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© panthermedia | Spanychev | Solarmodule können Reflexionen versuchen, die Bewohner von anderen Häusern stören können.

Urteil: Solardach darf nicht blenden

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen.

Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Gunsten des klagenden Eigentümers entschieden. Dieser sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Es träten an mehr als 130 Tagen im Jahr erhebliche Blendwirkungen auf, die sich zeitweise täglich zwei Stunden über die gesamte Grundstücksbreite erstreckten.

Auch wenn der Gesetzgeber Photovoltaikanlagen fördere, dürften diese nicht ohne Rücksicht auf die Belange der Nachbarschaft errichtet werden. Die Blendung der Nachbarschaft durch Photovoltaikanlagen sei auch nicht als ortsüblich hinzunehmen.

Der Eigentümer der reflektierenden Solaranlage muss nunmehr die Blendungen reduzieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zwar nicht zugelassen, hiergegen kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (Az. OLG Düsseldorf I-9 U 35/17).

Quelle

PHOTON 2017

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