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Mieter dürfen Steckdosen-Solargeräte jetzt selbst anmelden

Nächster Fortschritt für Sonnenenergie vom eigenen Balkon.

Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Verabschiedet wurde sie im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Normen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen erarbeitet. „Wir haben uns als Solarverein an diesem Prozess beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen, die bisher keine eigene Sonnenenergie nutzen konnten“, sagt Bernhard Weyres-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Solargeräte, die den DGS-Sicherheitsstandard einhalten, liefern Strom schon ab 8 Cent die Kilowattstunde*.

Beim Betrieb von Steckdosen-Solarmodulen ist zu beachten, dass sich der Stromzähler nicht rückwärts dreht. Dies gewährleisten zum Beispiel Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, scheitert jedoch häufig an deren mangelnder Kooperation, da bislang nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte. 

Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. Diverse klimafreundliche Netzbetreiber haben dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt, das von ihrer Webseiten heruntergeladen werden kann**.

„Wir sind nun einen Schritt weiter“, sagt Michael Friedrich, Sprecher der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy. „Das eigentliche Ziel bleibt aber eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg. Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt komplett von der Anmeldepflicht befreit.“*** Das sei wichtig, da solche Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten könnten: „Der Strom wird direkt im eigenen Haushalt erzeugt. Das senkt den CO2-Ausstoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz erneuerbarer Energien“, ergänzt Friedrich.

Mit der novellierten VDE-Norm 4105 werden auch in Deutschland EU-Vorgaben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis sind. Europaweit sind geschätzt mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang problemlos im Einsatz, in Deutschland soll deren Zahl bei 40.000 liegen. Die Sicherheit moderner Steckdosen-Solargeräte wurde durch die DGS, aber auch durch Gutachten renommierter Forschungsinstitute wie des Fraunhofer ISE und diverser Prüfinstitute wiederholt belegt. 

Die Novelle der VDE-AR-N 4105 ist der zweite Erfolg der DGS-Arbeitsgruppe PVplug für die dezentrale und bürgernahe Solarenergie: 2017 erreichte das Team, dass die PV-Module an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden dürfen, jetzt führten Einsprüche von mehr als 900 Bürger*innen dazu, dass eine zweite zentrale Normungs-Hürde beseitigt wurde.

*Die DGS-Marktübersicht für Steckdosen-Solargeräte: pvplug.de/marktuebersicht

Der DGS-Sicherheitsstandard für Steckdosen-Solargeräte: pvplug.de/standard 

** Das Meldeverfahren der DGS für Steckdosen-Solargeräte: pvplug.de/meldung 

*** Luxemburg hat den Europäischen Network Code (Requirements for Generators) der EU in nationales Recht umgesetzt, der dies ermöglicht; in Deutschland fehlt diese Umsetzung noch.

Quelle

Greenpeace Energy eG | 2019

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