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Sonnensteuer: Leitfaden soll Klarheit bringen

Seit der EEG-Reform 2014 ist auch auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom die EEG-Umlage zu zahlen – im Prinzip.

Die rechtlichen Details der sogenannten „Sonnensteuer“ sind inzwischen so unübersichtlich, dass die Bundesnetzagentur am Freitag den Entwurf eines Leitfadensveröffentlichte. Die Handreichung soll klarstellen, „welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage dem Eigenversorgungsprivileg unterfallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen“, wie die Behörde mitteilte.

Der Leitfaden solle „in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen, leisten“, zitiert die Netzagentur ihren Chef Jochen Homann.

Neben der Modernisierung gibt es inzwischen eine Vielzahl von Nutzer-, Miet- und anderen Modellen, mit denen sich die Zahlung der „Sonnensteuer“ vermeiden oder reduzieren lässt. Wegen der rechtlichen Unklarheiten hatten die vier großen Netzbetreiber nach der EEG-Reform die Zahlungspflicht vorerst ausgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dann im Februar 2015 eine „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem EEG“ vorgelegt. Seit Juli sind die Netzbetreiber berechtigt, für den von August 2014 bis Mai 2015 selbst verbrauchten Strom eine Abschlagszahlung auf die EEG-Umlage zu verlangen. Voraussetzung soll dabei unter anderem sein, dass das umlagepflichtige System mehr als 30 Kilowatt Leistung hat.

Die Bundesnetzagentur fordert nun alle Bürger auf, bis zum 20. November zum „Entwurf des Leitfadens“ Stellung zu nehmen, und veranstaltet dazu am 14. Dezember einen öffentlichen Workshop. Danach will die Netzagentur die endgültige Version des Leitfadens zur Eigenversorgung veröffentlichen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | jst 2015

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