Artikel in einem separaten „Kasten“ auch angeführt, allerdings relativiert durch die Schlussbemerkung, dass „die Mehrzahl“ deutscher Geologen „ohnehin bezweifelt, dass die Forschungsergebnisse aus den USA auf Deutschland übertragbar sind.“ Darüber hinaus ruft  „Richter“ Winterhagen zu diesem Aspekt Armin Wicker „der weltweit für alle Bohrungen des Explorationsunternehmens DEA ist“, in den Zeugenstand. Ausführlich darf er seine Sicht, die seines Arbeitgebers, die der Branche zu dem Thema darlegen, wird umfassend zitiert. – Keine weiteren Fragen. Das gängige Muster des gesamten Artikels. Es ist dasselbe Prinzip, nach dem die japanische Atomaufsicht bis zum 11.3.2011 die Erdbeben- und Tsunami-Sicherheit des AKW Fukushima überprüft hat: Sie fragte den Betreiber TEPCO, und der versicherte, dass alles sicher sei.

Beispiel Frack-Flüssigkeit: Ausgerechnet bei diesem wohl kritischsten Aspekt macht „Richter“ Winterhagen  „kurzen Prozess“: Hauptbestandteil des Fluids sei ja ohnehin mit 98 Prozent schlichtes Wasser. Daneben gebe es „Komponenten“ und „Stabilisatoren“, die allerlei hilfreiche Dienste erweisen, wie zum Beispiel „Reibung vermindern“, „Kügelchen“ zu helfen, sich in Rissen zu verteilen, und „Gemisch“ zu helfen, sich nicht „bei den erhöhten Temperaturen im Erdinneren“ zu zersetzen. Und wem das noch nicht harmlos genug klingt, dem serviert Winterhagen noch die nette ExxonMobil-Geschichte vom umweltfreundlichen Frackfluid, das nur aus zwei Komponenten bestehe und „nicht mehr wassergefährdend“ sei – immerhin verschweigt der BdW-Autor nicht, dass dies nur „in dieser Verdünnung“ gilt. Unerwähnt lässt er allerdings, dass es sich um eine Test-Flüssigkeit der Firma ExxonMobil handelt, deren Frack-Tauglichkeit in der Praxis noch nicht ein einziges Mal bewiesen wurde.

 Beispiel Lagerstättenwasser: Auch hier „Kurzer Prozess“. In der Vergangenheit habe es „vereinzelt“ Probleme bei konventionellen Bohrungen gegeben. Aber: „Durch entsprechende Leitungskonstruktionen lassen sich solche Unfälle vermeiden.“ Und beim Fracking gäbe es das Problem überhaupt nicht, denn „Schiefer enthält kaum Wasser“.  – Kein Wort dazu, dass das Problem nicht „Lagerstättenwasser“ heißt, sondern „Flowback“, also jene Mischung aus dem in der Lagerstätte bereits vorhandenen und dem aus dem Frackfluid zurück an die Oberfläche kommenden „Wasser“. Kein Wort von hohen Konzentrationen von Radium 226, die man in den US-Schiefergas-Lagerstätten im Flowback gefunden hat, kein Wort von Quecksilber, Arsen und vielen anderen Stoffen.

Diese Reihe ließe sich fortsetzen. Das Prinzip durchzieht den gesamten Artikel/Prozess. Da nur Entlastungszeugen geladen sind, kommt auch nur entlastendes Material zur Sprache. So gerät der gesamte Prozess/Artikel zur Farce. Diese gipfelt darin, dass Winterhagen zusätzlich zu seinen „Zeugen“ auch noch fünf vermeintlich entlastende Gutachten anführt, die angeblich belegen, dass Fracking gegenüber anderen Fördermethoden kein erhöhtes Risikopotential besitzt  – darunter eines, das bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht veröffentlicht ist (das der Acatech), und mindestens eines (UBA1) das diese These keineswegs stützt. Die zahlreichen kritischen Gutachten zum Fracking aus dem In- und Ausland unterschlägt der Autor.

Der „Richter“

Auch wenn man den – von „Bild der Wissenschaft“ durch den gewählten Titel selbst provozierten – Vergleich mit einem Prozess nicht weiter strapaziert, wenn man Johannes Winterhagen nicht als Richter, sondern nur als Journalisten betrachtet: Sein Vorgehen ist in jedem Fall unseriös und unprofessionell. Mag sein, dass der plakative Titel gar nicht von ihm stammt – immerhin stellte Winterhagen auf seiner Homepage hinter diesen Titel ein Fragezeichen. Aber der Inhalt des Artikels deckt diese Überschrift, und die Zeitschrift und der Autor erwecken den Eindruck einer grundsätzlichen Prüfung, einer sozusagen finalen Bewertung des Frackings auf der Basis einer umfassenden Recherche. Dafür spricht der Titel genauso wie die Anmerkung des Verlages am Ende des Artikels, in der es heißt: „Von den Ergebnissen seiner Fracking-Recherchen war er überrascht.“ – Wie „überrascht“ aber kann man sein, wenn man zu einem hochkomplexen und höchstumstrittenen Thema nur eine Seite hört?

Wer also ist Johannes Winterhagen? Er selbst bezeichnet sich als Journalist. – Das darf übrigens jeder, denn „Journalist“ ist, anders als „Tischler“ oder „Automechaniker“ keine (durch eine vorgeschriebene Ausbildung) geschützter Beruf.

Laut seiner Biographie auf seinem XING-Portal hat Johannes Winterhagen an der Universität Stuttgart Anglistik und Geschichtswissenschaften sowie an der Hamburger Fern-Hochschule HFH Wirtschaftstsingenieurwesen studiert. Von 2000 bis 2001 war er als „Portalmanager all4engineers“ („Tätigkeitsfeld: PR, Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus“) tätig. Anschließend leitete Winterhagen die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit beim Automobil-Zulieferer Siemens VDO Automotiv AG. Von dort wechselte er 2006 als Chefredakteur der Fachzeitschriftengruppe ATZ  zum Springer-Verlag. Auf der Homepage wird ATZ als „Pflichtlektüre für das technikorientierte Management in der Automobilindustrie“ bezeichnet.

 

2012 gründete J.Winterhagen sein eigenes „Redaktionsbüro“ mit dem Namen „delta eta“.  Zu den von „delta eta“ angebotenen Leistungen heißt es auf der Web-Seite u.a.:

  • schreibt für Kundenmagazine und übernimmt auf Wunsch auch die komplette redaktionelle Konzeption und Betreuung
  • Textet Pressemappen, Newsletter und andere Kommunikationsmedien (Print/Online)
  •  Berät Verlage, Agenturen und Unternehmen bei der Medienkonzeption

Und beendet seine Aufzählung mit dem Hinweis:

  • trennt streng zwischen redaktionellen Arbeiten und Industrieaufträgen.“

 

Seine Nähe zur Industrie und zur PR, insbesondere in seinem thematischen Kernbereich, der Auto-Technik, hat Winterhagen also offensichtlich auch nach Gründung seiner Firma „delta eta“ nicht ganz aufgegeben. Dazu passt auch die ebenfalls von ihm ins Leben gerufene Text-Gilde – Das Qualitätsnetzwerk für Automobil-Fachjournalismus. Nach eigenen Aussagen ist „text.gilde“ „keine CP-Agentur. (…) Wir sind keine PR-Agentur. Wir machen keine verdeckte PR.“ Doch unter der Überschrift „Was wir tun“ heißt es zu den angebotenen Dienstleistungen u.a.:   Wir übernehmen als verlängerte Werkbank die redaktionelle Umsetzung von Publikationen aller Art.“ Und: „Wir schreiben auch in Ihrem Namen: Autorenbeiträge, Reden und Kommentare.“  Die beiden Partner von Winterhagen in diesem Projekt, Wilhelm Missler und Stefan Schlott, werben für sich unter anderem mit ihren umfassenden Erfahrungen im Bereich des „Corporate Publishing“ und Ghostwriting im Unternehmensauftrag“, u.a. für BASF und BMW.

Im Juni 2014 kam Laurin Paschek als Partner zu „delta eta“, die seither als „delta eta – Paschek und Winterhagen GbR“ firmiert. Paschek war von 2001 bis 2005 Chefredaktuer des Springerfachblatts ATZ, also der Vorgänger von Winterhagen. Danach wechselte der zum Verlag Dieter Zimpel, der die Medien- und Journalistendatenbank „Der Zimpel“ herausgibt. 2011 wurde Paschek vom Springer-Verlag zum Geschäftsführer der neu gegründeten Zimpel Media-Daten GmbH ernannt, die 2013 von der dpa-Tochter „news aktuell“ übernommen wurde. Inzwischen ist die Zimpel-Datenbank eine der wichtigsten Anlaufstellen für PR- und Corporate-Publishing-Agenturen. Corporate Publishing, Agenda-Setting und verdeckte PR haben für die Kommunikation von Unternehmen und Verbänden in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung bekommen.

Veröffentlicht hat Johannes Winterhagen seit Gründung seines „Redaktionsbüros delta eta“, also von März 2012 bis heute, nach vorläufigen eigenen Recherchen insgesamt 27 Zeitungs- (alle zum Thema Automobiltechnik bei der FAZ erschienen) und zwei Zeitschriften-Artikel – eben jenen „Freispruch fürs Fracking“ in der April-Ausgabe von „Bild der Wissenschaft“ und einen ähnlichen Artikel zum selben Thema und mit denselben Protagonisten am 16.1.2015 in den VDI-Nachrichten. Daneben hat Winterhagen 2012 im Verlag Hanser das Buch „Abgeschaltet – Was mit der Energiewende auf uns zukommt“ veröffentlich. Sein offenbar erster Versuch auf diesem Themenfeld.

Unterm Strich kann man festhalten, dass Johannes Winterhagen viele Jahre publizistisch im PR-Bereich der Automobilbranche unterwegs war und sich seit 2012 mit seiner eigenen Firma in der Grauzone zwischen PR und Journalismus bewegt. Thematisch ist er dabei im Wesentlichen seinem alten Spezialgebiet treu geblieben. Über ein allgemeines Buch zur Energiewende und einen Artikel zum Fracking hinaus ist er vor seiner Autorenschaft in „Bild der Wissenschaft“ noch nie und bis dato nie wieder als (besonders fachkundiger) Urheber von Publikationen zum Thema Energie oder gar speziell zum Fracking aufgefallen.

Es zeugt von einem stark ausgeprägten Selbstbewusstsein, wenn man sich vor diesem Hintergrund zum Richter in einer der umstrittensten und komplexesten gesellschafts- und energiepolitischen Debatten aufschwingt und als Gipfel auch noch einen lupenreinen „Freispruch fürs Fracking“ verkündet.

Das Motiv?

Neben der Frage, was Johannes Winterhagen bewogen hat, sein damit nun überhaupt nicht in Verbindung stehendes Fachgebiet (Automobiltechnik) zu verlassen und diesen gewagten Ausflug in das „verminte“ Themenfeld Fracking zu unternehmen, fragt man sich, was einen renommierten Verlag, was eine Zeitschrift mit dem Wort „Wissenschaft“ im Titel dazu veranlasst, einen auf dem Gebiet derart unerfahrenen Autor mit einem zudem äußerst einseitig recherchierten Artikel ins Blatt zu nehmen? Geht es wirklich nur noch darum, möglichst plakative Schlagzeilen zu produzieren? Oder verdient der Verlag an der vom Lobbyverband dem deutschen Öl- und Gasindustrie, WEG, bestellten und verbreiteten Sonderdruck des Artikels so viel, dass man dies mit einkalkuliert hat?

Tatsache ist jedenfalls, dass die an sich renommierten Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ inmitten einer aufgeheizten und äußerst kontroversen Debatte mit einem Artikel aufwartet, der weder journalistischen und schon gar nicht wissenschaftlichen Standards genügt. Allein der Umstand, dass die Öl- und Gasindustrie mit diesem „Freispruch fürs Fracking“ – zeitgleich zur Fracking-Postkartenkampagne der WEG – öffentlichkeitswirksam hausieren geht, müsste bei jedem Journalisten, Redakteur und Verleger zu heftigen Magenschmerzen führen. Aber wenn der Verlag über die üblichen und mutmaßlich auch in diesem Fall geflossenen Gebühren für den Sonderdruck auch noch  von der betroffenen Industrie für einen Artikel in ihrem Sinne indirekt bezahlt worden sein sollte, wäre das der Gipfel der Unredlichkeit.

So wenig, wie dieser Artikel „sauberer“ Journalismus ist, so wenig hat dieses „Urteil“ mit einem fairen Prozess zu tun. Einspruch also, euer „Ehren“. Der „Freispruch fürs Fracking“ ist eine Farce. Diese Technologie bleibt unter Bürgern Fachleuten und Politikern umstritten, und das aus guten Gründen.

Quelle

Jürgen Döschner
– Fachredakteur Energie / Leiter Investigatives Ressort Hörfunk – WDR 2015

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