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Geplante Drosselung des Windausbaus in NRW rechtswidrig

Die Stiftung Umweltenergierecht hat nun ein Hintergrundpapier mit einer Analyse veröffentlicht, die diesen rechtlichen Fragen weiter nachgeht.

In den Koalitionsvereinbarungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen einigte man sich auf eine Ausweitung der Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen. Es reicht Union und FDP also nicht einmal mehr, den Erneuerbare Energien Ausbau ökonomisch mit immer schlimmeren Gesetzes-Novellen, z.B. dem Wechsel zu Ausschreibungen zu erdrosseln. Nun wollen sie scheinbar zu Genehmigungsverhinderungen greifen, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind.

 Bayern hatte es vor gemacht, nun wollen die beiden anderen Bundeländer nachziehen. In Bayern wurde mit der 10H-Regelung aber noch gesetzlich korrekt gehandelt. Durch die im Bundesgesetzbuch verankerte befristete Länderöffnungsklausel war es rechtens, dass eine Abstandsregelung getroffen werden konnte. Diese Frist aber haben andere Bundesländer zum Glück nicht genutzt. Deshalb haben sie heute keine Rechtsgrundlage mehr, größere Abstände der Windkraftanlagen von Wohnbebauung in Landesgesetzen festzuschreiben, sofern sie damit dem Gebot des substanziellen Ausbaus der Windenergie widersprechen.

Dies ist offensichtlich in NRW der Fall, weil die dortigen politischen Äußerungen von CDU und FDP genau das Ausbremsen des Windkraftausbaus fordern. In SH dagegen gibt es die politischen Absichtserklärungen, den Windkraftausbau weiter fortzuführen. 

Wie die Genehmigungsanträge zum Neubau von Windenergieanlagen in Bayern zeigen, führt die 10H-Abstandsregelung zu einem Einbruch des Ausbaus und ist deshalb bestens als Windkraftverhinderung geeignet. 2016 nach Inkrafttreten der 10H-Regelung wurden bayernweit nur noch 43 Windräder beantragt, allein im ersten Quartal 2014 hatte es noch 150 Anträge gegeben. 

Die Stiftung Umweltenergierecht hat nun ein Hintergrundpapier mit einer Analyse veröffentlicht, die diesen rechtlichen Fragen weiter nachgeht.  Während Schleswig-Holstein sich trotz geplanter Abstandregelungen noch für den Ausbau ausspricht, will Nordrhein-Westfalen sich sogar für eine Abschaffung der Privilegierung von Windenergie einsetzen. Laut der Analyse seien aber die landesrechtlichen Spielräume für die Ausdehnung der Pauschlabstände gering. Besonders in NRW bestünden Zweifel, dass sich die Planungen der Koalition durchsetzen lassen werden: Der beabsichtigte Abstand von 1.500 m verkleinert die zur Verfügung stehende Fläche wahrscheinlich so weit, dass nicht mehr genügend Fläche zur Verfügung stünde, um der Windenergie „substanziellen Raum“ zu verschaffen, wie es das Baugesetzbuch fordert. Und das Landesgesetz darf sich hier nicht über das Bundesgesetz stellen.

Es bleibt zu beobachten, inwieweit versucht wird, die Vereinbarungen aus der Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Denn dies würde nicht nur das sowieso schon unwahrscheinliche Erreichen der Klimaziele erschweren, es würde den gesamten Klimaschutz in Frage stellen.

Die Analyse finden Sie hier


Quelle

Hans-Josef Fell | 2017

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