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IGFM Deutschland | Nordkorea

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„Nicht nur im Mittelmeer sterben Flüchtlinge“

Die Deportation der vergessenen Flüchtlinge aus Nordkorea.

 

Während die Flüchtlinge an den Grenzen Europas in den Blick der Öffentlichkeit gelangen, sind andere Flüchtlingsdramen ausgeblendet. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist darauf hin, dass eines der grausamsten Flüchtlingsprobleme Asiens mit einem einzigen Federstrich in Peking gelöst werden könnte. Denn die Volksrepublik China deportiert tausende Flüchtlinge aus Nordkorea zurück in ihre Heimat, „direkt in die Hölle der dortigen Lager“ – obwohl das demokratische Südkorea jeden dieser Flüchtlinge aufnehmen würde, erklärt IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Wie die IGFM berichtet, ist die genaue Zahl der nordkoreanischen Flüchtlinge unbekannt, es handelt sich um ca. 40-50.000 Menschen. Rund 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Viele von ihnen werden von Menschenhändlern aufgegriffen, in Bordellen unter sklavenartigen Bedingungen ausgebeutet oder als Ehefrauen verkauft. Da in der Volksrepublik eine große Zahl von Mädchen vor der Geburt abgetrieben wird, herrscht ein Mangel an Frauen. Die Nordkoreanerinnen erhalten nicht die geringste Unterstützung durch die Behörden der Volksrepublik – im Gegenteil: Wer ‚illegale‘ Nordkoreaner unterstützt, muss mit sehr hohen Geldstrafen rechnen. Diejenigen, die Flüchtlinge bei der Staatsmacht denunzieren, werden belohnt. Frauen, die zwangsverheiratet oder in ein Bordell verkauft wurden, leben in der ständigen Furcht, an die chinesischen Behörden ausgeliefert und nach Nordkorea abgeschoben zu werden.

China bricht Völkerrecht
Mit der Abschiebung nordkoreanischer Flüchtlinge in ihr Herkunftsland bricht China völkerrechtlich bindende Verträge. China ratifizierte beide Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention aus den Jahren 1951 und 1967. Artikel 33 (1) der Konvention von 1951 – der sogenannte Non-Refoulement Grundsatz – besagt: „Keiner der vertragsschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (…) bedroht sein würde.” Die Vereinten Nationen haben darüber hinaus festgestellt: „Als Teil des Folterverbots des Völkergewohnheitsrechts, das den Rang von zwingendem Recht (jus cogens) erlangt hat, ist das Verbot von Refoulement bei einer solchen Gefahr für alle Staaten bindend, auch für jene, die den einschlägigen Verträgen noch nicht beigetreten sind.“ [UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR): Leitlinien zur Auslieferung und zum Internationalen Flüchtlingsschutz.]

Das Lagersystem Nordkoreas
In Nordkorea werden über 150.000 Menschen in Lagern willkürlich als Arbeitssklaven gefangen gehalten. Flüchtlinge berichten von Folter, Vergewaltigungen und öffentlichen Hinrichtungen. Die meisten der Gefangenen sterben bereits bevor sie das 50ste Lebensjahr erreicht haben an den Folgen von chronischem Hunger und Überarbeitung. Tausende Nordkoreaner wagen jedes Jahr die Flucht in das benachbarte China, um Hunger und Verfolgung zu entkommen. Doch die Volksrepublik liefert alle aufgegriffenen Flüchtlinge aus. In Nordkorea erwartet sie Folter und Tod.

In Nordkorea sind sechs außerordentlich große Hauptlager bekannt, daneben etwa 200 kleinere Nebenlager und andere Strafeinrichtungen. Die exakte Zahl der Häftlinge ist unbekannt, die Schätzungen der Vereinten Nationen und anderer Institutionen schwanken zwischen 154.000 und 250.000 Menschen, die aus nichtigen Gründen – oder völlig ohne Grund – ein Sklavendasein fristen. Manche sind in Haft, weil Vorfahren von ihnen aus Südkorea stammten, andere, weil Familienangehörige nach China geflohen sind.

Quelle

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) | 2017

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