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BUND NRW e.V. | Screenshot | Rodungen im Hambacher Forst, der kein Forst, sondern ein sehr alter, gewachsener Wald ist.

© BUND NRW e.V. | Screenshot | Rodungen im Hambacher Forst, der kein Forst, sondern ein sehr alter, gewachsener Wald ist.

Hambacher Forst: Klage abgewiesen

Der Hambacher Forst darf vom Energiekonzern RWE weiter gerodet werden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag den Eilantrag abgewiesen, mit dem der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND den weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach hatte stoppen wollen (Az. 14 K 1282/15). Der Umweltverband will in Berufung gehen.

Die Klage des BUND richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dessen Verwaltung habe den RWE-Tagebau nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, brachte der Verband vor. Zudem erfülle der Hambacher Forst alle fachlichen Kriterien, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach, die die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2014 erteilt hatte, sei vielmehr rechtmäßig gewesen.

Die vom BUND geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe „im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt werden müssen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Braunkohlentagebau Hambach sei als Gesamtvorhaben bereits vor Schaffung der Vorschriften zur UVP begonnen worden. Bereits begonnene Vorhaben unterlägen nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP.

Allerdings bedauerte das Gericht, dass es bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag zu keinem Kompromiss gekommen ist. Der Vorsitzende Richter Holger Maurer hatte vorgeschlagen, die Reste des Hambacher Forstes stehenzulassen oder zumindest erst dann zu roden, wenn es zur Fortführung des Tagebaus unbedingt nötig sei. Das hatte RWE abgelehnt.

BUND-Chef Hubert Weiger nannte den Prozess denn auch „bemerkenswert“. „Die Richter haben RWE und dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen nahegelegt, einem Vergleich zu zustimmen, der den Hambacher Wald erhalten hätte, und zwar ohne die Bergbautätigkeiten von RWE zum Erliegen zu bringen“, sagte Weiger. Dass beide dies ablehnten, zeige „eine unvergleichliche Ignoranz gegenüber dem einzigartigen Lebensraum und den klimapolitischen Notwendigkeiten“.

Den größten Teil des Hambacher Forstes hat RWE bereits für seinen dortigen Braunkohletagebau gerodet. Gegenwärtig existieren noch ganze 800 Hektar des ehemals 4.500 Hektar großen Waldgebietes, das eine über 10.000-jährige Geschichte hat.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (vk) 2017 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!    

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