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BBU fordert Schutz vor radioaktiven Stoffen

BBU fordert umfassenden Schutz vor radioaktiven Stoffen durch das Strahlenschutzgesetz auch bei der Gas- und Ölförderung.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat im Rahmen der Verbändeanhörung des deutschen Bundes-Umweltministeriums zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes in zweifacher Form kritisch Stellung bezogen. In einer eigenen Stellungnahme hat der BBU die umfassende Berücksichtigung von radioaktiven Gefahren der Gas- und Ölindustrie gefordert. Der BBU fordert die Bundesregierung auf, sich den radioaktiven Gefahren der Gas- und Ölförderung zu stellen und den Entwurf des Strahlenschutzgesetzes zu überarbeiten. Zudem hat der BBU eine gemeinsame Stellungnahme zahlreicher Initiativen und Verbände unterzeichnet, in dem grundlegend die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Unversehrtheit und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen eingefordert werden.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Nachdem die Große Koalition im Bund den Startschuss für Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gegeben hat, ist mit der Zunahme radioaktiver Gefahren durch die Gas- und Ölförderung einschließlich der Entsorgung von Rückständen zu rechnen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung sich dieser Problematik nicht annimmt, sondern wesentliche Aspekte aus dem Strahlenschutzgesetz ausklammert.

Zur umfassenden Berücksichtigung von radioaktiven Gefahren der Gas- und Ölindustrie gehören ein erweiterter Rückstandsbegriff, die Ergänzung des Gesetzes um zusätzliche risikobehaftete Tätigkeiten sowie die Streichung von Mengenschwellen, die faktisch den gesamten Bereich von Erdöl, Erdgas und petrothermaler Tiefengeothermie von der Erstellung eines Rückstandskonzepts befreien. Eine Abschätzung der Exposition am Arbeitsplatz muss gerade angesichts der Gefahr, dass Bohrungen als Mini-Endlager für strahlende Rückstände benutzt werden könnten, verpflichtend erfolgen. Die Gas- und Ölindustrie muss angesichts radioaktiver Gefahren streng reguliert und überwacht werden.“

In der gemeinschaftlichen Stellungnahme, die von insgesamt 50 Initiativen und Verbänden unterschrieben wurde, heißt es u. a.: „Aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergibt sich, dass die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Viele neue epidemiologische Studien weisen das nach. Daher muss der in § 76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden: Die Summe der effektiven Dosen durch Expositionen aus genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten darf demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen.

(…) Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Verbände den vollständigen Verzicht auf Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.“

Quelle

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU
e.V.) 2016

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