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Fotolia.com | nmann77 | Laut dem Umweltbundesamt überschritten auch im vergangenen Jahr 70 Kommunen die Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.

© Fotolia.com | nmann77 | Laut dem Umweltbundesamt überschritten auch im vergangenen Jahr 70 Kommunen die Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.

Gericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

Städte dürfen schon nach der derzeitigen Rechtslage Fahrverbote verhängen, hat soeben das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem wegweisenden Urteil verkündet. Bereits gestern erklärte das Bundesverkehrsministerium, nun doch „streckenbezogene Verkehrsverbote“ ermöglichen zu wollen. Von Friederike Meier

Dieselfahrverbote sind schon nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in einem wegweisenden Urteil festgestellt. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.

In dem Verfahren ging es um die Entscheidung, ob Städte bereits nach der heutigen Gesetzeslage Fahrverbote für schmutzige Dieselautos verhängen dürfen. Das Gericht hatte über Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und in Düsseldorf zu entscheiden. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verklagt worden, weil in ihren Hauptstädten die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden. Die DUH sprach in einer ersten Reaktion von einer „schallenden Ohrfeige für die untätige Bundesregierung“.

In beiden Fällen hatten die Gerichte geurteilt, dass Fahrverbote unter bestimmten Bedingungen möglich sind – in Stuttgart beispielsweise für Diesel unterhalb der Euro-6-Norm in der Umweltzone der Stadt. Beide Bundesländer legten gegen das jeweilige Urteil Sprungrevision ein. Das bedeutet, dass die nächsthöhere Instanz übersprungen wird und das Verfahren gleich vor das Bundesverwaltungsgericht kommt. Diese Sprungrevision hat das Gericht nun zurückgewiesen.

Eigentlich hatte das Gericht schon in der vergangenen Woche ein Urteil verkünden wollen, weil aber die Verhandlungen länger gedauert hatten als geplant, wurde das auf den heutigen Dienstag verschoben.

Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote

Laut dem Umweltbundesamt überschritten auch im vergangenen Jahr 70 Kommunen die Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Wegen der ständigen Überschreitungen droht Deutschland sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dennoch reagierte die Politik bisher nur zögerlich: Auf einem „Dieselgipfel“ im vergangenen Jahr wurden Software-Updates beschlossen, die die Abschaltung der Abgasreinigung verhindern sollen. Außerdem gibt es Umtauschprämien für alte Dieselautos.

Auch Regelungen für Fahrverbote hatte die Bundesregierung bisher strikt abgelehnt. Wie die Rheinische Post am Montag berichtete, will die Regierung allerdings umlenken. Das habe das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel im Bundestag angekündigt. Demnach will das Ministerium die Straßenverkehrsordnung ändern, um „streckenbezogene Verkehrsverbote“ möglich zu machen. Die Regelungen könnten laut Ministerium schon in diesem Jahr greifen.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät, fordert auch ein Ende der Dieselsubventionen. „Es gibt kein überzeugendes Argument, auf Dauer an dieser umweltschädlichen Subvention festzuhalten“, erklärte das Gremium nach dem heutigen Urteil. Zwar sei beim Dieselgipfel auch ein Fonds für nachhaltige Mobilität geschaffen worden, gleichzeitig koste aber allein die Steuererleichterung für Dieselkraftstoff den Bund jährlich 7,6 Milliarden Euro.

Quelle

Der Hintergrund wurde von
der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (Friederike Meier) 2018 verfasst – das Nachrichten- und
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