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Einspeisevergütung für Neuanlagen wird ab August gekürzt

Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 den Betrieb aufnehmen, werden gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angepasst und um jeweils ein Prozent pro Monat gekürzt.

So sinkt nach Angaben der Bundesnetzagentur die Förderung für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der festen Einspeisevergütung von derzeit 12,20 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 12,08 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. September sind es 11,95 Cent und ab 1. Oktober 11,83 Cent. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten ab August 11,74 Cent (11,62 Cent; 11,50 Cent) und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,50 Cent (10,39 Cent; 10,28 Cent) pro Kilowattstunde.

Entscheidend für diese Anpassung ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der annualisierte Brutto-Zubau laut Bundesnetzagentur mit etwa 2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten. Der Brutto-Zubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister.

Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist gemäß EEG eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.

Bundesnetzagentur: EEG-Re­gis­ter­da­ten und EEG-För­der­sät­ze

Quelle

PHOTON
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