‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | petovarga | Mit der neuen Fassung des ElektroG wird die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott einfacher.

© Depositphotos | petovarga | Mit der neuen Fassung des ElektroG wird die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott einfacher.

Wohin mit dem Elektroschrott?

Ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy – mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird es ab dem 24. Juli einfacher, Altgeräte umweltschonend zu entsorgen. Auch der Handel nimmt nun alte Geräte zurück – kostenlos.

Warum können Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt.

Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt. Durch die vereinfachte Sammlung von Elektroaltgeräten sollen nun die gesammelten Mengen erhöht werden.

Was ändert sich konkret mit dem neuen Gesetz?

Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur bei den Kommunen entsorgt werden. Ab dem 24. Juli 2016 ist das auch in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern – möglich. Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. Wenn der Kunde bereits beim Kauf eines Geräts mitteilt, bei der Auslieferung des Neugerätes nach Hause das alte Gerät zurückzugeben, ist die Rückgabe ebenfalls kostenlos. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, können Sie in den großen Geschäften auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden – einen Kassenzettel oder ähnliches müssen Sie also nicht vorlegen.

Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell auch für den Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Spätestens ab dem 24. Juli 2016 muss die Abgabe von Altgeräten bei jedem verpflichteten Händler möglich sein. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Ihr Händler Altgeräte zurücknimmt, fragen Sie nach – es ist ihr gutes Recht.

Was passiert mit den Altgeräten?

Mit der Sammlung von Elektroaltgeräten gelten für die Händler die gleichen rechtlichen Anforderungen wie für die Hersteller. Wenn die Altgeräte nicht mehr zur Wiederverwendung geeignet sind, kann der Händler sie nach den gesetzlichen Vorgaben selbst entsorgen. Alternativ gibt er sie zur fachgerechten Entsorgung an eine kommunale Sammelstelle oder einen Hersteller weiter. Die bisherigen Entsorgungsstrukturen werden also nicht verändert.

Übrigens: Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus darf jeder Vertreiber auch freiwillig die Annahme von Elektroaltgeräten anbieten. Fragen Sie im Handel einfach danach.

 

Quelle

Umweltbundesamt 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren