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BUND berechnet langfristig nötige Emissionsreduktionen Klimagerechtigkeit und COP 21

Drei Nachhaltigkeitsforscher/innen haben als BUND-Mitglieder eine konkrete Ableitung entworfen, wie sinnvolle Ziele des geplanten Pariser Klimaabkommens eigentlich aussehen müssten und wie die Verteilungsfragen argumentativ und rechnerisch bearbeitet werden könnten.

Ausgerichtet auf ein 1,5-Grad-Ziel. Der globale Klimaschutz ist dem Ziel aus Art. 2 der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verpflichtet, einen gefährlichen anthropogenen Klimawandel abzuwenden. Dieses Ziel lässt sich, so zeigt das Papier, auch menschenrechtlich begründen, und zwar im Sinne eines Ziels, die globalen Temperaturen bis 2050 gegenüber vorindustriellem Niveau um maximal 1,5 Grad Celsius steigen zu lassen. Das geplante Paris-Abkommen wird dieser menschenrechtlichen Verpflichtung höchstwahrscheinlich nicht voll gerecht werden, sofern denn überhaupt ein Abkommen geschlossen wird.

Bei der konkreten Verteilung von Emissionsreduktionen zwischen den Ländern sowie der Verteilung der Kosten für Anpassungsmaßnahmen an die Klimaveränderungen und eine Beseitigung oder einen Ausgleich bereits entstehender Schäden, so das Papier weiter, besteht ein politischer Entscheidungsspielraum, der jedoch durch klare Prinzipien eingerahmt ist. Diese ergeben sich aus dem Klimavölkerrecht und den Menschenrechten. Besonders wichtig sind neben der Gleichbehandlung aller Menschen hinsichtlich der CO2-Emissionen pro Kopf der einzelnen Länder das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Verursacherprinzip. Im Einzelnen zeigt der BUND mit seiner Position zur globalen Klimagerechtigkeit auf, dass Deutschland bis 2030 weit mehr als normalerweise politisch diskutiert, nämlich etwa 65-80 % an Emissionseinsparungen sowie bis 2050 dann 95 % Emissionsreduktionen im Inland erbringen sollte. Des Weiteren solle Deutschland bis 2030 Finanzierungsleistungen für den Klimaschutz in anderen Ländern von mindestens 35-42 Mrd. US-Dollar zur Verfügung stellen; dies wäre eine ganz erhebliche Steigerung gegenüber bisher gemachten Zusagen. Hinzu käme, so die Studie, eine schwer zu quantifizierende, aber ebenfalls im zweistelligen Milliardenbereich liegende Summe für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Beseitigung sowie zum Ausgleich entstehender Schäden durch Klimaveränderungen.

Dabei, so die Studie, sei stets bedenken, dass auch volkswirtschaftlich (und oft sogar betriebswirtschaftlich für einzelne Akteure und Unternehmen) ein solcher Klimaschutzpfad bei weitem sinnvoller ist, als den Klimaveränderungen weiter ihren Lauf zu lassen oder ihnen nur halbherzig zu begegnen. Ein anspruchsvoller Klimaschutz bietet wirtschaftliche Potentiale für zukunftsträchtige Sektoren wie die erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien, gerade auch für Vorreiter und gerade auch für die Länder des globalen Südens. Im Gegenzug werden massive, auch ökonomische, Folgeschäden vermieden.

Publikation: Felix Ekardt, Jutta Wieding, Marianne Henkel (2015): Klimagerechtigkeit 2015, BUND-Hintergrundpapier

Quelle

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. 2015

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