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pixabay.com | Greg Montani

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EU-Ministerrat betont Recht auf Eigenerzeugung

Verhandlungsposition für das sogenannte Winterpaket festgelegt.

Der EU-Ministerrat hat seine Verhandlungsposition für das sogenannte Winterpaket festgelegt, mit dem die EU ihre Energie- und Klimaziele erreichen will. Die Vertreter der Mitgliedstaaten akzeptierten unter anderem das Recht auf eigene Stromerzeugung und CO2-Obergrenzen für Kraftwerke, die mit Kapazitätsmechanismen finanziert werden sollen.

Am 18. Dezember hat der Europäische Ministerrat seine Verhandlungsposition gegenüber Parlament und Komission für das sogenannte Winterpaket festgelegt, mit dem die EU einen Teil ihrer Klima- und Energiepolitik umsetzen will. Er hat unter anderem die Vorschläge des sogenannten EU-Winterpakets zur Selbstversorgung mit eigenen Photovoltaik-Anlagen sowie zu Ökostrom-Genossenschaften gebilligt. Deren Rechte und Pflichten seien im Entwurf „nun klar festgelegt“, heißt es in der Presseerklärung. Prosumer sollten künftig unter anderem von vereinfachten Meldeverfahren für kleine Anlagen profitieren.

Mit dem Winterpaket, das die EU Komission erarbeitet hat, will die EU ihre zukünftige Klima- und Energiepolitik festlegen. Im Ministerrat sind die Vertreter der Mitgliedsländer versammelt, so dass die unterschiedlichen Interessen innerhalb der EU direkt aufeinandertreffen. Eine Gruppe von Ländern, unter anderem Frankreich, Italien und Deutschland, habe ambitionierteres Vorgehen gefordert und konnte sich teilweise durchsetzen, so Aurélie Beauvais, Policy Director bei dem europäischen Solarverband Solar Power Europe.

Bezüglich der Ziele für den Ausbau der erneurbaren Energien, die mit 27 Prozent Anteil bis 2030 gegenüber den bisher für 2020 festgelegten Zielen nicht besonders engagiert sind, wollte die Gruppe mehr Kontrollmöglichkeiten für die EU Komission erreichen. Nach der gestrigen Tagung werden Etappenziele nun nicht nur für 2023 (24 Prozent) und 2025 (40 Prozent), sondern auch für 2027 (60 Prozent) festgelegt. 

Allerdings hat der Rat abgelehnt, dass die Komission quantitative Empfehlungen gegenüber einzelnen Mitgliedsländern aussprechen kann, wenn sie ihre Ziele nicht erreichen. Carsten Pfeiffer, Leiter Politik und Strategie beim Bundesverband Erneuerbare Energie, hatte dies bereits Mitte des Jahres angesichts der seiner Ansicht nach ohnehin niedrigen Erneuerbaren-Zielen im Gespräch mit pv magazine kritisiert. „Es ist damit wenig Druck auf die Mitgliedsländer zu erwarten“, sagte Pfeiffer.

Auch ein anderer Diskussionspunkt, bei dem sich die Gruppe teilweise durchgesetzt hat, ist für die Solarbranche relevant. Das Winterpaket sieht vor, dass Mitgliedstaaten Kraftwerke über einen Kapazitätsmechanismus finanzieren können. Ein wichtiges vom Rat nun akzeptiertes Element ist, dass neue Anlagen ab dem Jahr 2025 nur dann für den Kapazitätsmechanismus zugelassen sein sollen, wenn ihre Emissionen bei unter 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde oder unter 700 Kilogramm CO2 pro Kilowatt pro Jahr liegen. 

Ab 2030 sollen diese Grenzen auch für existierende Kraftwerke gelten. Kohlekraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung reißen diese Grenze bei weitem. Damit erschwert das den Betrieb der Kohlekraftwerke, wenn auch zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt, was der Energiewende und den Solarstromausbau hilft. „Was vor zwölf Monaten unerreichbar erschien, wird jetzt denkbar – ein CO2-Kriterium für den Kapazitätsmechanismus“, so Aurélie Beauvais. Der vom Rat gebilligte Entwurf sei zwar schwächer als der von der Komission vorgelegte, aber immerhin. „Wir arbeiten jedoch daran, dass das Original der Komission die Messlatte für eine Einigung bleibt.“

Der BDEW macht postwendend klar, dass er auf der anderen Seite steht. Dass selbst moderne Kohlekraftwerke vom Kapazitätsmarkt ausgeschlossen werden „wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, der in einem Kapazitätsmarkt gelten muss“, heißt es. Sein Ziel sei ausschließlich, Versorgungssicherheit zu garantieren. „Die CO2-Minderung muss anderen Mechanismen – insbesondere dem Emissions-Zertifikatehandel – vorbehalten sein.“

Für Deutschland ist auch der Disput über die einheitliche Strompreiszone relevant. Danach gilt in ganz Deutschland eine einheitliche Preiszone für den Stromhandel. Andere EU-Länder beklagen sich darüber, das nicht genügend Leitungen innerhalb Deutschlands zur Verfügung stünden und daher Strom über Nachbarländer geführt werde. Das ließe sich, außer durch mehr Leitungen, nur durch einen anderen Zuschnitt der Preiszonen besser regeln, sprich durch zwei getrennte Preiszonen in Deutschland.

Zur Verhandlung standen etliche weitere Themen, wie flexible Strompreise, die Rolle von Smart-Metern und Rahmenbedingungen für Batteriespeicher. Die Speicherbranche dürfte sich über den Ansatz freuen, nach dem der Rat auch dafür ist, dass es Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern in Zukunft unter bestimmten Umständen erlaubt sein solle, Energiespeicher zu betreiben.

Insgesamt zieht Solar Power Europe ein positives Resume. Der Rat habe erkannt, dass die Strommärkte offener, transparenter und flexibler werden müssen. Dies sei ein entscheidender Schritt hin zu einem zukunftssicheren Strommarktdesign, das mehr erneuerbare Energien und dezentrale Energielösungen integriert. „Wir freuen uns, dass der Rat die Bedeutung des Rechts auf selbsterzeugten Strom erkannt hat“, sagt Solarpower Europe-CEO James Watson gegenüber pv magazine. Das sei ein großer Schritt in Richtung einer von der Kommission so vorgesehenen Energiewende, in dessen Zentrum der Verbraucher steht. Dies werde auch dadurch deutlich, dass die Bestimmungen beibehalten werden sollen, mit denen unverhältnismäßig hohe Gebühren für Eigenversorger unterbunden werden sollen.

Das Winterpaket ist Teil des Clean Energy Package zur Erreichung der EU Klima- und Energieziele. Die Mitgliedsstaaten sollen künftig ihre Energie- und Klimapläne mit ihren Zielen und Maßnahmen vorlegen, zunächst für die Jahre 2021 bis 2030. Die Pläne werden dann alle zehn Jahre erneuert. Um einen Anteil erneuerbarer Energien auf 27 Prozent bis 2030 zu erreichen, sollen Mitgliedsstaaten und EU bestimmte Etappenziele auf dem Weg dorthin erreichen. Die Mitgliedsstaaten sollen dabei alle zwei Jahre einen Energie- und Klimafortschrittsbericht vorlegen.

Die EU-Kommission hatte das Clean Energy Package November 2016 vorgelegt. Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben am 7. Dezember 2017 den Bericht angenommen. Er soll während der Plenarsitzung des Parlaments im Januar 2018 zur Abstimmung gestellt werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Daniel Seeger) 2017 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Daniel Seeger 2017 weiterverbreitet werden! 

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