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pixabay.com | Mentaltankstelle | Auch für Windkraftanlagen, die nicht über Ausschreibungen gebaut werden, sinken die Fördersätze empfindlich.

© pixabay.com | Mentaltankstelle | Auch für Windkraftanlagen, die nicht über Ausschreibungen gebaut werden, sinken die Fördersätze empfindlich.

Förderung für Wind an Land sinkt

Die Zahlungen nach dem EEG für Windkraft an Land werden ab Anfang 2018 um weitere 2,4 Prozent gekürzt.

Das hat die Bundesnetzagentur jetzt bekannt gegeben. Der Abschlag gilt für alle Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen gebaut werden. Das sind solche mit bis zu 750 Kilowatt Leistung sowie sogenannte „Übergangsanlagen“, die bis Ende 2016 genehmigt waren und bis Ende 2018 in Betrieb gehen müssen.

Der Zubau von Windenergie an Land habe im Zeitraum vom August 2016 bis Juli 2017 mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads gelegen, begründete die Netzagentur die Kürzung. Das Ausbauziel für Onshore-Wind liegt für die Jahre 2017 bis 2019 bei jeweils 2.800 Megawatt jährlich.

Anfang dieses Jahres waren diese 750-Kilowatt- sowie die „Übergangs“-Anlagen mit einer Vergütung von 8,38 Cent je Kilowattstunde „gestartet“. Seitdem gab es schon mehrere gesetzlich vorgeschriebene Absenkungen der Vergütung um jeweils 1,05 Prozent.

Anfang Oktober tritt zudem eine von der Bundesnetzagentur bereits im Frühjahr beschlossene Absenkung um 2,4 Prozent in Kraft. Insgesamt wird die Vergütung dann nur noch 7,68 Cent je Kilowattstunde betragen, bevor zum Jahreswechsel die jetzt verkündete weitere Reduzierung um 2,4 Prozent wirksam wird.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (jst) 2017 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden! 

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