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Fotolia.com | JulienEichinger | Viele Menschen haben innovative Ideen für einen umweltfreundlicheren Konsum.

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Ein langes Leben für Elektrogeräte

Reparatur, Umtausch, Rückgabe – wie Sie Ihre Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen und worauf Sie schon beim Neukauf achten sollten.

Die Herstellung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden. Trotzdem werden viele Elektro- und Elektronikgeräte immer kürzer genutzt. Das hat unterschiedliche Gründe: kürzere Innovationszyklen, Defekte durch Materialschwächen, schlechte Reparierbarkeit, hohe Reparaturkosten, fehlende Software-Updates.

So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013 gestiegen. Aber auch der Verbraucherwunsch nach modernen Geräten und Werbe- und Rabattaktionen des Handels spielen eine Rolle: 2012 waren zum Beispiel über 60 Prozent der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig. Die immer kürzere Nutzung hat Folgen für die Umwelt. Denn selbst bei sachgerechter Entsorgung können die wertvollen Ressourcen nicht vollständig zurückgewonnen werden. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.

Reparieren lohnt sich

Kleinere Bagatellreparaturen können Sie mit Hilfe der Bedienungsanleitung des Herstellers selbst durchführen. Verschiedene Onlineportale wie „Kaputt.de“ oder „iFixit“ stellen Reparaturlösungen, Anleitungen bis hin zu Reparaturvideos bereit.
Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht für eine mangelfreie Reparatur. Eine kostengünstige Alternative bieten sogenannte Repair Cafés. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Reparaturinitiativen, wo unter Anleitung von Fachleuten gemeinsam repariert wird. Eine Haftung für Mängel der Reparatur besteht in Repair Cafés üblicherweise nicht.

Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Klären Sie vorab mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.

Gewährleistungsrechte nutzen 

Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ein Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Für gebrauchte Gegenstände kann diese Frist auf ein Jahr beschränkt werden. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr.  Nach sechs Monaten müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich und mit Fristsetzung beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert (Nachbesserung) oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll (Neulieferung).

Eine Reparatur ist die umweltfreundlichere Option. Ist beides nicht möglich, für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten und den Preis zu mindern. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien.

Freiwillige Garantien der Hersteller oder Verkäufer können, im Gegensatz zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, individuell über einen längeren Zeitraum vereinbart und gewährt werden. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt. Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen.

Langlebige Produkte bevorzugen

Informieren Sie sich vorab bei Testmagazinen zur Lebensdauer von Geräten. Die Stiftung Warentest testet unter anderem die Lebensdauer von Waschmaschinen und die Haltbarkeit von Staubsaugern. Und achten Sie darauf, ob das Gerät auch gut repariert werden kann. Fragen Sie dafür den Händler oder Hersteller:

  • ob das Gerät generell repariert werden kann,
  • wie lange Ersatzteile verfügbar sind,
  • welche Reparatur- und Wartungsangebote bestehen und
  • welche einfachen Reparaturen von Ihnen selbst durchgeführt werden können.

Auch der Blaue Engel bietet Orientierung: Bei einigen Elektro- und Elektronikprodukten wie Staubsaugern, Computern, Kaffeemaschinen und Druckern zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Umweltsiegels.

Geräte leihen oder gebraucht kaufen

Viele Elektro- und Elektronikgeräte, wie Bohrmaschinen, kommen im Haushalt nur selten zum Einsatz. Überlegen Sie daher vor dem Kauf eines solchen Produktes, wie oft Sie es brauchen werden. Eine umweltfreundliche Alternative sind energieeffiziente Leihgeräte. Diese können beispielsweise in Baumärkten ausgeliehen oder über  Initiativen, wie zum Beispiel „pumpipumpe“  in der Nachbarschaft geborgt werden. Auch Gebrauchtgeräte machen aus Umweltsicht Sinn , wenn sie hochwertig und energieeffizient sind. Bei vielen Händlern finden sich Angebote von Waschmaschinen über Kühlschränke bis hin zu Notebooks. Achten Sie hier genau auf die Garantiebedingungen.

Richtige Entsorgung

Sie sind als Verbraucherin und Verbraucher verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können Sie sie kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, zum Beispiel im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Alternativ können Sie Rücknahmestellen der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, Ihr Altgerät bei Neukauf der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sogenannte 1:1 Rücknahme), kleinere Altgeräte unter 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf. Informieren Sie sich im Internet bei der „stiftung elektro-altgeräte register“ über Abgabestellen. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen.

 

Quelle

Umweltbundesamt 2018

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