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Was die Angaben auf den Eiern bedeuten

In Vorbereitung auf die Osterfeiertage finden Eier derzeit reißenden Absatz. Frisch sollen sie sein, aus einer tiergerechten Haltung und am besten aus der Region stammen.

Ob die Eier diese Kriterien erfüllen, verraten die Angaben auf der Verpackung und auf dem Ei selbst. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. sagt, was sich dahinter verbirgt.

„Verbraucher erfahren, wie die Legehennen gehalten wurden, wie lange die Eier mindestens haltbar sind und bei welcher Temperatur sie gelagert werden sollten“, so Alexandra Borchard-Becker, Ernährungswissenschaftlerin bei der VERBRAUCHER INITIATIVE. Aus dem Mindesthaltbarkeitsdatum lassen sich Rückschlüsse auf die Frische ziehen. Es wird ausgehend vom Legedatum festgelegt, zu dem eine Zeitspanne von höchstens 28 Tagen hinzugerechnet werden darf. Die Verpackung informiert außerdem über die Gewichtsklasse. Überwiegend sind Eier der Klassen M (53 bis unter 63 Gramm) oder L (63 bis unter 73 Gramm) im Handel. Die Kennnummer des Verpackungsbetriebes sagt, wo das Ei sortiert, gekennzeichnet und abgepackt wurde. Dieser Ort muss nicht mit der Herkunft identisch sein und kann auch in einem anderen Land liegen. 

Der Code auf dem Ei gibt die Haltungsform an und Länderkürzel verraten das Herkunftsland. Es folgen zwei Ziffern für das Bundesland und fünf weitere für die Betriebs- und Stallnummer. „Wie die Hennen gehalten und in welchem Land die Eier erzeugt wurden, erfahren Sie in der Eierschachtel oder am Verkaufsregal“, erläutert Borchard-Becker. Informationen über die Zahlenkürzel der Bundesländer hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereit. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Kontrollbehörden sind die Betriebs- und Stallnummern gedacht.

Die Ernährungswissenschaftlerin rät: „Geben Sie unter www.was-steht-auf-dem-ei.de den Eier-Code ein, um zu erfahren, von welchem Betrieb die Eier kommen. Das funktioniert allerdings nur, wenn er dem Kontrollsystem des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) angehört.“ Alternativ ist es möglich, bei dem Unternehmen nachzufragen, das auf der Verpackung angegeben ist. Eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht nicht. 

Mehr Informationen zur Kennzeichnung und Herkunft von Lebensmitteln, z. B. von Fisch oder Fleisch, bietet die Broschüre „Lebensmitteleinkauf“ der VERBRAUCHER INITIATIVE. Das 16-seitige Heft kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden. 

Quelle

VERBRAUCHER INITIATIVE 2018

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