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enbausa.de | Gudrun de Maddalena | Boris Palmer macht PV auf dem Dach im Neubau zur Pflicht.

© enbausa.de | Gudrun de Maddalena | Boris Palmer macht PV auf dem Dach im Neubau zur Pflicht.

Interview mit Boris Palmer

Boris Palmer spricht im Interview zu den Hintergründen der Entscheidung zu PV-Pflicht und Energiesparsamen Häusern.

In Tübingen müssen künftig alle Neubauten nach dem Standard KfW 55 oder besser gebaut werden. Außerdem sind für neue Gebäude entweder eine PV-Anlage oder Solarthermie Pflicht. Oberbürgermeister Boris Palmer erläutert im Interview mit Pia Grund-Ludwig, Chefredakteurin von EnBauSa.de, was er sich von dem Beschluss verspricht.

Herr Oberbürgermeister, wie war die Resonanz Ihrer Kollegen auf den Beschluss? Rechnen Sie mit Nachahmern?

Ich habe bisher keine Anfragen bekommen, aber ich nehme an, dass die vielen Presseberichte aufmerksam gelesen werden in den zuständigen Abteilungen.

Haben Sie denn vor dem Beschluss mit anderen OBs gesprochen?

Nein, ich habe das die letzten vier Jahre sehr konsequent in der Stadt vorbereitet und verfolgt, aber ich habe nicht mit anderen darüber gesprochen. Mir schienen die Tübinger Verhältnisse dafür besonders günstig zu sein. Wir haben einen ökologisch sehr offenen Gemeinderat, wir haben die notwendigen Mehrheiten für solche Beschlüsse, wir haben innovative Stadtwerke, die ein eigenes Angebot für PV-Dachanlagen zur Verfügung stellen, wir haben ein anspruchsvolles CO2-Klimaschutzziel. In Tübingen sind die Voraussetzungen für Pionierleistungen gut, und ich wollte deswegen vor allem zum Ziel kommen und habe mich da nicht bei anderen erkundigt.

Welchen messbaren Effekt versprechen Sie sich von dem Beschluss?

Das werden wir an der PV-Zubaurate in Tübingen sehen. Ich bin mir sicher, dass sie im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich nach oben gehen wird.

Ein großer Teil der Neubauten wird erfasst

Welcher Anteil der neu gebauten Wohnungen ist von dem Beschluss betroffen?

Das lässt sich nicht ganz präzise sagen, weil wir unterschieden müssen zwischen Wohnungen die auf bestehendem Baurecht gebaut werden und Wohnungen, für die neues Baurecht gilt. Nachträglich ist eine solche Auflage kaum möglich, Wir gehen aber davon aus, dass die Masse der Neubauten neues Baurecht braucht, und dass wir einen Großteil der Neubauten erfasst haben. 

Hier können Sie das Interview weiterlesen

 

Quelle

Das Interview wurde von der Redaktion „EnBauSa.de“ (Pia Grund-Ludwig) 2018 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden!

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