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Fotolia.com | aneduard

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Schluss mit Plastikgeschirr

Dem Verbot von Einweg-Plastikprodukten müssen Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung folgen.

EU-Ministerrat verabschiedet Verbot von Plastikstrohhalmen, Einweg-Besteck und Tellern – Erster wichtiger Schritt gegen die Vermüllung der Umwelt – Um das Plastikproblem in der Gesamtheit zu lösen, sind höhere Kosten für Plastik, verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie die Ausweitung des Einwegpfandes notwendig.

Am heutigen Dienstag hat der Ministerrat der Europäischen Union in Brüssel die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen von Plastikprodukten auf die Umwelt endgültig verabschiedet. Dazu sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

„Die endgültige Verabschiedung der Richtlinie zu Einweg-Plastikprodukten ist ein wichtiges Signal gegen unnötige Abfallberge und die Verschmutzung unserer Umwelt. Innerhalb von zwei Jahren müssen die EU-Mitgliedstaaten nun das Verbot von Plastik-Einwegprodukten, wie Strohhalmen, Besteck, Wattestäbchen oder Einwegbechern aus expandiertem Polystyrol umsetzen. Deutschland sollte beispielhaft vorangehen, die Verbote unverzüglich umsetzen und nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist 2021 warten. Zur Lösung des Gesamtproblems von zu viel Plastikabfall reicht das Verbot einiger Einwegprodukte jedoch nicht aus. Hierzu sind ein verbindliches Abfallvermeidungsziel, die Umsetzung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen, Wiederverwendungsquoten für alle Verkaufsverpackungen und eine deutliche Verteuerung von Kunststoffen aus Neumaterial notwendig. Auch das Einwegpfand auf Plastikflaschen und Dosen sollte unabhängig vom Getränk erhoben werden, damit weniger Müll in der Umwelt landet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sollte den Schwung aus Brüssel mitnehmen und nachlegen.“

Für Deutschland fordert die DUH bis 2030 die Reduktion des Verpackungsabfalls um mehr als die Hälfte auf 90 kg pro Kopf und Jahr sowie eine Umsetzung der Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen aus dem Verpackungsgesetz. Über Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und andere Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent bis zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Auf Plastiktüten, Wegwerfbecher sowie Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik, die bislang nicht auf der EU-Verbotsliste stehen, sollte eine Abgabe von 20 Cent erhoben werden.

In Deutschland werden Einwegplastikflaschen für Säfte und Nektare nach wie vor nicht bepfandet. Jedes Jahr landen deshalb Millionen Flaschen unnötigerweise in der Restmülltonne oder der Umwelt. Umweltministerin Schulze muss nachbessern und Plastikflaschen für Säfte und Nektare in die Pfandpflicht einbeziehen. Um generell einen möglichst sparsamen Umgang mit Kunststoffen zu erreichen, sollte entweder eine Ressourcensteuer eingeführt oder die Lizenzentgelte dauerhaft auf ein hohes Niveau mit ausreichend starker Lenkungswirkung gebracht werden.

Hintergrund:

Die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen von Plastikprodukten auf die Umwelt soll dazu beitragen, dass die Meere weniger vermüllt werden. Vom europäischen Markt verschwinden sollen ab 2021 unter anderem Plastikteller und -besteck sowie Strohhalme, Luftballonstäbe und Wattestäbchen aus Kunststoff. Auch Behälter und Becher aus aufgeschäumtem Polystyrol sollen verboten werden, ebenso Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieses Material zerfällt besonders schnell zu Mikroplastik und kann die Umwelt und Gesundheit belasten.

Die Neuregelung schreibt außerdem vor, dass bis 2029 mindestens 90 Prozent der Plastikflaschen für ein Recycling getrennt gesammelt werden müssen. Zudem wird festgelegt, dass neu produzierte Plastikflaschen bis 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen müssen. Hersteller werden ebenfalls verpflichtet, sich an den Kosten von Reinigungsaktionen, etwa an Stränden, zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Tabakindustrie, da zahlreiche Zigarettenfilter in der Umwelt landen.

Links:

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2019

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