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EU erzielt Einigung bei Emissions-Lastenteilung

Kurz vor Weihnachten hat sich das Europäische Parlament vorläufig auf eine Lastenteilung bei der Emissionsreduzierung für den Zeitraum von 2021 bis 2030 geeinigt. Betroffen sind davon jene Sektoren, die nicht vom Emissionshandel abgedeckt sind.

Es sei ein weiterer großer Schritt hin zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele, heißt es in einer Pressemitteilung des Europäischen Rats. Die Vertreter des estnischen Vorsitzes und des Europäischen Parlaments haben am 21. Dezember eine vorläufige Einigung über die Lastenteilung bei der Emissionsreduzierung erzielt. Dadurch soll eine Reduzierung der Emissionen in Sektoren, die nicht vom Emissionshandelssystem der EU abgedeckt sind, für den Zeitraum von 2021 bis 2030 sichergestellt werden. Für eine endgültige Verabschiedung müssen nun noch die Mitgliedsstaaten die vorläufige Einigung bestätigen.

Die von der Lastenteilungsverordnung betroffenen Sektoren haben im Jahr 2015 insgesamt Emissionen in Höhe von 2.519 Megatonnen verursacht. Das sind rund 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU. Zu den Sektoren zählen die Bereiche Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie in Teilen der Verkehr und die Industrie.

In diesen Sektoren müssen die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 reduziert werden, um das Pariser Klimaziel erreichen zu können. Damit dies gelingen kann, legt diese neue Verordnung nun verbindliche nationale Zielwerte sowie für die betroffenen Sektoren erforderliche Rahmenbedingungen fest.

Wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele

„Wir setzen den Kurs der EU, damit sie die Klimaziele von Paris erreicht“, sagt Siim Kiisler, Umweltminister der Republik Estland. Die kürzlich erzielte Einigung über die Reform des EU-Emissionshandels sei dabei der erste große Schritt gewesen. „Heute sind wir einen weiteren Schritt vorangekommen, indem wir dafür sorgen, dass unter anderem unsere Gebäude und unser Verkehr ebenfalls einen Beitrag leisten und in den nächsten zehn Jahren ihre Emissionen erheblich verringern“, so Kiisler.

Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 ergibt sich nun für jeden Mitgliedsstaat eine verbindliche Zielvorgabe zur Emissionsreduzierung, die sich an dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf orientiert. Um eine kontinuierliche Entwicklung zu erreichen, hat man sich auf einen Emissionsreduktionspfad festgelegt. Zudem hat man sich für das Jahr 2032 auf eine Sicherheitsreserve von 105 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent geeinigt, um die weniger wohlhabenden Mitgliedsstaaten zu unterstützen.

Damit auch die Einhaltung durch die Mitgliedstaaten der EU gewährleistet werden kann, wurden neben den jährlichen sowie zweijährlichen Planungs-, Berichterstattungs- und anderen Überwachungspflichten außerdem zwei Compliance-Kontrollen eingeplant. Nun muss die Verordnung noch vom Europäischen Rat sowie dem Parlament förmlich angenommen werden, damit sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten kann. 

European Union, 2017 | Emissionen der Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.
Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „energiezukunft“ (jk)
2017
 verfasst – der Artikel darf nicht ohne
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