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Kleine Novelle – großer Wurf?

Offen gestanden, ist es bisher nie gelungen, die so wichtige Energiefrage zu einem zentralen politischen Thema zu machen – weder international, noch national. Der Ölschock in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts hatte eine kurze Nachdenkphase und die Gründung der internationalen Energieagentur in Paris gebracht. Ein Kommentar von Hans Kronberger

Die Machtübernahme Ajatollah Chomeini im Iran 1979 hat zwar eine zweite weltweite Ölkrise ausgelöst, tatsächliche Veränderungen folgten jedoch nicht. Tschernobyl 1986 hat den Glauben an die Sicherheit der Atomindustrie erschüttert –  diese aber nicht zerstört. Als Putin in der ersten Dekade des neuen Jahrhunderts Europa zwei Mal den Gashahn abgedreht hatte, hört man nur die Erleichterungsseufzer als er  ihn wieder aufdrehte. Aktuelle diskutiert man in Japan, ob nach Fukushima Milliarden Liter Tritium-verseuchtes Wasser kostengünstig in den Pazifik entsorgt werden kann.  So weit so schlecht!

In Deutschland entfachte die rot-grüne Regierung um die Jahrtausendwende mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) so etwas wie einen mittleren Flächenbrand, der sich in mehr als fünfzig Ländern der Welt mehr oder weniger stark entzündete. Vieles war Strohfeuer, das heute bestenfalls noch glimmt. Geblieben ist allerdings das (Lippen-)Bekenntnis, dass das alte fossil-atomare Energiesystem von gestern nicht mehr das Energiesystem von morgen sein wird. So weit, so gut!

Das Ding heißt „Energiewende“: weg von fossil-atomarer Nutzung hin zu regenerierenden erneuerbaren Primärenergieträgern wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse. Österreich war Spätzünder. Erst 2012 trat einen brauchbares Ökostromgesetz (ÖSG) in Kraft. Es brachte einen deutlich erkennbaren Aufschwung der Erneuerbaren mit sich. Die Freude währte kurz. Vor allem für die Photovoltaiker. Die reale Entwicklung, in erster Linie die dramatische Preisdegression der Photovoltaik-Anlagen (2/3 Preissenkung innerhalb weniger Jahre) machte das ÖSG zur lahmen Ente. Ursprünglich ging man davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren der Förderbedarf für Sonnenstrom höher sein werde, als die Bezugskosten vom Stromlieferanten.

Entsprechend wurde die gesamte produzierte Strommenge logischerweise ins Netz gespeist (Volleinspeisung) und bei Bedarf günstiger zurückgekauft werde. Der Spieß dreht sich 2014 um 180 Grad. Die Kosten für die PV-Stromerzeugung sanken so tief, das es mehr Sinn machte den Strom nun selbst zu nutzen, anstatt ihn ins Netz zu liefern. Die Situation wurde von der Politik durchaus erkannt. So wurden auch 2014 bereits die Verhandlungen für eine Novellierung des Gesetzes begonnen. Um es kurz zu machen: Der Geist war willig, das Fleisch aber schwach. Zwischen den beiden Regierungsparteien gab es zur Ökostromreform  drei Jahre lang keine Annäherung, geschwiege denn eine Einigung. Die Sozialpartner dahinter standen ebenfalls mit beiden Beinen auf der Bremse. Man bejubelte zwar das Pariser-Weltabkommen vom Dezember 2015, gehandelt wurde jedoch nicht. So war es fast schon überraschend, dass, nach drei Jahren Erstarrung, beim letzten Neustart der Regierung am 28.Jänner 2017 die Ökostromfrage auf dem sogenannten Plan A auftauchte. Bis Sommer sollte eine kleine Novelle kommen und ab Herbst eine Große ausgearbeitet werden. Die Grünen signalisierten ihre Bereitschaft die notwendige 2/3 Verfassungsmehrheit zu beschaffen, natürlich nicht ohne eine kräftige Verbesserung des äußerst mickrigen Entwurfs zu fordern. Im allerallerletzten Abdruck, am 29. Juni ging die „kleine Novelle“ einstimmig durch das Parlament. Und siehe da, diese kleine Novelle entpuppte sich dann doch als ziemlich großer Wurf.

Die Hauptforderung der Photovoltaik war, dass jener unzeitgemäße Bremsklotz im Gesetz, demnach die installierte Leistung und nicht die gelieferte Strommenge bei der Bewertung der Förderung herangezogen wird, geändert wird. In der Praxis bedeutete dies zum Beispiel: Wurde eine 100 kWpeak-Anlage errichtet, aber 30 Prozent des Stromes selbst genutzt, so musste logischerweise von der ÖMAG der Tarif nur die gelieferten 70.000 Kilowattstunden bezahlt werden. Das Fördervolumen für die nicht genutzten 30.000 Kilowattstunden konnte nicht an einen anderen Förderwerber weitergegeben werden. Damit verfielen ungefähr zwei Millionen Euro an Fördergeldern für den gesamten Förderzeitraum. Dieser Passus wurde in der kleinen Novelle nun korrigiert und das gesamte Fördervolumen von 8 Millionen Euro kann wieder ausgeschöpft werden. Diese Anpassung bringt eine zusätzliche Ausbauleistung von circa 20 MWp pro Jahr. Weiters wurde eine, bereits drei Jahren, ruhende Gesetzesnovellierung die den Ausbau und die Nutzung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ermöglicht, die ebenfalls zusätzlich 20 MWp bringen kann, durchgesetzt und schlussendlich wurden für die Jahre 2018 und 2019 zusätzlich insgesamt 30 Millionen Euro für eine Investitionsförderung in Photovoltaik und Stromspeicher beschlossen. Damit können ebenfalls 20 GWp mehr installiert werden und erstmals hat Österreich eine bundesweite Speicherförderung.

Wohin geht also die Reise in den nächsten zwei Jahren?

Die Tendenz zum Eigenverbrauch wird weiter anhalten und durch die Speicherförderung verstärkt werden. Und überhaupt wird die einmalige Investitionsförderung der laufenden Tarifförderung den Rang ablaufen, so will es auch die EU. Österreich ist in der tatsächlichen Energiewende einen echten Schritt weitergekommen. 

Quelle

Hans Kronberger 2017 | Erstveröffentlichung PHOTOVOLTAIK report 2017

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